Beschaffung einer browserbasierten und modernen Friedhofsmanagement-Software.
Beschaffung einer browserbasierten und modernen Friedhofsmanagement-Software als On-Premise-Lösung für die Kunden der Komm.ONE/civillent GmbH, mit der das anfallende Tagesgeschäft im Friedhofswesen effizient und fehlerfrei erledigt werden kann und, dass die Verwaltung und Organisation aller friedhofsspezifischen Prozesse optimiert.
Die angebotene Lösung soll als Application Service Providing (ASP) beim Auftraggeber betrieben werden. Er stellt sie als Software as a Service (SaaS) zentral für die eigenen Kunden in einer mandantenfähigen Architektur bereit. Die Leistung beinhaltet außerdem dem 3rd-Level-Support und die Schulung der internen Anwenderbetreuung.
Der Anbieter räumt der Komm.ONE das alleinige Vertriebsrecht für Neukunden für den Heimatmarkt in Baden-Württemberg ein.Komm.ONE verfolgt eine duale Vertriebsstrategie: Das Produkt soll sowohl den eigenen Trägern angeboten als auch über Genossenschaften, beispielsweise "govdigital eG" platziert werden können.
Die Leistung wird als Rahmenvereinbarung in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Der Auftraggeber kann die Laufzeit zweimal um weitere 12 Monate verlängern.
Der Preis wird mit 30 % gewichtet. Das abschließende Bewertungsschema wird in Stufe 2 des Verfahrens bekanntgegeben.
Die Qualität wird mit 70 % gewichtet. Das abschließende Bewertungsschema wird in Stufe 2 des Verfahrens bekanntgegeben.
Der Vertrag endet auf jeden Fall automatisch durch das Erschöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Vertrag oder durch das Erreichen der jeweils geltenden Vertragslaufzeit, in dem Fall in dem das maximale Abnahmevolumen nicht erreicht wurde.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden drei Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der im Bewerbermemorandum und im Teilnahmeformular festgelegten Kriterien.
DTVP Vergabeplattform
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigenaufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Einreichung von mindestens 3 Referenz(en) (Eigenerklärung) über die Ausführung von Leistungen, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Die detaillierten Anforderungen an die Vergleichbarkeit kann dem Teilnahmeformular und dem Bewerbermemorandum entnommen werden.
Zusätzlich wir ein Teil der Referenzen als Bewertung zur Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Verfahrens herangezogen. Im Folgenden sind dies:
- Umsetzung On-Premise/SaaS (nur für Referenz 2 und 3)- Umsetzung Finanzbuchungsschnittstelle- Implementierung eines herstellerfremdes GIS-Systems- Implementierung eines herstellereigenes GIS-Systems- Umsetzung Modul Krematoriumsverwaltung- Umsetzung NKF-Modul- Möglichkeit Ausweisung Umsatzsteuer- Herstellerfremde Datenmigration- Umsetzung mobiler App
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis zu erbringen, dass der Bieter im Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei der Gesamtumsatz des Unternehmens.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren sind.
Mitarbeiterzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei die Mitarbeiterzahlen des gesamten Unternehmens, sowie die Zahl der Mitarbeiter, die für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind.
Vorlage Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 1.000.000,00 EUR sowie für Vermögensschäden i. H. v. 500.000,00 EUR, die jährlich zweifach zur Verfügung steht (zweifache Maximierung) bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Alle Personen, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen (sowohl bei Support, Dienstleistungen und Schulungen), müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (Sprachniveau C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen").