Beschaffung von zwei IBM PowerPlattform E1180 (Modell 9080-HEU) inkl. Full Managed Service Vertrag im Mietkaufmodell.
Das Universitätsklinikum Heidelberg (später auch "Auftraggeber" oder "AG" genannt) betreibt die eigene SAP Umgebung auf einer IBM Power Plattform. Der Betrieb der IBM Power Plattform ist bis Oberkante AIX/Linux an einen Partner outgesourced. Dieser betreibt die Server, die Betriebssysteme und die PowerHA Cluster.
Das UKHD plant ab dem 1. Januar 2027 die bestehende Betriebsleistung vertraglich neu zu Regeln. Im Rahmen des Übergangs muss auch ein Teil der IBM Power Systeme erneuert werden. Die Systeme sollen in einem Mietkauf-Modell über einen Zeitraum von 5 Jahren erworben werden. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer (später auch "AN" genannt).
Zuschlagskriterium Preis:
Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt "A2.8 Preisblatt" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:
Punktwert "Preis" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *70
Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden.
Zuschlagskriterium Qualität:
Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt "A2.5 Service-Level" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. E- und A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 25 Punkte zu errreichen
Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:
Punktwert "Qualität" = Punktzahl des jeweiligen Bieters / 25 * 30
Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nachfolgende Formel angewandt:Gesamtpunktwert = Punktwert "Preis" + Punktwert "Qualität"Somit ist eine maximale Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erlangen.
Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch für die IBM Power Plattform, da sie die Fortführung und Erneuerung einer bereits bestehenden, produktiv genutzten und geschäftskritischen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Heidelberg zum Gegenstand hat. Die SAP-Systeme des UKHD werden auf einer IBM Power Infrastruktur betrieben. Bestandteil des Auftrags sind neben der Bereitstellung neuer Systeme auch der Betrieb der IBM Power Plattform einschließlich AIX/Linux, PowerHA-Clustern, Dynamic Power Cloud Manager (DPCM), Hardware-Management-Konsolen sowie die Migration der bestehenden IBM Power E980 Umgebung auf die Zielplattform IBM Power E1180.
Die geforderten Leistungen bauen unmittelbar auf den vorhandenen IBM-spezifischen Technologien und Betriebsprozessen auf. Dazu gehören insbesondere das Management von AIX, PowerHA, LPARs, DPCM, Firmware- und Betriebssystemupdates, IBM-Supportprozesse sowie die Durchführung der Transition unter Nutzung von Technologien wie Live Partition Mobility.
Ein Wechsel auf eine andere Serverplattform würde eine grundlegende Neugestaltung der bestehenden Infrastruktur einschließlich Betriebssystemen, Hochverfügbarkeitskonzepten, Betriebsprozessen und Migrationstechnologien erfordern und wäre mit erheblichen technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die Festlegung auf IBM Power ist daher erforderlich, um die technische Kompatibilität, die Betriebskontinuität, die Hochverfügbarkeit der SAP-Kernsysteme sowie eine risikoarme Migration und den Schutz bereits getätigter Investitionen sicherzustellen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.