Verfahrensangaben

Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Man...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39830000-9
39800000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vorliegende Leistungsbeschreibung regelt die Versorgung des Universitätsklinikums Heidelberg sowie des Universitätsklinikums Mannheim mit Reinigungschemikalien und chemischen Reinigungsprodukten. Das vom Auftraggeber benötigte Sortiment an Reinigungschemie ist in Anlage 3 (zum Anschreiben - Anlage zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
281.838,24
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
30.09.2028

Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 30.09.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2029 wahrgenommen hat.

Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 30.09.2029, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2029 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2030 wahrgenommen hat.

Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 30.09.2030.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 670
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167
Mannheim
Deutschland
DE126

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Anlage zur Leistungsbeschreibung") einzutragen. Hierzu werden die Mengen und Preise des jeweiligen Reinigers multipliziert.

Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel:
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger desinfizierend +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Sanitärreiniger viskos +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Universalreiniger +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger UHR +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Glasreiniger Konzentrat +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Grundreiniger +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Permanentbeschichtung +
Wertungspreis (netto in EUR) Produktgruppe Tensidfreier Reiniger
= Gesamtwert p.a. (netto in Euro)

Anschließend wird dem o.g. Gesamtwert die Mehrwertsteuer hinzugefügt, woraufhin diese Summe auf die vertragliche Laufzeit von 2 Jahren hochgerechnet wird.

Die o.g. Rechenschritte werden im Tabellenblatt "Gesamtübersicht" von Anlage 3 nach Eintragung der Angebotspreise des Bieters automatisch berechnet.

Berechnung Punktzahl Zuschlagkriterium Preis
(Gesamtwert über 2 Jahre (inkl. MwSt. in EUR) des günstigsten Angebotes/Gesamtwert inkl. MWST des eingereichten Angebotes) x 50 = Punktzahl des jeweiligen Angebots.

Im Zuschlagskriterium "Preis" kann eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten pro Angebot erreicht werden.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Servicekonzept

Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Servicekonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten.

Die Bewertung des Servicekonzeptes können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt.

Aufschlüsselung gem. Anlage 10:
Das Servicekonzept beinhaltet folgende Punkte:
1. Durchführung von Reinigungsschulungen inklusive Wirksamkeitsprüfung - monatliche Vor-Ort-Schulungsangebote, an den jeweiligen Standorten für das Reinigungspersonal ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
2. Weiterbildung der Mitarbeitenden in Anwendungs-, Dosier- und Produkttechnik durch Fachseminare und Praxisschulungen vor Ort an den jeweiligen Standorten - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
3. Durchführung mikrobiologischer Wirksamkeitsprüfungen der eingesetzten Produkte mittels Abklatschproben (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen in allen Klinikobjekten), ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
4. Bereitstellung von Dosierhilfen (z. B. Dosierflaschen, Dosierpumpen) als Erst- u. Ersatzausstattung ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
5. Regelmäßige Überprüfung, Dokumentation und Optimierung der Dosiersysteme einschließlich Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Dosierungen vor Ort; Durchführung und Dokumentation mindestens halbjährlicher Dosierkontrollen durch den Anbieter einschließlich schriftlicher Handlungsempfehlungen bei Abweichungen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
6. Erstellung und Unterstützung bei der Pflege eines Reinigungsobjektordners inklusive produkt- und objektspezifischer Unterlagen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
7. Bereitstellung aller Betriebsanweisungen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter in digitaler Form sowie mindestens in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbo-Kroatisch und Griechisch - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
8. Bereitstellung eines digitalen Informationsportals mit Arbeitsanweisungen, Produktinformationen und Anwendungshinweisen zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln; optional auch als App-Lösung, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
9. Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des FLEP-Systems bzw. vergleichbarer Farbleit- und Anwendungssysteme einschließlich Schulung des Reinigungspersonals und Bereitstellung geeigneter Kennzeichnungs- und Anwendungshilfen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
10. Fachliche Beratung bei Sonderreinigungen sowie Bereitstellung eines Anwendungstechnikers für anwendungstechnische Fragestellungen und Sonderfälle, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
11. Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Sonderreinigungen und Sonderaufträgen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
12. Bearbeitung von Reklamationen, Schadensfällen und Beanstandungen einschließlich fachlicher Ursachenanalyse sowie laborseitiger Prüfung der eingesetzten Produkte durch den Anbieter; Bereitstellung schriftlicher Prüf- und Maßnahmenberichte innerhalb definierter Reaktionszeiten, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
13. Telefonische Erreichbarkeit des fachlichen Supports innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
14. Dokumentation sämtlicher Schulungen einschließlich Teilnehmerlisten und Schulungsnachweisen; Bereitstellung der Nachweise in digitaler Form auf Anforderung des Auftraggebers, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
15. Regelmäßige Objektbegehungen an den jeweiligen Standorten, gemeinsam mit dem Auftraggeber zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens zweimal jährlich - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte

In Zuschlagskriterium "Servicekonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeitskonzept

Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten.

Die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzept können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt.

Aufschlüsselung gem. Anlage 10:
Das Nachhaltigkeitskonzept beinhaltet folgende Punkte:
1. Eigenständige Abholung der Leergebinde durch den Lieferanten an den jeweiligen Standorten sowie deren fachgerechte Verwertung bzw. Wiederaufbereitung. - "Ja" = 5 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
2. Beratung zur nachhaltigen Optimierung von Reinigungsprozessen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Dosierung, Verbrauchsreduktion und Umweltverträglichkeit - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte
3. Vorhandensein anerkannter Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, z. B.: EMAS III, ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ISO 45001 - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte

In Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeitskonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Liefergeschwindigkeit

Die Angabe der Liefergeschwindigkeit ist in Anlage 4 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") unter Ziffer 6 einzutragen.

Die Bewertung der Liefergeschwindigkeit können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt.

Aufschlüsselung gem. Anlage 10:
Innerhalb 0 bis 2 Tage = 10 Punkte
Innerhalb 3 bis 4 Tage = 5 Punkte
ab 5 Tage = 0 Punkte

In Zuschlagskriterium "Liefergeschwindigkeit" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der frühste Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der 01.10.2026.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5
0

Größe der Unternehmen

3
2
1
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-146
Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Kammerer GmbH & Co. KG
DE142540079
Großunternehmen
John-Deere-Straße 13
76646
Bruchsal
Deutschland
DE123
kammerer@igefa.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

19.10.2026
02.11.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

281.838,24
EUR

Angaben zum Angebot

Nr. 1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung