Brandschutzplanung 2. BA Walter-Erbe-Schule
Die Aufgabe umfasst die Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes sowie die Betreuung der Planung und Ausführung für den 2. Bauabschnitt der Maßnahme "Aufstockung und Sanierung Walter-Erbe-Schule". Der 2. Bauabschnitt umfasst die Sanierung des 3-geschossigen Hauptgebäudeteils. Die Brandschutzplanung erfolgt in Abwägung folgender Fakto-ren: erforderliches Sicherheitsniveaus in Abwägung mit Denkmalbelangen, Bestandschutz und der Schulnutzung mit geänderter Raumbelegung. Die Planer sind in der Ausführungsplanung und bei der Ausführung zu beraten.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Referenz eines baurechtliche genehmigten Brandschutzkonzeptes im Leistungsumfang LP 1-4 eines denkmalgeschützten Schulbaugebäudes mit mindestens 1.500 qm BGF als Sanierung- bzw. Umbau oder Erweiterung in den letzten 5 Jahren. Einzureichen als DIN A4 als PDF mit Angaben zum Bauvorhaben (Titel und Adresse des Bauvorhabens, Foto, Jahr der Genehmigung, Flächenangabe, Ansprechpartner Auftraggeber oder Architekt mit Telefonnummer und Mailadresse)
Referenz eines baurechtlich genehmigten Brandschutzkonzeptes einer Brandschutztechnischen Ertüchtigung bzw. Umbaus einer Schule mit mindestens 2.500 qm BGF im Leistungsumfang LP 1-4 + LP 8. Das Bauvorhaben muss fertiggestellt ein sein mit Erklärung der Konformität der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Die Leistungsphasen müssen im eigenen Büro erbracht sein. Einzureichen sind als DIN A4 PDF Angaben zum Bauvorhaben (Titel und Adresse des Bauvorhabens, Foto, Jahr der Genehmigung, Flächenangabe, Ansprechpartner Auftraggeber mit Telefonnummer und Mailadresse)
Der Auftraggeber wird bei den Referenzgeber_innen den Eindruck abfragen und diesen als Schulnote bewerten. Abgefragt wird: - Wirtschaftlichkeit der gefundenen Lösung- die Verfügbarkeit der Projektleitung
Die Wertung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
Notenschnitt 3,0 oder schlechter: 1 Punkt
Notenschnitt 2,5 - 2,9: 4 Punkte
Notenschnitt 2,0 - 2,4: 6 Punkte
Notenschnitt 1,5 - 1,9: 8 Punkte
Notenschnitt 1,0 - 1,4: 10 Punkte
Eignungsanforderungen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Es handelt sich um ein offenes Verfahren: Die Angebote sind verbindlich und es sind keine Verhandlungen zulässig. Eventueller Anpassungsbedarf ist daher vor Angebotsabgabe im Rahmen der Bieterkommunikation zu klären. Wenn die Nachricht Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthält sind diese zu kennzeichnen.
Entsprechend den Vorgaben der VgV / VOB/A
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden min.3 Mio. Euro, Haftpflichtversicherung für Personenschäden min. 5 Mio. Euro
Diese Versicherung muss über die gesmate Vetragslaufzeit aufrecht erhalten werden.
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Brandschutzsachverständiger (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Brandschutzsachverständiger mit Eintragung in eine Liste der Architekten- oder Ingenieurskammer der Bundesrepublik Deutschland oder Vergleichbarer Institutionen von EU-Mitgliedsländern seit mehr als 4 Jahren.
Berufserfahrung der Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Berufserfahrung des Projektleiters, der das Bauvorhaben betreuen wird mit mehr als 10 Jahren.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung EU-Saktionen- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden min.3 Mio. Euro, Haftpflichtversicherung für Personenschäden min. 5 Mio. Euro