Anlass und Ziel der Maßnahme
Die Gemeinde Buchenbach beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte als Ersatzneubau.
Hintergrund ist der erforderliche umfassende Sanierungsbedarf der bestehenden Sommerberghalle, in der derzeit Kindertagesstätten im U3- und Ü3-Bereich untergebracht sind. Aufgrund der notwendigen Rückführung des Bestandsgebäudes in einen weitgehenden Rohbauzustand kann der laufende Kindergartenbetrieb während der Sanierungsphase nicht aufrechterhalten werden.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zeitgemäßen, funktionalen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Neubaus für die Kinderbetreuung, der den aktuellen pädagogischen, baulichen, energetischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Standort und Grundstück
Der Ersatzneubau ist auf dem Grundstück Flurstück Nr. 246, Schulstraße, Gemeinde Buchenbach vorgesehen.
Das Grundstück wird derzeit als Parkplatz genutzt und befindet sich in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zur Schule und zum Ortskern.
Das Grundstück:
ist baulastenfrei, und ist an die bestehenden Ver- und Entsorgungsnetze (Abwasser, Trinkwasser, Gas) anschließbar und
kann optional an die geplante Fernwärmeversorgung angeschlossen werden und weist keine bekannten Altlasten auf.
Die planungsrechtliche Grundlage bildet eine Änderung des Bebauungsplans "Ortsmitte", dessen Vorgaben im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind.
Gegenstand der Planungsaufgabe
Gegenstand des Auftrags ist die Planung eines zweigeschossigen Neubaus einer Kindertagesstätte mit insgesamt vier Gruppen für bis zu ca. 90 Kinder:
1 Gruppe U3 (Kinder von 1-3 Jahren),
3 Gruppen Ü3 (Kinder von 3-6 Jahren),
Die Planung hat auf Grundlage des Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu erfolgen.
Ein Vorentwurf-Lageplan wird den Vergabeunterlagen beigefügt und dient als unverbindliche Lösungsmöglichkeit. Abweichungen und Weiterentwicklungen im Rahmen der Planung sind ausdrücklich zulässig.
Kennwerte (Richtwerte):
Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 730 m²
Bruttorauminhalt (BRI): ca. 3.300 m³
Funktionale und räumliche Anforderungen
Die Kindertagesstätte ist als zeitgemäßer Bildungs- und Betreuungsbau mit hoher Aufenthaltsqualität zu planen.
Insbesondere sind vorzusehen:
Gruppenräume mit zugeordneten Neben- und Differenzierungsräumen,
Mehrzweck- und Aufenthaltsbereiche,
Sanitärbereiche für Kinder und Personal,
Personal-, Verwaltungs- und Nebenräume,
Lager-, Technik- und Erschließungsflächen,
barrierefreie Erschließung und Nutzung gemäß DIN 18040 bzw. anerkannten Regeln der Technik,
funktional abgestimmte Außenanlagen mit ausreichend dimensionierten Außenspielflächen.
Eine klare Funktionszuordnung, kurze Wege sowie eine enge Verzahnung von Innen- und Außenräumen sind sicherzustellen.
Gestalterische und bauliche Zielsetzungen
Das Gebäude ist kindgerecht, übersichtlich und robust zu gestalten.
Eine hohe Tageslichtverfügbarkeit ist durch angemessene Öffnungsanteile der Fassaden zu gewährleisten. Gleichzeitig ist durch geeignete Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes eine Überhitzung der Räume zu vermeiden.
Der Neubau soll in Holzbauweise errichtet werden. Vorgesehen ist insbesondere der Einsatz von CLT-Massivholzelementen aufgrund ihrer bauphysikalischen Eigenschaften, Formstabilität und Eignung für nachhaltiges Bauen.
Energie, Nachhaltigkeit und Technik
Der Neubau ist mindestens entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu planen.
Vorgesehen ist:
Anschluss an das bestehende bzw. geplante Fernwärmenetz der SWL,
Installation einer großflächigen Photovoltaikanlage auf den Dachflächen,
Planung eines energieeffizienten, schadstoffarmen und ressourcenschonenden Gebäudes.
Ziel ist ein möglichst CO2-armer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.
Wirtschaftlichkeit und Kostenrahmen
Die Planung ist unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Bauweise mit rationellen, effizienten Grundrissen zu entwickeln.
Konstruktion und Materialwahl sollen sowohl eine wirtschaftliche Erstellung als auch einen dauerhaft geringen Bauunterhalt ermöglichen.
Für das Gesamtprojekt steht ein Kostenrahmen von 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung.
Die Planung ist konsequent auf die Einhaltung dieses Kostenrahmens auszurichten.
Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen
Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen gemäß HOAI, insbesondere:
Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9, stufenweise Beauftragung vorgesehen),
ggf. optionale Besondere Leistungen.
Die stufenweise Beauftragung behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor.
Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 VgV.
Sowie der Haushaltsmittelfreigabe durch das LRA für das Haushaltsjahr 2026
Besondere Hinweise
Die Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technischen Regelwerke, DIN-Normen sowie der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz, Arbeitsstätten und Unfallverhütung wird vorausgesetzt.
Der Zeitplan erfordert eine unmittelbare Bearbeitung der Leistungsphasen nach Zuschlagserteilung und eine enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden, um die Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis zum 31.12.2026 sicherzustellen.