Erneuerung der Backup-Infrastruktur. Die Erneuerung besteht im Wesentlichen ausfolgenden groben Leistungsinhalten:- Beschaffung der neuen Backup-Infrastruktur Komponenten mit Hardware / Software / Lizenzen- Aufbau / Installation / Konfiguration der neuen Backup-Infrastruktur- Migrationen / Integration der angebundenen Systemumgebungen- Service- und Supportleistungen für die neue Backup-Infrastruktur
Die Basis der Aufgabenstellung für den Auftragnehmer ist die Erneuerung der Backup-Infrastruktur. Die Erneuerung besteht im Wesentlichen ausfolgenden groben Leistungsinhalten:- Beschaffung der neuen Backup-Infrastruktur Komponenten mit Hardware / Software / Lizenzen- Aufbau / Installation / Konfiguration der neuen Backup-Infrastruktur- Migrationen / Integration der angebundenen Systemumgebungen- Service- und Supportleistungen für die neue Backup-InfrastrukturDer im Rahmen dieser Ausschreibung, für das Los 1 zu vergebende lösungsorientierte Auftrag besteht grundsätzlich aus der Beschaffung der vom Bieter ausgewählten und empfohlenen Hardware und Software für die beschriebenen Anforderungen an die Backup-Infrastruktur inkl. der entsprechend notwendigen Lizenzen und der Implementierung in das Betriebsumfeld des Flughafen Stuttgarts mit den zugehörigen Installations-, Konfigurationsarbeiten für die Komponenten sowie der nachfolgenden Migration und Einbindung der Systeme / Umgebungen in die entsprechenden Backupverfahren.Ebenfalls, für die eingesetzten Komponenten im Los 1 enthalten, sind Standard SLA Serviceverträge der Hersteller welche die Hardwarebereitstellung im Fehler-fall und die Softwareversorgung mit Updates / Upgrades über die Laufzeit sicher-stellen. Diese hardwarebezogenen Services werden mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit den Komponenten beschafft.Die Implementation beinhaltet neben der Erstellung einer Realisierungs- bzw. Ausführungskonzeption für die Installation, Integration und Migration auch die entsprechenden Aufgaben hinsichtlich einer Überführung in den Betrieb der FSG. Hierin sind entsprechend Prozessdefinitionen, Dokumentationen und Schulungsmaßnahmen durch den Bieter zu erfüllen.
Im Anschluss an die Integration und Betriebsüberführung schließen sich im Los 2 entsprechende Serviceleistungen an. Der Auftragnehmer übernimmt den SLA basierten Service für die Backup-Infrastruktur.
Gemäß Formblatt 20_EU_Zuschlagskriterien-Bewertungsmatrix,Bewertung anhand der erweiterten Richtwertmethode mit Schwankungsbereich
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
d) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtsmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Keine geeigneten Teilnahmeanträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.