Der Auftragsgegenstand umfasst die vollständige Erneuerung des Ticketing- und Kassensystems der Wilhelma Stuttgart zum Saisonstart 2027.
Der Auftragsgegenstand umfasst die vollständige Erneuerung des Ticketing- und Kassensystems der Wilhelma Stuttgart zum Saisonstart 2027. Dies beinhaltet eine cloudbasierte SaaS-Lösung für den Ticketvertrieb (Kassen, Automaten, Webshop mit End- und Firmenkundenbereich) sowie Lieferung und Installation der Hardware, insbesondere Registrierkassen (7 St.), Kassenautomaten (5 St.), Zutrittskontrollanlagen (8 St.) und mobile Handhelds (6 St.).Der Auftragnehmer verantwortet zudem die Anbindung an Drittsysteme (CRM, Finanzbuchhaltung) sowie Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems für mindestens 6 Jahre (Optional: 2x2 Jahre Verlängerung, max. Gesamtlaufzeit: 10 Jahre).
Der Auftragnehmer verantwortet Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems für mindestens 6 Jahre (Optional: 2x2 Jahre Verlängerung, max. Gesamtlaufzeit: 10 Jahre).
siehe Teilnahme-/Vergabeunterlagen
Optional: Verlängerung für Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems 2x2 Jahre, max. Gesamtlaufzeit: 10 Jahre.Weitere optionale Leistungen gem. Vergabeunterlagen.Des Weiteren werden Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit im Rahmen des §132 GWB vorbehalten.
Bei wertungsgleichen Angeboten (Punktgleichheit) entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium "Erfüllung der Anforderung an die Leistungsbeschreibung" über den Zuschlag.
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Von den Bewerbern ist zunächst ein Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise (noch kein Angebot) einzureichen. Die beigefügten Vorabzüge der Vergabeunterlagen sind informativ unter Vorbehalt von Änderungen und Ergänzungen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaften:Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind sämtliche Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch von einem Einzelbewerber verlangt werden. Die Nachweise und Eigenerklärungen sind vollständig und für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die Anforderungen gelten einheitlich für alle Mitglieder und sind kumulativ zu erfüllen, soweit in den Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.Bei Bewerber-, bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind zusätzlich folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:- Formular 234_Erkl_BiGe_ArGe
Beteiligung von NachunternehmernSoll die Leistung (teilweise) durch Nachunternehmen erbracht werden, ist dies mit dem Teilnahmeantrag offen zu legen.Der Bewerber bleibt als Generalunternehmer für die Erfüllung des gesamten Vertrages verantwortlich.Die Eignung muss auch unter Einbeziehung der Nachunternehmen gewährleistet sein.Eine spätere Angebotsabgabe mit Abweichungen gegenüber den im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmen führt zum Ausschluss des Angebotes.Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen sind zusätzlich folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:- Formular 235_Erkl_NU- Formular 124_LD für jedes Nachunternehmen. Akzeptiert wird alternativ auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Abruf aus einem Präqualifikationsregister, soweit die geforderten Angaben enthalten sind.Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen mit Eignungsleihe sind zusätzlich folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:- Formular 235_Erkl_NU- Formular 236_Verpfl_Erkl_NU- Formular 124_LD für jedes Nachunternehmen. Akzeptiert wird alternativ auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Abruf aus einem Präqualifikationsregister, soweit die geforderten Angaben enthalten sind.- Formular Referenzangaben_Bewerber des Nachunternehmens, sofern sich die Eignungsleihe auf eine/mehrere Referenz/en des Nachunternehmens bezieht.