Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen im Kontext mit der Einführung von SAP-Lösungen und Modulen im Rahmen eines Transformationsprogramms
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen im Kontext mit der Einführung von SAP-Lösungen und Modulen im Rahmen eines Transformationsprogramms. Damit verfolgt der Auftraggeber das Ziel, Geschäftsprozesse zu standardisieren, zu harmonisieren und weiter zu digitalisieren. Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers und seiner Tochtergesellschaften bei der Planung, Konzeption, Umsetzung und Inbetriebnahme der geplanten künftigen Systemlandschaft mit SAP-Lösungen. Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Der Auftraggeber beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zu schließen. Der Höchstwert der Leistungen, die unter der Rahmenvereinbarung abgerufen werden dürfen (Obergrenze), beträgt EUR 4,7 Mio. netto.
Die Vergütung der Bieter wird im Zuschlagskriterium "Preis" bewertet. Bei dem Zuschlagskriterium "Preis" können die Bieter maximal 30 Wertungspunkte erreichen. Davon entfallen- 6 Punkte auf das Unterkriterium "Tagessatz Projektleitung"- 6 Punkte auf das Unterkriterium "Tagessatz Transformationsmanagement"- 6 Punkte auf das Unterkriterium "Tagessatz SAP-Lösungsberatung"- 6 Punkte auf das Unterkriterium "Tagessatz SAP-Entwicklung"- 6 Punkte auf das Unterkriterium "Tagessatz Datenmigration"
Zuschlagskriterium "Konzept Herangehensweise Transformationsprojekt" (30 Punkte) Die Bieter haben ihrem Angebot ein Konzept zur Herangehensweise an das Transformationsprojekt beizufügen. Die Bieter können in dem Zuschlagskriterium maximal 30 Wertungspunkte erreichen.In diesem Konzept ist darzustellen und zu erläutern, wie der Bieter auf Basis der genannten Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen im Rahmen der Beratung vorgehen wird.
Zuschlagskriterium "Qualifikation des Kernteams für das Einstiegsprojekt" (25 Punkte)Die Bieter sollen für das Einstiegsprojekt: Einführung S/4HANA, MDG & SalesCloud (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 3) ein qualifiziertes und erfahrenes Projektkernteam anbieten. Die Anforderungen sind hierbei über entsprechende Beraterprofile nachzuweisen. Die Bieter können in dem Zuschlagskriterium maximal 25 Wertungspunkte erreichen.Es ist für jede Funktion/Aufgabe mindestens eine Person zu benennen. Des Weiteren ist für jede Funktion/Aufgabe eine vergleichbare Vertretung benannt werden, die bei Ausfall eines Projektmitarbeitenden die Arbeiten übernehmen kann und nicht Bestandteil des regulären Projektkernteams ist. Eine Person kann dabei auch mehrere Funktionen/Aufgaben abdecken.
3 Zuschlagskriterium "Konzept Herangehensweise Einstiegsprojekt" (15 Punkte) Die Bieter haben ihrem Angebot ein Konzept zur Herangehensweise an das Einstiegsprojekt (Einführung S/4HANA, MDG & SalesCloud) beizufügen. Die Bieter können in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Wertungspunkte erreichen.In diesem Konzept ist darzustellen und zu erläutern, wie der Bieter auf Basis der genannten Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen das Einstiegsprojekt (Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung) umsetzen werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2),so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."