Interimsverlängerung von Rahmenverträgen mit der Bechtle
Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens.Vertragsverlängerung um einen Monat, aufgrund von Vorbereitung für neues Vergabeverfahren.