Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe eines Instandhaltungsvertrages für das bestehende Kuvertiersystem Böwe Turbo für civillent GmbH.
Das Kuvertiersystem Böwe Turbo wurde unter vergaberechtlichen Grundsätzen beschafft und ist am Druckstandort Karlsruhe als wesentlicher Bestandteil in die laufende Produktionsumgebung bereits seit Jahren eingebunden. Die uneingeschränkte Funktions- und Einsatzfähigkeit dieser Anlage ist für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Produktionsbetriebs von erheblicher Bedeutung. Dies gilt in besonderem Maße für zeitkritische Produktionsphasen, insbesondere für Jahresendverarbeitungen sowie für die Abwicklung umfangreicher Wahlproduktionen, beispielsweise im Zusammenhang mit Landtagswahlen. Daher muss die Wartung und Instandhaltung gesichert werden.
zweimalige Verlängerung um jeweils weiter 12 Monate möglich. Insgesamt ist eine Laufzeit von 48 Monaten möglich (2 + 1 + 1).
Standort Karlsruhe
Vergabe an einen Bieter auf Grund Alleinstellung.
Alleinstellungsmerkmal
Der Vertrag wird erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Tagen geschlossen. Voraussichtlicher Tag des Zuschlages ist der 13.07.2026.
Das Kuvertiersystem Böwe Turbo wurde unter vergaberechtlichen Grundsätzen beschafft und ist am Druckstandort Karlsruhe als wesentlicher Bestandteil in die laufende Produktionsumgebung bereits seit Jahren eingebunden. Die uneingeschränkte Funktions- und Einsatzfähigkeit dieser Anlage ist für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Produktionsbetriebs von erheblicher Bedeutung. Dies gilt in besonderem Maße für zeitkritische Produktionsphasen, insbesondere für Jahresendverarbeitungen sowie für die Abwicklung umfangreicher Wahlproduktionen, beispielsweise im Zusammenhang mit Landtagswahlen.
Die für den sicheren und unterbrechungsarmen Betrieb erforderlichen Wartungs-, Service- und Störungsbeseitigungsleistungen können ausschließlich durch die Firma Böwe erbracht werden. Bei dem eingesetzten Kuvertiersystem handelt es sich um ein technisch hochspezialisiertes Gesamtsystem, dessen fachgerechte Betreuung sowohl vertiefte herstellerspezifische Kenntnisse der Maschinenkomponenten als auch umfassendes Wissen über die systemzugehörige Software voraussetzt. Nur die Firma Böwe verfügt als Hersteller und Lieferant des Gesamtsystems über die hierfür erforderliche spezifische Fachkunde, den uneingeschränkten Zugriff auf die systemrelevanten technischen und softwareseitigen Komponenten sowie die notwendige Erfahrung zur Sicherstellung des geforderten Qualitäts- und Verfügbarkeitsniveaus. Daher soll der bisher bestehende Instandhaltungsvertrag erneut an die Firma Böwe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b vergeben werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."