Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Schaltung/ Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Online- und Printmedien inkl. Beratung.
Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Im Rahmen der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird auf Grundlage des Preisblattes (Anlage 3) das günstigste Angebot ermittelt. Wertungsrelevant ist der Gesamtpreis pro Jahr, welcher sich aus den entsprechenden Positionen des Preisblattes zusammensetzt. Maßgeblich für die Bewertung sind die vom Bieter im betreffenden Preisblatt eingetragenen Entgelte.
Kriterium Bearbeitungszeit von Veröffentlichung
Kriterium Kurzkonzept
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 3 Referenzprojekte über bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. (Bitte verwenden Sie die erstellte Vorlage des Auftraggebers. Sofern Sie weitere Referenzprojekte einreichen möchten, erstellen Sie bitte eine separate Anlage mit den identischen Anforderungen).Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen:- Schaltung von Stellenanzeigen sowohl in Online- und Printmedien in vergleichbarem Umfang
Sollten mehr als die geforderten drei Referenzprojekte eingereicht werden, so werden nur die ersten drei Referenzen gemäß der eingereichten Reihenfolge gewertet.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis zu erbringen, dass der Bieter im Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei der Gesamtumsatz des Unternehmens.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren sind.
Mitarbeiterzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei die Mitarbeiterzahlen des gesamten Unternehmens, sowie die Zahl der Mitarbeiter, die für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind.
Der Bieter hat eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU aktuell bzw. zum Vertragsbeginn abgeschlossen und sichert zu, dass dieser Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechterhalten wird - mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Der Bieter verfügt über mindestens drei Jahre Erfahrung im Themenbereich der Schaltung von Stellenanzeigen, insbesondere Expertise in Bezug auf Beratung bzgl. möglicher, zielgruppengerechter, innovativer Plattformen (u.a. für Ausschreibungen spezieller Stellenprofile im Bereich IT oder der Projektaufgaben), Skizzierung aktueller Trends im Bereich der möglichen Veröffentlichungskanäle (-medien)
Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind zwingend bei der Ausführung des Auftrages zu beachten.