Durchführung der Schülerbeförderung im freigestellten Schülerspezialverkehr für Schülerinnen und Schüler eines privaten, staatlich anerkannten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Schulkindergarten (Förderschwerpunkt körperliche- und motorische Entwicklung) einschließlich Rollstuhl- und Hilfsmittelbeförderung.
Leistungsgegenstand ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Bussen von ihren jeweiligen Wohnorten zum Schulgebäude (Götzstraße 51, 74238 Krautheim) sowie Außenstandorten und wieder zurück. Der Beförderungsvertrag wird für eine fünfjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen.Es handelt sich um befreiten Schülerverkehr im Sinne derFreistellungsverordnung.
Ermittlung der Preispunkte: Der nach den Kalkulationsvorgaben ermittelte Bruttogesamtpreis pro Standardwoche ist maßgeblich. Das günstigste Angebot erhält 100 Preispunkte. Weitere Angebote werden im Verhältnis zum günstigsten Angebot bewertet.
Gewichtung der Preispunkte: Die erreichten Preispunkte werden mit 70 % gewichtet. Formel: gewichtete Preispunkte = Preispunkte × 0,70.
Ermittlung der Qualitätspunkte: Die Bieter kreuzen die zutreffenden Antwortoptionen im Bewertungsfragenkatalog an. Bei Mehrfachauswahl werden die Punkte der angekreuzten Antwortmöglichkeiten bis zur jeweiligen Maximalpunktzahl addiert; bei Einzelauswahl wird ausschließlich die eine gewählte Antwort bewertet. Die Summe aller Qualitätsfragen beträgt maximal 100 Rohpunkte.
Gewichtung der Qualitätspunkte: Die erreichten Qualitätspunkte werden mit 30 % gewichtet. Formel: gewichtete Qualitätspunkte = Qualitätspunkte × 0,30.
Der Beförderungsvertrag enthält eine Vertragsänderungsklausel um Mehr- und Minderbeförderungen abzudecken bzw. den Beförderungsumfang anzupassen.
Hinweis: Die Angaben zur Auftraggebereigenschaft bei der Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Auswahl erforderlich ist. Die Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft der Reha-Südwest für Behinderte gGmbH, Karlsruhe und selbst kein Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. GWB, auch wenn kommunale Gesellschafter die Mehrheitsgesellschafter in der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft sind.
Ablauf:BekanntmachungAngebotsabgabeAngebotsprüfungZuschlag
Die Bieter müssen Zeit haben für (u.a.):Tourenkalkulation,Fahrzeugplanung,Personalplanung,Nachweis geeigneter Rollstuhlfahrzeuge
Die Ausschreibung erfolgt nach 4 gebietsbezogenen Losen.
Die Ausschreibung wird entsprechend den Vorgaben des zuständigen Landkreises (Hohenlohekreis, BW) (bzw. der dort geltenden Satzung des Landkreises zur Schülerbeförderung) alle 5 Jahre neu ausgeschrieben.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ermessen nachfordern.
s. Angebotsunterlage D
Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist.