Verfahrensangaben

Energiespar-Contracting Weil der Stadt Abgabe indikativer Angebote

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Weil der Stadt
08115050-A4489-33
Marktplatz 4
71263
Weil der Stadt
Deutschland
DE112
knecht@weil-der-stadt.de
+49 7033521-121
+49 7033521-104

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

65320000-2
50700000-2
45262640-9
09323000-9
09310000-5
45300000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

- Planung und Ausführung von Bauleistungen inkl. technischer Anlagen
- Betriebsführung, sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen und installierten Anlagen (Bau- und Anlagentechnik)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

2. Änderungen gegenüber dem zurückgesetzten Verfahren
2.1. Vertragslaufzeit
Die maximale Vertragslaufzeit wird von 12 auf maximal 15 Jahre angehoben.
2.2. Kap. 1. Unterpunkt "Alle Liegenschaften" & Bieterinneninformation vom
18.11.2024
Die Nachricht lautete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle möchte Sie auf folgendes hinweisen.
Nr. 12 Hinweis der Vergabestelle: in Bezugnahme auf unsere Nachricht vom 30.10.2024
möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass vorbehaltlich einer Entscheidung des
Gemeinderates, welche voraussichtlich Ende November getroffen wird, wir Ihnen nach
aktuellem Verfahrensstand bereits folgende Baukostenzuschüsse in Aussicht stellen
können.- MFH Münklingen: 2x350.000EUR (Tranche auf zwei Jahre verteilt)- JKG:
200.000EUR- Stadthalle/Hallenbad: 100.000 EUR
Mit freundlichen Grüßen
Max Knecht"
Für die Abgabe des indikativen Angebots ist von einem Gesamtbetrag an Baukostenzuschüssen in Höhe von 3.000.000,- netto auszugehen. Mit Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots wird die verbindliche Höhe der Baukostenzuschüsse mitgeteilt.
2.3. Kap. 1. Unterpunkt 01.01 "Stadthalle/Mensa"
Die lüftungstechnischen Anlagen zur Versorgung der Stadthalle sind nicht in Gänze zu erneuern/auszutauschen. Es bleibt den Bieterinnen allerdings unbenommen, Optimierungsmaßnahmen an den lufttechnischen Anlagen vorzusehen.
2.4. Kap. 4.3. Unterpunkt 01 "Schulzentrum Jahnstraße"
Ein Fenstertausch entfällt hier.
2.5. Kap. 4.3. Unterpunkt 02 "Johannes-Kepler-Gymnasium"
1. Zum Bereich Sporthalle: Der Austausch von Dachkuppeln ist nicht länger auf das ganze Dach zu beziehen, sondern umfasst nur noch die mittlere Bahn die ganze Länge der Halle betreffend (siehe Anlage 10 der Leistungsbeschreibung). Die Dachkuppeln sind hierbei weiterhin in thermisch verbesserter Qualität und mit RWA- und
Nachtauskühlungs-Funktion zu kalkulieren.
2. Zum Bereich Mensa: Die lüftungstechnischen Anlagen zur Versorgung der Mensa sind
nicht in Gänze zu erneuern/auszutauschen. Es bleibt den Bieterinnen allerdings unbenommen, Optimierungsmaßnahmen an den lufttechnischen Anlagen vorzusehen.
3. Zum Bereich Bauteil 4: Die Sanierung der Dachhaut inkl. Photovoltaikanlage ist nicht länger Wunschmaßnahme.
2.6. Kap. 8.2.1. Entstörmanagement und Zusagen zur Zeit bis zum Einsatz vor Ort und bis zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit
Konkretisiert wird dieses Zuschlagskriterium dahingehend, dass nunmehr von dem Bieter darzulegen ist, mittels welcher Einrichtungen er sowohl organisatorisch (welche Betriebsstelle
bzw. Organisationseinheit), geografisch (von welchem Ort wird die Entstörung vorgenommen) als auch personell (Anzahl der in der Störannahmestelle, in der Störungsbeseitigung sowie vor
Ort einsetzbaren Personen) auf Störmeldungen reagieren wird.
Ebenso sind anzugeben, mit welchen Qualitätssicherungsinstrumenten die organisatorische,
personelle und terminliche Bearbeitung von Entstöreinsätzen (innerbetrieblich und fortlaufend) sichergestellt werden wird. Weiterhin hat im Angebot eine Darstellung darüber zu erfolgen, wie
über durchgeführte Entstörungen informiert wird und welche Dokumentation hierüber erfolgt.
Die Bewertungsgegenstände für die Zusagen zu Reaktions- und Entstörungszeiten wurden unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Fernwartung angepasst. So erfolgt keine
Bewertung der mitgeteilten Reaktionszeiten sondern ausschließlich die Zeit bis zum Einsatz vor Ort und die Zeit bis zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit. Die Maximalvorgaben zur Ankunft vor Ort werden weiter als bislang gefasst.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE112

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

1. Nettoeinsparung in der Vertragslaufzeit
(Kapitalwert) - bei der Stadt verbleibender
Anteil

Fester Wert (insgesamt)
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität

II. Klimawirkung in Form der CO2-Einsparung

Fester Wert (insgesamt)
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität

III. Integrales Maßnahmenkonzept
(Zusammenspiel aus Einsparung und
Sanierung)

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis

IV. Gesamtkosten der Einsparmaßnahmen
(Investitionen)

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität

V. Entstörmanagement und Zusagen zur Zeit bis
zum Einsatz vor Ort und bis zur
Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von
Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135
GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.