Die MVV Grüne Wärme GmbH (Tochterunternehmen der MVV Energie AG) (MVV) plant am Standort der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) in Mannheim-Neckarau die Errichtung und den Betrieb einer Flusswasser-Wärmepumpenanlage (WPA2) mit einer Heizleistung von bis zu 165 MWth.
Der Lieferumfang umfasst die Planung, Errichtung und vollständige technische Ausrüstung eines neuen Transformatorengebäudes für zwei 110 kV-Transformatoren der Wärmepumpenanlage WPA2. Dazu gehören Tief- und Hochbauarbeiten einschließlich Tiefgründung, Auffangwannen mit Ölabscheidersystem, Trafoboxen, Beleuchtung sowie die Verlegung von Kabelschutzrohren und deren Anbindung an bestehende Infrastruktur. Ebenfalls Bestandteil ist die Errichtung einer Sprühwasserlöschanlage samt Systemtechnik in einem Container einschließlich Fundamenten und Versorgungsschnittstellen. Der Auftragnehmer übernimmt alle erforderlichen Planungs-, Fertigungs-, Bau-, Montage-, Prüf- und Inbetriebnahmeleistungen sowie die Koordination der Nachunternehmer und die Organisation der VdS-Abnahmen.
s. oben
Einige Vergabeunterlagen enthalten Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen.
Daher werden für das Präqualifikationsverfahren zunächst nur die Ausschreibungsbedingungen (Teil A) sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts veröffentlicht. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen erhalten nur die präqualifizierten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Ein Auschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen auf Bezug Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Teilnahmeunterlagen - Teil A - beschrieben.
keine