Auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Luzenberg in Mannheim liegen auf etwa 5 ha Flä-che tiefreichende Belastungsbereiche mit Gaswerksrückständen vor, aus denen massive Grundwasserverunreinigungen resultieren. Die bestehende Sanierung teilt sich in eine unterirdische mikrobiologische In-situ-Sanierung der Hauptbelastungsbereiche und die oberirdische Grundwasserreinigung. Die bestehende Grund-wasseraufbereitungsanlage befindet sich seit Januar 2010 im Betrieb und wird derzeit mit ei-nem Durchsatz von ca. 46,5 m³/h betrieben. Das Wasser wird über insgesamt 15 Brunnen entnommen, mit Sauerstoff versetzt, gereinigt, mit CO2 versetzt und über insgesamt 37 Infiltrationsbrunnen wieder versickert. Die zu erbringenden Leistungen umfassen den Betrieb der Sanierungsanlage im Betriebszeit-raum 01.10.2026 bis 30.09.2031.
s. oben
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen sind im Teil der Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
keine