Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Fluss-Wärmepumpenanlage mit einer Heizleistung von ca. 150 MWth verteilt auf 2 bis 6 Module zur Fernwärmeerzeugung auf dem Gelände der Grosskraftwerk Mannheim AG.
Das hier ausgeschriebene Hauptlos Großwärmepumpen (Los GWP) für die WPA2 beinhaltet im Wesentlichen die Wärmepumpenmodule, die elektro- und leittechnische Ausrüstungen, die technische Gebäude Ausrüstung sowie das neue Wärmepumpengebäude.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen: Planung, Konstruktion, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, Errichtung, Einbindung in der Infrastruktur der Bestandsanlage, Qualitätssicherung, Schulung des Betriebspersonals, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Dokumentation.
Zur Erreichung der Klimapositivität verfolgt MVV konsequent ihre Strategie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Installation von Großwärmepumpen, um die Wärmeerzeugung in Mannheim nachhaltiger zu gestalten. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme einer ersten Wärmepumpenanlage durch die Grosskraftwerk Mannheim AG plant die MVV Grüne Wärme GmbH (Tochterunternehmen der MVV Energie AG) (MVV) am Standort der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) in Mannheim-Neckarau die Errichtung und den Betrieb einer Flusswasser-Wärmepumpenanlage (WPA2) mit einer Heizleistung von ca. 150 MWth, verteilt auf 2 bis 6 Module. Als Wärmequelle für die Wärmepumpenanlage sollen rund 10 m³/s Rheinwasser über die bestehende Kühlwasserinfrastruktur des GKM aus dem Rhein entnommen werden und mittels neuen Rheinwasserpumpen der bestehenden WPA1 (1m³/s) sowie der zu errichtenden WPA2 zugeführt werden. Die durch die WPA2 bereitgestellte Wärme soll für die Versorgung des Fernwärmenetzes von MVV genutzt werden.
Auf dem Gelände der Grosskraftwerk Mannheim AG
Option 1: Ersatz- und VerschleißteileOption 2: Service- und Wartungsvertrag
Der AG hat sich für die Projektrealisierung um Zuwendungen im Rahmen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beworben. Die Zuschlagserteilung bzw. ein Vertragsabschluss setzt den Eingang der Bewilligung des durch den Auftraggeber eingereichten Förderantrages durch das BAFA voraus.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.