Die MVV Netze GmbH plant die Errichtung einer Biogas-Einspeiseanlage (BGEA) im Netzgebiet Waghäusel. Ziel ist die Einspeisung von aufbereitetem Biogas (Biomethan) in das Gasnetz der MVV. Da das vorhandene Netz die volle Einspeisemenge nicht aufnehmen kann, wird zusätzlich eine Rückspeiseanlage (RSA) realisiert, um die Differenzmengen in das vorgelagerte Transportnetz von terranets BW zurückzuspeisen.Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Planung und Projektierung beider Anlagen, einschließlich Anschlusskonzepte, Verfahrens- sowie Mess- und Regeltechnik, Elektrotechnik und Außenanlagen. Bestandteil sind auch die Genehmigungs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Abstimmung mit den beteiligten Netz- und Anlagenbetreibern
s. oben.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen2. Nachweis, dass keine Steuer- Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes)3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist5. Handelsregister (HR)-Auszug
1. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,2. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.
zu befüllen.
1. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
2. Selbsterklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
s. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
s. Teilnahmebedingungen.