Zur Erreichung der Klimapositivität verfolgt MVV konsequent ihre Strategie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die geplante Errichtung des Fernwärmenachheizers (FWN) stellt einen zentralen Schritt in der Transformation der Fernwärmeversorgung in Mannheim dar. Vor dem Hintergrund der weiteren kurz- bis mittelfristig anstehenden Stilllegungen der kohlebefeuerten Bestandskraftwerksblöcke der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) ist die Nachheizung der Fernwärme eine unverzichtbare Maßnahme, um die Versorgungssicherheit und die erforderlichen Temperaturanforderungen im Fernwärmenetz langfristig sicherzustellen. Mit dem FWN wird nicht nur eine zuverlässige Wärmeversorgung gewährleistet, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme geleistet. Die MVV Grüne Wärme GmbH plant am Standort der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) in Mannheim-Neckarau die Errichtung und den Betrieb eines Fernwärmenachheizers. Der Fernwärmenachheizer soll im Wesentlichen aus einem Elektrodenkessel mit einer Leistung von 30 MW bestehen. Neben der primären Aufgabe die Nachheizung der Fernwärme sicherzustellen, soll der Elektrodenkessel auch für die Bereitstellung von Sekundärregeleistung genutzt werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Fernwärmenachheizers auf dem Gelände der Grosskraftwerk Mannheim AG. Das hier ausgeschriebene Hauptlos Elektrodenkessel (Los EDK) für das Projekt FWN umfasst im Wesentlichen die Verfahrens-, Maschinen- und Anlagentechnik, einschließlich eines 30 MW Elektrodenkessels, einem Dampferzeuger zur Versorgung des bestehenden Fernwärmespeichers mit Polsterdampf, Wärmetauscher, Pumpen, Rohrleitungen, Armaturen sowie der Elektro- und Leittechnik und der vollständigen Bautechnik.Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen: Entwurfs-/ und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Konstruktion, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, Errichtung, Einbindung in der Infrastruktur der Bestandsanlage, Qualitätssicherung, Schulung des Betriebspersonals, Inbetriebsetzung, Probebetrieb, Dokumentation.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgersvorzulegen (nicht älter als 6 Monate),"2. Nachweis, dass keine Steuer- Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes) (nicht älter als 6 Monate),3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger (nicht älter als 6 Monate),4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate),5. Handelsregister (HR)-Auszug (nicht älter als 6 Monate).
1. Aktuelle Bankerklärung mit Angabe über die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie Angabe über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage.2. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die gleichwertige bzw. ähnliche Aufträge bezogen auf die beschriebene Leistung,3. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.
1. Unternehmenspräsentation mit Beschreibung der Geschäftsfelder und Angabe der Personalstärke (aufgeteilt unter Verwaltung, Engineering, Produktion und Montage). Im Falle eines Konsortiums oder Bietergemeinschaft sind die benannten Angaben für alle beteiligten Firmen einzureichen.2. Angabe von mindestens drei Projektreferenzen mit folgenden Anforderungen:> min. 5 Mio. EUR Auftragsvolumen> Leistungsumfang: Entwurfs-/Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Projektrealisierung als Generalunternehmer für die Verfahrens-, Maschinen- und Anlagentechnik sowie der Elektro- und Leittechnik (EPC)> Projektreferenz aus den letzten 10 Jahren> mit Angabe des Auftraggebers / mit jeweiligem Ansprechpartner> mit Angabe der Realisierungszeit> mit Angabe wesentlicher Partner oder Lieferanten> davon mindestens:>> eine Referenz für Elektrodenkessel mit 10 MW thermischer Leistung oder mehr>> eine Referenz im Bereich Fernwärmesysteme >> eine Referenz im Bereich Bautechnik (z.B. Erdbau, Gründung, Fundamentierung, Massivbau)>> eine Referenz für ein Projekt mit dem Leittechniksystem T-3000 >> eine Referenz für die Realisierung von Projekten in Deutschland (z.B. geltendes Regelwerk, Genehmigungsprozess) "3. Vorlage folgender Zertifikate DIN ISO 9001:2015 und DIN ISO 14001:2015 oder vergleichbar
1. Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.2. Selbsterklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Das Dokument finden Sie unter dem Link:https://www.mvv.de/partner/lieferanten/zentraleinkauf/eu-ausschreibungen)Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen"3.MVV fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
4. Unterzeichnete Verschwiegenheitserklärug
Folgende Bürgschaften können von Seiten des Auftraggebers an den Auftragnehmer gefordert werden:AnzahlungsbürgschaftVertragserfüllungsbürgschaftGewährleistungsbürgschaft
Es sind zwingend die gesetzlichen Regelungen des Mindestlohns in Deutschland einzuhalten.