Rahmenvertrag über die Beschaffung von Mobile Devices und zugehöriges Zubehör
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Hardware, Zubehör sowie zugehörigen Dienstleistungen abzuschließen.Ziel ist es, die kontinuierliche Versorgung der Organisation mit qualitativ hochwertigen, standardisierten IT-Arbeitsmitteln sicherzustellen, um einen reibungslosen Betrieb der bestehenden Apple-Infrastruktur zu gewährleisten.Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend voraussichtlich am 01.05.2026.Der Vertrag verlängert sich bis zu drei mal, um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird.Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung.Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch, da im Auftragsgeberumfeld bereits eine umfangreiche Apple-Infrastruktur im Einsatz ist. Dies umfasst sowohl Endgeräte (Mac, iPhone, iPad) als auch das zugehörige Management- und Support-Ökosystem (u. a. Apple Business Manager, Mobile Device Management, macOS- und iOS-spezifische Softwareverteilung sowie bestehende Support- und Wartungsprozesse).Ein produktneutraler Ansatz würde zu erheblichen technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen, da Kompatibilität, Gerätemanagement, Schulungen sowie die Integration in bestehende Systeme wesentlich auf die Apple-Plattform ausgerichtet sind.Ziel der Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Vertrages mit einem qualifizierten Fachhändler oder autorisierten Apple-Partner, der die Lieferung der Produkte zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie eine verlässliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleisten kann.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend voraussichtlich am 01.05.2026.Der Vertrag verlängert sich bis zu drei mal, um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird.Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung.
Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A1.2. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 60 Punkte zu erreichen.
Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:
Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 60) * 40
Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten erreicht werden."
Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt "A1.3 Preisblatt" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet. Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:
Punktwert "Preis" = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *60
Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten erreicht werden."
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
Digital im Vieraugenprinzipmind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Siehe §§123 ff. GWB
Die Unternehmensgröße des Bieters beträgt mindestens 100 Beschäftigt.
Der Bieter muss in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2024) jeweils einen Jahresumsatz von mindestens3.000.000 Mio. EUR mit dem Vertrieb von Apple-Produkten erzielt haben.
Es werden zwei Referenzkunden gefordert,- bei denen der Bieter derzeit einen Rahmenvertrag hält über die Lieferung von Apple Produkten mit einem erwarteten Gesamtvolumen von mindestens 1 Mio. EUR und einem beauftragten Volumen von 200.000EUR
Der Bieter verfügt über eine aktive Partnerschaft oder Zertifizierung mit dem Hersteller Apple.Als Nachweis gilt u.a. die Teilnahme an einem Hersteller anerkannten Serviceprogramm (Apple Authorized Service Provider, Apple Authorized Reseller, Apple Distribution Programm o.ä.).
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteiltenAuftrags verwendet werden.