Die Beschaffung von Getränken für das Universitätsklinikum Heidelberg sowie Tochter- und Verbundunternehmen.
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Getränkeversorgung für das Universitätsklinikum Heidelberg sowie Tochter- und Verbundunternehmen in Form von Mineralwasser bzw. Tafelwasser (Los 1 und 2) und Orangenlimonade (Los 3).
Anlieferadressen:
Universitätsklinikum HeidelbergMateriallager, Eingang 2Im Neuenheimer Feld 67069120 Heidelberg
Klinik Service GmbHLebensmittellager, KüchenrampeIm Neuenheimer Feld 67069120 Heidelberg
Universitätsklinikum HeidelbergPsychiatrische Klinik Haus 1/Geb. 4270Voßstraße 469115 Heidelberg
Universitätsklinikum HeidelbergPsychiatrische Klinik Haus 2/Geb. 4190Voßstraße 469115 Heidelberg
Nierenzentrum HeidelbergIm Neuenheimer Feld 16269120 Heidelberg
Thoraxklinik HeidelbergAmalienstraße 5Anlieferung Küche/Technik69126 Heidelberg
KMD VerpflegungsbetriebeHaus 40/VerpflegungsbetriebeTheodor-Kutzer-Ufer 1-368167 Mannheim
Zuschlagskriterium "Preis" (50 %)
Der Bieter hat für jedes Los, für das er ein Angebot einreicht, einen Preis pro Flasche und pro Getränkeart einzureichen. Dieser Angebotspreis wird anschließend mit der durchschnittlichen jährlichen Verbrauchsmenge multipliziert. Daraufhin wird die Summe aus dem Angebotswerten für ein Jahr gebildet.
Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" wird die Summe der Angebotswerte für ein Jahr bepunktet. Dabei erhält der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis 50 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten anteilig Punkte. Die Punkte werden ermittelt, indem der Angebotspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis aller Bieter gesetzt wird:
Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichende Punktzahl (50 Punkte)
Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
Zuschlagskriterium "Qualität" (50 %)
Das Kriterium "Qualität" wird auf Grundlage des in Anlage 8 aufgeführten Testbogens bewertet.
Im Testbogen (Anlage 8) werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:- Handling der Flasche- Spritzigkeit- Geschmack- Menge und Zusammensetzung der Mineralien- Vorhandensein von Metaboliten
Die Punkte werden wie folgt ermittelt:Punktzahl des jeweiligen Bieters = Punktzahl aus Testbogen * 50% Qualitätsgewichtung
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.