NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Transportdienstleistungen im Rahmen der GMMG-Studien (für Deutschland und Österrei...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.03.2026
25.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64120000-3
64121200-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die GMMG (German-speaking Myeloma Multicenter Group) führt seit ca. 30 Jahren klinische Studien der Phase II und III zur Verbesserung der Therapie beim Multiplen Myelom durch. Für aktuelle und eine geplante Studie wird ein Transportunternehmen für die Zustellung von biologischen Proben gesucht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- Versand biologischer Proben (Blut, Urin und Knochenmark) der Kategorie B (UN3373) an Werktagen. Kein Gefahrgut. Keine zusätzliche Kühlung
- Größe der Pakete: 30x20x15 cm, ca. 1 kg Gewicht
- Bereitstellung eines Online-Tools zur Anmeldung des Transports durch die Prüfzentren sowie zur Sendungsverfolgung.
- Sicherstellung einer telefonischen Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten.
- Abholungstermin in Abstimmung mit den Prüfzentren, ggf. noch am Anmeldetag.
- Abholung an ca. 70 Standorten in ganz Deutschland und 5-6 Standorten in Österreich (Standorte = Prüfzentren), in der Regel zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Keine Abholungen oder Zustellungen an Wochenenden oder an Feiertagen.
- Zustellung zwischen 8 bis spätestens 8:30 Uhr des Folgetages im GMMG-Probeneingangslabor in Heidelberg, Adresse: GMMG-Zentrallabor und Biobank Multiples Myelom, Medizinische Klinik V, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Breitspiel 15, 69126 Heidelberg

- Umfang des Auftrags
o Ca. 1.650 Sendungen in der aktuellen Studie GMMG-HD7
o Ca. 4.900 Sendungen in der aktuellen Studie GMMG-HD9/DSMM XVIII, davon 200 in Österreich
o Ca. 1.200 Sendungen in der aktuellen Studie GMMG-HD10/DSMM XX
o Ca. 6.100 Sendungen in der kommenden Studie GMMG-HD11/DSMM XXI
o In Summe 13.850 Sendungen, davon 1,5 % aus Österreich
o Die hier genannten Studien sind die derzeit bekannten Studien. Weitere GMMG-Studien können folgen und den Umfang der Sendungen entsprechend erweitern.
o Die Verteilung des Bedarfs auf die einzelnen Prüfzentren kann nicht abgeschätzt werden, da die Rekrutierung der Patienten an den Prüfzentren von Studie zu Studie variiert. Der Dienstleister muss gewährleisten, dass die Pakete von allen Prüfzentren mit gleicher hoher Zuverlässigkeit abgeholt werden.
o Die oben genannten Summen sind unverbindlich. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des UKHDs sollten Studien vorzeitig beendet oder weniger Sendungen aufgrund einer geringeren Patientenrekrutierung erfolgen.

Sämtliche oben beschriebenen Leistungen und Anforderungen gelten als verbindliche Mindeststandards (KO-Kriterien). Eine Nichterfüllung einzelner Punkte führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Erwartet wird zudem eine zuverlässige Kommunikation mit dem GMMG-Studiensekretariat und den Prüfzentren. Ebenso wird erwartet, dass die Abholung und Zustellung der biologischen Proben zuverlässig erfolgt und eine unmittelbare Information des GMMG-Studiensekretariats erfolgt, sollte eine vereinbarte Abholung oder Zustellung nicht planmäßig erfolgen können. Die biologischen Proben, z.B. Knochenmark, sind nur zeitlich befristet auswertbar und werden bei Verzögerungen ggf. unbrauchbar.

Vertragslaufzeit:
Die Vertragslaufzeit beginnt sofort nach Zuschlag und endet zum 31.12.2032. Dieser Zeitpunkt stellt die letzte geplante Visite des letzten Patienten der Studie GMMH-HD11/DSMM XXI dar. Länge Laufzeiten etwaiger zukünftiger GMMG-Studien, die oben noch nicht gelistet sind, verlängern die Vertragslaufzeit nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

- Abholung an ca. 70 Standorten in ganz Deutschland und 5-6 Standorten in Österreich (Standorte = Prüfzentren / siehe Anlage 5).

- Zustellung im GMMG-Probeneingangslabor in Heidelberg, Adresse: GMMG-Zentrallabor und Biobank Multiples Myelom, Medizinische Klinik V, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Breitspiel 15, 69126 Heidelberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalpreis je Transport innerhalb Deutschlands (ZK 1)

Zuschlagskriterien 1 und 2 - Pauschalpreise
Der Bieter hat einen verbindlichen und für die komplette Vertragslaufzeit festen Pauschalpreis je Transport innerhalb Deutschlands (netto in EUR / ZK 1) sowie je Transport von Österreich nach Deutschland (netto in EUR / ZK 2) einzureichen. Im Zuschlagsfalle werden sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Tätigkeiten, wie sie in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind, mit diesen angebotenen Pauschalpreisen je Transport vergütet. Andere Preispositionen dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.

Bitte tragen Sie die entsprechenden und Preise in die grün hinterlegten Felder in Anlage 2 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") ein und reichen Sie die ausgefüllte Anlage 2 der Vergabeunterlagen mit Ihrem Angebot ein.

In den Zuschlagskriterien 1 und 2 kann eine Maximalpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden. Die genaue Bewertungsmethodik ist Anlage 1 zum Anschreiben ("Wertungsmatrix Zuschlagskriterien") zu entnehmen.

Hinweis: Das Verhältnis von ZK 1 (68,95%) zu ZK 2 (1,05%) ergibt sich aus dem Verhältnis der Transporte innerhalb Deutschlands (rund 98,5 % des Auftragsvolumens) und von Österreich nach Deutschland (rund 1,5% des Auftragsvolumens).
- ZK1: 98,5% * 70% = 68,95%
- ZK2: 1,5% * 70% = 1,05%

Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl jedes Bieters erfolgt durch Addition der erreichten Punktzahlen in den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt somit 100 Punkte. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den oben genannten Zuschlagskriterien hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag.

Gewichtung
68,95

Zuschlagskriterium

Qualität
Pauschalpreis je Transport von Österreich nach Deutschland (ZK 2)

Zuschlagskriterien 1 und 2 - Pauschalpreise
Der Bieter hat einen verbindlichen und für die komplette Vertragslaufzeit festen Pauschalpreis je Transport innerhalb Deutschlands (netto in EUR / ZK 1) sowie je Transport von Österreich nach Deutschland (netto in EUR / ZK 2) einzureichen. Im Zuschlagsfalle werden sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Tätigkeiten, wie sie in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind, mit diesen angebotenen Pauschalpreisen je Transport vergütet. Andere Preispositionen dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.

Bitte tragen Sie die entsprechenden und Preise in die grün hinterlegten Felder in Anlage 2 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") ein und reichen Sie die ausgefüllte Anlage 2 der Vergabeunterlagen mit Ihrem Angebot ein.

In den Zuschlagskriterien 1 und 2 kann eine Maximalpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden. Die genaue Bewertungsmethodik ist Anlage 1 zum Anschreiben ("Wertungsmatrix Zuschlagskriterien") zu entnehmen.

Hinweis: Das Verhältnis von ZK 1 (68,95%) zu ZK 2 (1,05%) ergibt sich aus dem Verhältnis der Transporte innerhalb Deutschlands (rund 98,5 % des Auftragsvolumens) und von Österreich nach Deutschland (rund 1,5% des Auftragsvolumens).
- ZK1: 98,5% * 70% = 68,95%
- ZK2: 1,5% * 70% = 1,05%

Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl jedes Bieters erfolgt durch Addition der erreichten Punktzahlen in den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt somit 100 Punkte. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den oben genannten Zuschlagskriterien hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag.

Gewichtung
1,05

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausfallkonzept (ZK 3)

Zuschlagskriterium 3 - Ausfallkonzept
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein Konzept vorzulegen, wie die Zustellung der Pakete an das GMMG-Probeneingangslabor in Heidelberg beim Ausfall eines Fahrers gewährleistet werden kann (z.B. im Falle eines technischen Defekts am Fahrzeug). Die rechtzeitige Zustellung in Heidelberg am Folgetag nach Probenentnahme ist angesichts der Beschaffenheit der zu transportierenden biologischen Proben aus folgenden Gründen unbedingt einzuhalten:
a) Das Knochenmark behält nicht lange die notwendige Qualität, damit die nötigen Analysen durchgeführt werden können;
b) Die Entnahme des Knochenmarks aus dem Beckenkamm ist ein schmerzhafter Eingriff, dessen Wiederholung den Patienten nach Möglichkeit erspart werden soll;
c) Die Durchführung der Knochenmarkpunktion ist an den Kliniken mit einem logistischen Aufwand verbunden, und eine Wiederholung der Prozedur kann unter Umständen nur mit einem zeitlichen Abstand durchgeführt werden, der eine Abweichung von den Prüfplänen der Studien darstellt.

Im Zuschlagskriterium 3 kann eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden. Die genaue Bewertungsmethodik ist Anlage 1 zum Anschreiben ("Wertungsmatrix Zuschlagskriterien") zu entnehmen.

Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl jedes Bieters erfolgt durch Addition der erreichten Punktzahlen in den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt somit 100 Punkte. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den oben genannten Zuschlagskriterien hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6Y5MS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Voraussetzung für den Zuschlag ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 2 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft (als Auftragnehmer) abzuschließen, alternativ eine entsprechende Bestätigung über eine bereits vorhandene, gültige Versicherung.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.

Sämtliche unter Ziffer 6 (Leistungsbeschreibung) des Anschreibens an die Bieter beschriebenen Leistungen und Anforderungen gelten als verbindliche Mindestkriterien. Eine Nichterfüllung einzelner Punkte führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung