Verfahrensangaben

Rahmenvertrag für Cisco Unified Communications und Collaborationsysteme (Videokonf...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.06.2026
13.07.2026 10:00 Uhr
13.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32000000-3
48000000-8
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie der Support und die Erbringung von Dienstleistungen für die komplexe Cisco Communications und Collaboration -Infrastruktur im Konzern Universitätsklinikum Heidelberg.
Die derzeit eingesetzten Infrastruktur Komponenten sollen ertüchtigt werden, bzw. sollen Erweiterrungen konsistent umgesetzt werden. Die Systeme / Systemkomponenten sollen sowohl einzeln, als auch im Rahmen von Sammelbestellungen während der Laufzeit verteilt beauftragt werden. Ebenso sollen die hierzu benötigten Dienstleistungen / Consulting zur Konzeptionierung / Erweiterungen / Migrationen / Wartungsverträge zum Betrieb der eingesetzten Systeme sukzessive während der Laufzeit der Vereinbarung beauftragt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnologie (ZDI) am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) im weiteren Verlauf Auftraggeber (AG) genannt, stellt die Systeme/Infrastruktur für die Cisco Unified Communications und Collaborationsysteme (Videokonferenz- Webexplattform) bereit. Die vorhandene komplexe Infrastruktur muss im Rahmen des verfügbaren Budgets regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Mittlerweile sind viele Videokonferenz Raumsysteme im gesamten Konzern auf den zentralen Videokonferenzservern registriert. Ohne die zentralen Serversysteme könnten keine Videokonferenzen im Klinikum abgehalten werden. Ebenfalls besteht ein Managed Service Vertrag / Wartungsvertrag um einen 7 x 24 Betrieb der Videokonferenzplattform zu gewährleisten.
Bei Ertüchtigungen und Erweiterungen dieser Infrastruktur muss die maximal mögliche Verfügbarkeit, Sicherheit und Performanz bei gleichzeitiger Minimierung der Betriebsaufwände stets gewährleistet und stringent umgesetzt werden. Hierzu suchen wir einen verlässlichen Partner, im weiteren Verlauf Auftragnehmer (AN) genannt, der in dem vorhandenen komplexen Umfeld mit entsprechendem KnowHow, die von uns nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Insbesondere sind bei den Dienstleistungen als auch bei Lieferung und Support für Erweiterungen tiefgreifende Kenntnisse beim Zusammenwirken der verschiedenen bei uns zum Einsatz kommenden Hersteller und Produkte essentiell.
Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie Support für Cisco Unified Communications und Collaborationsysteme abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll ebenfalls einen Managed Service Wartungsvertrag (7 x 24) sowie die Cisco Hard- und Softwareverlängerung der eingesetzten Komponenten enthalten.
Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte/Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

einmalig um 3Jahr

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Alle im Konzernverbundene Einrichtungen (Heppenheim / Mannheim)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

"Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt ""4. Preisblatt"" auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet.
Der Punktwert "Preis" eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:

Punktwert ""Preis"" = (Gesamtwertungspreis ""P"" des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *80

Im Zuschlagskriterium ""Preis"" kann somit eine Maximalpunktzahl von 80 Punkten erreicht werden."

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

"Zur Ermittlung des Punktwertes ""Qualität"" haben die Bieter das Tabellenblatt ""A3. Leistungskriterien"" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung ""Qualität"" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium ""Qualität"", 9 Punkte zu errreichen.

Der Punktwert ""Qualität"" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:

Punktwert ""Qualität"" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 9) * 20

Im Zuschlagskriterium ""Qualität"" kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden."

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen / Volumen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.
Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.
Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:

- Lieferung und Installation
- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware)
- Einweisung in die gelieferten Systeme
- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption
- Wartungsverträge

Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen des Herstellers Cisco. Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt. Der Leistungsumfang dieser Vereinbarung betrifft, über die angefragten Produkte hinaus, die Lieferung aller Produkte der genannten Hersteller gemäß der jeweiligen Herstellerpreisliste in der aktuell gültigen Fassung abzüglich des Rabattsatzes zu dieser Produktkategorie gemäß den vom Auftragnehmer auszufüllenden Angaben in 4. Preisblatt. Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte des Herstellers in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden. Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden. Weitere Einzelheiten sind in Anlage 2 Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6Y5S8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe ff.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Auftragnehmer muss nach ISO27001:2013 oder vergleichbar zertifiziert sein - ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Auftragnehmer soll vergleichbar zur ISO45001:2018 zertifiziert sein - ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Der Auftragnehmer bestätigt das er den offiziellen Cisco Partner Status Gold nachweisen kann.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es werden drei Referenzprojekte /- Kunden nach anschließender Anforderung und in vergleichbarer Größenordnung (mit mindestens 2.000 User Lizenzen) aus den letzten fünf Jahren gefordert.
Es können nur Referenzkunden aus den Bereichen Universitätsklinika oder der öffentlichen Verwaltung genannt werden.
Für jede Referenz soll ein Ansprechpartner namentlich benannt werden, welcher bei Bedarf durch den AG kontaktiert werden kann.
Für den Nachweis bitte jeweils entsprechende Excel Sheets nutzen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung