Beschaffung eines Sequenzier-Geräts für den Ausbau der Third-Generation Sequencing Kapazität und die Implementierung von diagnostischen intraoperativen Sequenzierungen am UKHD.
Die Nanoporen-Technologie von Oxford Nanopore ermöglicht die Sequenzierung von nativer DNA (also ohne Amplifikations-, Konvertierungs- und Anreicherungsschritte). Dadurch können sowohl Sequenzinformationen, Kopienzahlveränderungen und DNA-Methylierungsprofile gleichzeitig ausgelesen werden, welche nur zusammen eine diagnostische Aussage ermöglichen. Die Bearbeitungszeit der Probe kann somit auf ca. 1 Stunde verkürzt werden. Zudem generiert diese Technologie interpretierbare Daten in Echt-Zeit, so dass eine Analyse und Auswertung innerhalb von 30 Minuten möglich ist (Gesamtdauer also ca. 90-100 min). Beides sind essentielle Voraussetzungen für eine intraoperative Diagnostik, bei der ein Patient während der Bearbeitungszeit in Narkose im OP verbleibt. Ähnliche Geräte (mit geringer Kapazität) der Sequenzier-Plattform von Oxford Nanopore sind bereits seit längerer Zeit bei uns in Verwendung. Hierfür wurden bioinformatische Pipeline und Anwendungen zur Geräteansteuerung und Datenauswertung entwickelt und implementiert. Dies beinhaltet einen bereits validierten diagnostischen Workflow und ermöglich, bei verbindlicher Produkteinheitlichkeit, die weitere Einbindung der Nanopore-Sequenzier-Technologie für den diagnostischen Gebrauch am UKHD. Zudem sind die hierfür entwickelten Algorithmen teilweise bereits patentiert, so dass ein Wechsel zu einem anderen System insgesamt einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde.
technische Alleinstellung am Markt
Für die geplante Anwendung von Sequenz-Analysen für intraoperative Diagnostik gibt es keine technische Alternative zur Plattform von Oxford Nanopore Technologies.
Die Nanoporen-Technologie von Oxford Nanopore ermöglicht die Sequenzierung von nativer DNA (also ohne Amplifikations-, Konvertierungs- und Anreicherungsschritte). Dadurch können sowohl Sequenzinformationen, Kopienzahlveränderungen und DNA-Methylierungsprofile gleichzeitig ausgelesen werden, welche nur zusammen eine diagnostische Aussage ermöglichen. Die Bearbeitungszeit der Probe kann somit auf ca. 1 Stunde verkürzt werden. Zudem generiert diese Technologie interpretierbare Daten in Echt-Zeit, so dass eine Analyse und Auswertung innerhalb von 30 Minuten möglich ist (Gesamtdauer also ca. 90-100 min). Beides sind essentielle Voraussetzungen für eine intraoperative Diagnostik, bei der ein Patient während der Bearbeitungszeit in Narkose im OP verbleibt. Es gibt keine andere Sequenzier-Technologie auf dem Markt, die hierzu in der Lage ist.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.