Verfahrensangaben

Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.10.2026
29.10.2026 13:00 Uhr
29.10.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79410000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband für das Universitätsklinikum Heidelberg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband für das Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Zuschlagskriterium setzt sich aus zwei Preisbestandteilen zusammen:
- einem verbindlichen Pauschalpreis für die Analyse der Standorte und die Vorbereitung der Preisverhandlungen sowie
- einem verbindlichen Provisionssatz (netto in %) auf den durch erfolgreich verhandelte höhere Entgelte erzielten Mehrerlös (neue und bestehende Komfortzimmerbetten).

Der Pauschalpreis umfasst insbesondere die Analyse der verschiedenen Standorte.
Die Provision wird auf den zusätzlichen Erlös erhoben, der aus den neu vereinbarten Entgelten und den tatsächlich abgerechneten Belegungstagen innerhalb des festgelegten Zeitraums resultiert. Mit Vorliegen der neu verhandelten und wirksam vereinbarten Entgelte erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers gemäß dem angebotenen Provisionssatz. Bei der Angebotskalkulation ist von einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 65 % auszugehen.

Zur Berechnung des Punktwerts im Zuschlagskriterium "Preis" wird ein Verhandlungserfolg von 20,00 EUR pro Zimmer für neu zu verhandelnde Zimmer sowie von 15,00 EUR pro Zimmer für bereits bestehende Zimmer gegenüber den bisherigen Preisen bei einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 65% angenommen und folgende Formeln angewendet:

Preis/Angebotspreis pro Jahr = (Provisionssatz × erzielte Mehrerlöse durch höher verhandelte Preise) + Pauschalpreis für die Analyse der Standorte und Verhandlungsvorbereitung

Punktwert = ((Preis des Bieters mit dem niedrigsten Preis) / (Preis des jeweiligen Bieters)) × 50 Punkte

In Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Der Bieter hat folgende Angaben in freier Form mit seinem Angebot einzureichen:
1. Darstellung des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams
2. Qualifikation der Mitglieder des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams
3. Erfahrung der Mitglieder des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams hinsichtlich mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbarer Projekte, insbesondere im Umfeld von Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten). Eine Referenzliste ist entsprechend beizufügen.

Diese Angaben werden insgesamt nach folgendem Schema mit 0 bis 50 Punkten bewertet:
50 Punkte: Darstellung ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend.
40 Punkte: Darstellung ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend.
30 Punkte: Darstellung ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung.
20 Punkte: Darstellung ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen.
10 Punkte: Darstellung ist spärlich erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung gerade noch angemessen.
5 Punkte: Darstellung ist beinahe überhaupt nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung kaum angemessen.
0 Punkte: Darstellung ist nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen.
Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig.

In Zuschlagskriterium "Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YMBS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 1 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind zwei Referenzprojekte nachzuweisen, in welchen der Bieter im Bereich der Entwicklung und Verhandlung von Komfortzimmer- und Wahlleistungskonzepten mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten in deutschen Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) in den letzten drei Jahren erbracht hat.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind mindestens drei Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung, Konzeption, Weiterentwicklung sowie Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen für Komfort- und Wahlleistungsangeboten an Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) nachzuweisen. Darüber hinaus weist der Bieter die Fähigkeit nach, entsprechende Leistungen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fachbereiche und organisatorischer Rahmenbedingungen zu erbringen.

Finanzierung

Folgende Eigenerklärungen:
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung