Verfahrensangaben

LC-MS System

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.10.2026
26.10.2026 12:00 Uhr
26.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38433100-0
38432200-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das Qualitätskontroll (QK) -Labor des "Centrum für innovative Therapie" (CIT), soll ein hochauflösendes Massenspektrometer gekoppelt an ein UHPLC-System (LC-HRMS) zur Reinheit-, Identitäts- und Gehaltsbestimmung von Peptid-Vakzinen angeschafft werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die wichtigsten Parameter, die bei der In-Prozess-Kontrolle und zur Freigabe der hergestellten Wirkstoffe und Prüfpräparate (Investigational Medicinal Products (IMPs) - Arzneimittel für klinische Studien) auf dem LC-HRMS Gerät ermittelt werden sollen, sind die eindeutige Bestimmung der Identität mittels der exakten Masse und Isotopenverteilung, Bestätigung der Peptidsequenz durch MS/MS Experimente, Detektion, Identifikation und Quantifizierung von z.T. isobaren Nebenprodukten, sowie die Gehaltsbestimmung des Ziel-Peptids. Aufgrund der großen Zahl potenzieller Analyten in den Zwischen- und Endprodukten, bei u.U. sehr schneller Elution (UHPLC), ist die Geschwindigkeit des Geräts bei gleichzeitig hoher Auflösung entscheidend. Quadrupol/ Time-of-Flight (QTOF) - Geräte kombinieren beide Aspekte und stellen somit den für unsere Zwecke geeignetsten Massendetektor dar.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Voßstr. 6
69115
Heidelberg
Deutschland
DE125

Forschungspavillon

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
allgemeine Wertung

Anforderungen im Rahmen der Beschaffung des Systems.
Die allgemeine Wertung kann maximal 100 Wertungspunkte erreichen, diese fließen mit einer Gewichtung von 20% in die Gesamtwertung ein.
Die Wertungspunkte der allgemeinen Wertung ergeben sich aus dem Verhältnis der erreichten Punkte zur maximal möglichen Punktzahl:
Punkte = (erreichte Punktzahl / maximal mögliche Punktzahl)*100

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
technische Wertung

Technische Anforderungen an das zu beschaffende System.
Die technische Wertung kann maximal 100 Wertungspunkte erreichen, diese fließen mit einer Gewichtung von 30% in die Gesamtwertung ein.
Die Wertungspunkte der technischen Wertung ergeben sich aus dem Verhältnis der erreichten Punkte zur maximal möglichen Punktzahl:
Punkte = (erreichte Punktzahl / maximal mögliche Punktzahl)*100

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gesamtpreis des im Dokument "Leistungsverzeichnis und Wertungsmatrix" geforderten Angebotes.
Die Preis Wertung kann maximal 100 Wertungspunkte erreichen, diese fließen mit einer Gewichtung von 50% in die Gesamtwertung ein.
Die Preispunkte ergeben sich aus dem Verhältnis zum Angebot des günstigsten Anbieters der alle Ausschlusskriterien erfüllt, und wird wie folgt berechnet:
Punkte = (niedrigster Gesamtpreis / Angebotspreis)*100

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YMMF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg

mind. 1 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Als Bieter sind nur Unternehmen zulässig, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht nachweisen können.
Dazu ist die Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erforderlich; der Jahresumsatz muss dabei mindestens 400.000 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. Nachweis/Bestätigung in Ziff. 5 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht nachweisen können.
Der Bieter hat mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten 5 Jahren (ab Bekanntmachungsdatum) nachzuweisen, bei denen er ein vergleichbares LC-MS-System hinsichtlich Funktionsumfang, Komplexität und Einsatz in einem GMP-regulierten Laborumfeld (Universitätskliniken, Pharmaunternehmen oder vergleichbar) geliefert und installiert hat.
Jede Referenz soll folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer)
- Leistungszeitraum (Liefer- und Installationsdatum)
- Art und Umfang des gelieferten LC-MS-Systems
- Auftragswert (netto) Die Referenzen sind in Ziff. 2 des Dokuments "Formblatt für das Angebot" (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) einzutragen.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Der Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der geforderten 10-jährigen Ersatzteilversorgung vorzulegen. Das Konzept hat Angaben zu enthalten über:
- Definition und Bevorratung kritischer Ersatzteile (Mengenangaben, Lagerhaltung in der EU)
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- Umgang mit Modell- und Herstellerwechseln sowie Abkündigung von Elektronikkomponenten
- soweit produktsicherheitsrechtlich erforderlich, Benennung des EU-Bevollmächtigten und des Importeurs
- Serviceorganisation zur Betreuung des Auftraggebers in Deutschland (Reaktionszeiten, Kontaktdaten)

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Der Bieter weist durch Eigenerklärung in eigener Form nach, dass das für Installation und Inbetriebnahme eingesetzte Personal über herstellerspezifische Schulungen sowie Erfahrung mit LC-MS-Systemen vergleichbarer Komplexität verfügt. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Schulungs- oder Qualifikationsnachweise vor.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter weist nach, dass er über ausreichende personelle Ressourcen verfügt, um die vertraglich geforderten Reaktions- und Servicezeiten in Deutschland einzuhalten.
Der Bieter gewährleistet die Erreichbarkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Servicehotline während der üblichen Geschäftszeiten.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung
(von allen Bietern)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der Bieter gehört nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.

Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung