Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD), Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, beabsichtigt den Abschluss eines Partnerschaftsvertrags im Bereich Robotik zwecks Anschaffung von robotisch-assistierten Chirurgiesystemen (RAS). Zunächst ist die Anschaffung eines RAS für den Einsatz in der minimalinvasiven Kolonrektalen Chirurgie, insbesondere für komplexe laparoskopisch-robotische Hybridoperationen, inkl. Serviceleistungen, avisiert.
Die Beschaffung ist eingebettet in die strategische Weiterentwicklung des Departments zu einem integrierten akademischen Viszeralchirurgischen Zentrum mit Schwerpunkt kolorektale Onkologie. Hierzu gehören insbesondere:- Durchführung totaler mesorektaler Exzision (TME) bei Rektumkarzinom mit tiefer pelviner Dissektion- Rechts-/ linksseitige Hemikolektomien- und Sigmaresektion mit intrakorporaler Anastomose- Proktokolektomien mit ggf. Restoration (ileoanale Pouchanlage)- Multiquadranten-Eingriffe, die intraoperativ laparoskopisch begonnen und roboterassistiert fortgeführt werden oder vice versa (Hybrid-Ansatz)- Komplexe Eingriffe bei Patienten mit erhöhtem BMI, Voroperationen und anatomischen Besonderheiten
Die Beschaffung umfasst den Abschluss eines Partnerschaftsvertrags im Bereich Robotik zwecks Anschaffung von robotisch-assistierten Chirurgiesystemen (RAS). Zunächst ist die Anschaffung eines RAS für den Einsatz in der minimalinvasiven Kolonrektalen Chirurgie, insbesondere für komplexe laparoskopisch-robotische Hybridoperationen, inkl. Serviceleistungen, avisiert.
Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV. Danach kann ein öff. Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.Voraussetzung hierfür ist, dass keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung vorhanden sein darf, und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Beschaffungsparameter ist.Auf dem Markt für robotisch-assistierte Chirurgiesysteme sind derzeit mehrere Anbieter mit CE-zugelassenen Plattformen für die allgemeine Viszeralchirurgie und kolorektale Chirurgie präsent. Diese Plattformen/Produkte wurden einer eingängigen Markterkundung unterzogen.Im Ergebnis weist das Hugo RAS System gegenüber allen am Markt verfügbaren und CE-zugelassenen Alternativsystemen die folgenden einzigartigen technischen Merkmale auf, die für den beschriebenen Leistungszweck zwingend erforderlich sind:1. Intraoperativer laparoskopisch-robotischer Hybridbetrieb (zentrales Alleinstellungsmerkmal)Kernmerkmal: Das Hugo RAS System ermöglicht als einzige CE-zugelassene Plattform den nahtlosen intraoperativen Wechsel zwischen konventioneller Laparoskopie und robotisch-assistierter Chirurgie, ohne Umpositionierung des Patienten und ohne Arbeitstrokarwechsel.Die klinische Bedeutung dieses Merkmals ist wie folgt:- Bei komplexen kolorektalen Mehrquadranten-Eingriffen (z. B. Hemikolektomie rechts mit anschließender tiefer anteriorer Rektumresektion oder Proktokolektomie mit ileoanaler Pouchanlage) ermöglicht der Hybridansatz, explorative oder technisch unkomplizierte Phasen laparoskopisch durchzuführen und für technisch anspruchsvolle Phasen (z. B. TME im engen Becken) nahtlos auf den Roboter umzuschalten.- Identische Trokarkonfiguration: Das System nutzt Standard-Laparoskopiepositionen. Die robotischen Armkarts werden lediglich an die bereits platzierten Trokare angedockt. Ein Neuplatzieren von Trokaren entfällt vollständig. Dadurch kann auch konzeptionell identisch wie beim laparoskopischen Vorgehen operiert werden.- Gleiche Energie- und Visualisierungsplattform: Das Hugo System integriert den Valleylab FT10 Hochfrequenzgenerator (Medtronic) und die Karl Storz TIPCAM1 Rubina 3D-HD-Optik, die sowohl für die laparoskopische als auch für die robotisch-assistierte Phase genutzt werden. Surgeon und Bedside-Assistent arbeiten durchgehend mit denselben Geräten.- Klinisch validiert in der kolorektalen Chirurgie: Publizierte Studien (u. a. COLOROBOT IBERICA, Updates in Surgery 2024, Frontiers in Oncology 2022) belegen die Sicherheit und Machbarkeit dieses Hybridansatzes spezifisch für kolorektale Resektionen einschließlich TME.Kein anderes am Markt verfügbares und CE-zugelassenes System bietet diese Hybridfunktionalität.2. Modulare, unabhängige ArmkartsDas Hugo System besteht aus vier vollständig unabhängigen, mobilen Armkarts (im Gegensatz zu integrierten Einheitssystemen). Dies ermöglicht:- Individuelle Positionierung jedes Roboterarms unabhängig voneinander, optimiert für Multiquadranten-Kolorektalchirurgie, z.b. die onkologische Proktokolektomie- Multi-Docking-Strategie für tiefe Pelvischirurgie (LAR) ohne Patientenumpositionierung - dokumentiert in publizierten Protokollen- Größerer Arbeitsraum für den Bedside-Assistenten und reduziertere Kollisionsrate zwischen den Armen- Flexibler OP-Raumaufbau - für den Einsatz in verschiedenen Eingriffstypen des Departments ohne bauliche Anpassungen3. Offene Chirurgenkonsole (Open Console)Die Hugo Konsole verwendet ein offenes Design mit HD-3D-Passivbrille anstelle einer geschlossenen Okularbox. Dies ermöglicht:- Direkte visuelle und verbale Kommunikation zwischen Konsolchirurg und OP-Team während des Eingriffs- Vereinfachte Ausbildungssituation: Direkte Beobachtung des Konsolchirurgen durch Studierende und Weiterzubildende- Verbesserte Patientensicherheit durch sofortige Wahrnehmung von OP-Saalereignissen4. Integration Touch Surgery Enterprise - digitale OperationsdokumentationDas System ist nativ mit Touch Surgery Enterprise (Amazon AWS-gehostet) verbunden und erlaubt die standardmäßige intraoperative Videoaufzeichnung, Qualitätssicherung und strukturierte Outcome-Dokumentation. Diese Integration ist für den akademisch-wissenschaftlichen Betrieb des UKH und die Weiterbildungsinfrastruktur ein systeminhärentes Merkmal ohne äquivalentes Pendant bei Alternativsystemen vergleichbarer Reife.5. CE-Zulassung für kolorektale Chirurgie und klinische EvidenzDas Hugo RAS System erhielt die CE-Kennzeichnung für urologische/gynäkologische Eingriffe im Oktober 2021 und für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Oktober 2022. Zur kolorektalen Chirurgie mit dem Hugo liegt inzwischen eine substanzielle Evidenzbasis vor:- Bianchi et al. (Updates in Surgery, 2024): erste deutsche Centerserie mit Hugo in der kolorektalen Chirurgie-PMC11455732- COLOROBOT IBERICA Study (PMC12963145):multizentrische internationale Erfahrung mit Hugo in der kolorektalen Chirurgie- Romero-Marcos et al. (Appl. Sci. 2025):erste weltweite Vergleichsstudie Hugo vs. Laparoskopie bei kolorektalem Karzinom- Multi-Docking-Strategie für LAR (PMC11442597):speziell validiertes Protokoll für tiefe Rektumresektion mit HugoDer Auftraggeber erklärt, dass die Wahl der technischen Anforderungen nicht auf eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs abzielt. Die definierten Leistungsmerkmale - insbesondere der intraoperative laparoskopisch-robotische Hybridbetrieb unter Beibehaltung der Trokarkonfiguration und der Energieplattform - ergeben sich zwingend aus den klinischen und wissenschaftlichen Anforderungen des Universitätsklinikums an den Betrieb eines akademischen Viszeralchirurgischen Zentrums. Die Anforderungen wurden, unter Berücksichtigung der durchgeführten Markterkundung, nicht mit Blick auf ein bestimmtes Produkt formuliert, sondern leiten sich aus dem objektiven Leistungsbedarf ab.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.