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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
Gemeinde Gosheim - Abbrucharbeiten für innerörtliche Entwick
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Gemeinde Gosheim
 
Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
Gewerk 0
 
LV-Bezeichnung:
Gewerk 013 - Abbrucharbeiten Uhren-Herml
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
 
Datum:
05.11.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 Gemeinde Gosheim - Abbrucharbeiten für innerörtliche Entwick
LV: Gewerk 0 Gewerk 013 - Abbrucharbeiten Uhren-Herml
 
Titel
Bezeichnung
   
1
Entkernung und Abbrucharbeiten
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2
Entkernung Gebäude 22
1.3
Entkernung Gebäude 23
1.4
Entkernung Gebäude 26
1.5
Abbruch Gebäude 13
1.6
Abbruch Gebäude 16
1.7
Abbruch Gebäude 17
1.8
Abbruch Gebäude 14
1.9
Abbruch Gebäude 25
1.10
Abbruch Gebäude 10
1.11
Abbruch Gebäude 29
1.12
Abbruch Trafostation Flst. 2649 und
Bahnhofstraße 6, sowie in den
Betriebsgebäuden. Alle Trafostationen
inkl. aller Einrichtungsgegenstände des
kompletten Uhren
1.13
Abbruch Holzschuppen
1.14
Abbruch und Entsorgung Heizöllagertank
1.15
Abbruch und Entsorgung Asphaltflächen
1.16
Deklarationsanalytik
1.17
Erdarbeiten
1.18
Gebäudesicherung
2
Stundenlohnarbeiten
2.1
Arbeitskräfte ohne Geräte
2.2
Maschinen und Geräte
   
 
Baubeschreibung und technische Vorbemerkungen

Allgemeines
In der Gemeinde Gosheim ist vorgesehen, das Uhren-Hermle Areal in der
Ortsmitte,

Bahnhofstraße 6,

teilweise und total abzubrechen. Die Lage bzw. Positionierung der
Gebäude, die in räumlichem Zusammenhang stehen, ist in anhängendem
Lageplan M 1:500 dargestellt.
Die Außenansichten der Gebäude sind in den dem Leistungsverzeichnis
beigefügten Bildern dargestellt.


Umfang des Leistungsverzeichnisses
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt die Entkernung, den
Teil- sowie den Totalabbruch der o.g. Gebäude bis einschl. Unterkante
Kellersohle bzw. Fundamente sowie das Herrichten und Einebnen der nach
Abbruch verbleibenden Gruben. Abbruchgut wird Eigentum des AN.
Nachfolgende Gebäudeteile sollen erhalten bleiben und entkernt werden:
Gebäude 22
Gebäude 23
Gebäude 26

Die restlichen nachfolgend aufgeführten Gebäudeteile sollen hingegen
komplett abgebrochen werden:
Gebäude 10
Gebäude 13
Gebäude 14
Gebäude 16
Gebäude 17
Gebäude 25
Gebäude 29
Trafo 1

Zu den Gebäuden liegen Dokumentations- und Planunterlagen vor. Nach den
vorhandenen Kenntnissen ist von folgenden Baujahren auszugehen:

Flurstück Gebäude Nutzung; Zusatzbezeichnung, bau
rechtl. genehmigt

2649 Gebäude 10 ehem. Nutzung unbekannt
(Bj. unbekannt)

2651/3 Gebäude 13 ehem. Werkzeugbau, Fertigung,
Werkmontage (Bj. 1987)

2651/3 Gebäude 14 ehem. Verwaltungsgebäude
(Bj. 1960/61)

2651/3 Gebäude 16 ehem. Brünieren, Lackieren, Galvanik,
Beizen, Härterei, Entgiftungsanlage, Ben-
zinabscheider und Vergütung
(Bj. 1966/67)

2651/3 Gebäude 17 ehem. Mechanik, Montage, Lager und
Lackieranlage (Bj. 1972)

2651/3 Gebäude 19 ehem. Lagerschuppen (Bj. 1974)

2651/3 Gebäude 22 ehem. Lager, Versand, Uhrenmontage,
Pendelvorfertigung und Graviererei
(Bj. 1980)

2651/3 Gebäude 23 ehem. Montage, Stanzerei, Versand
(Bj. 1984)

2651/3 Gebäude 25 ehem. Lagergebäude, Lackieren und
Polieren (Bj. 1986; Umbau 2003)

2651/3 Gebäude 26 ehem. Spritzraum, Stanzerei, Lager,
Werkzeugbau, Werkmontage, Zwischenlager, Packerei
Magazin und techn. Büro (Bj. 1987)

2651/3 Gebäude 29 ehem. Nutzung unbekannt
(Bj. unbekannt)

2649 Gebäude Trafo 1 ehem. Trafostation, außer Betrieb
(Bj. unbekannt)


Die Gebäude sind zum Großteil leerstehend. Teilweise ist noch Möblierung
vorhanden, v. a. in den Büroräumen. Diese sind noch mit Einbauschränken,
Schreibtischen, Bürostühlen u. ä. ausgesattet. Weiterhin befinden sich
noch vereinzelt Maschinen in den Räumlichkeiten. Die Heizzentrale, sowie
diverse Einbauten in den verschiedenen Heizräumen sind ebenso noch
vorhanden.
Die vorgenannten und weitere Möblierung werden aber über die im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen fachgerecht entsorgt.

Ausführung
Die Ausführung hat nach den Vorgaben des vorliegenden
Leistungsverzeichnisses sowie nach den allgemeinen aktuellen Regeln der
Technik und den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Es gelten die
zum Zeitpunkt der Bauausführung aktuellen Regeln der Technik und die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Abfallwirtschaftssatzung
des Landkreises ist zu beachten.

Arbeitsschutz
Der AG legt allergrößten Wert darauf, dass die Vorgaben des
Arbeitsschutzes vollumfänglich eingehalten werden. Zuwiderhandlungen
können zum sofortigen Verweis und zu einem Betretungsverbot für die
betreffende(n) Person(en) führen.
 
Organisatorische Hinweise
Unterschrift
Das Angebot ist auf dem Angebotsschreiben unbedingt mit Firmenstempel
und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Ansonsten kann das
Angebot bei der Angebotsprüfung nicht berücksichtigt werden.

Vertragsbasis
Soweit keine anderweitigen Regelungen aufgenommen sind, gilt zur
Ausführung die VOB sowie die Richtlinien des kommunalen
Vergabehandbuches in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Fassung.

Betriebs- und Zeitplan
Innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ist ein genauer Betriebs-
und Zeitplan vorzulegen, aus dem die mit dem AG abgestimmte
Baustelleneinrichtung einschließlich Lagerplatzflächen, die Zahl der
jeweils beschäftigten Arbeitskräfte, sowie die Reihenfolge und Dauer der
verschiedenen Arbeiten ersichtlich wird. Als Grundlage für den
Bauzeitenplan gilt der Rahmenterminplan.

Baustellenbegehung und Sicherungsmaßnahmen
Vor Beginn der Bauarbeiten hat der AN alle in Anspruch zu nehmenden
öffentlichen Zufahrten sowie die zu benutzenden Anlagen innerhalb der
Baustelle gemeinsam mit dem AG zu begehen. Der bestehende Zustand ist
festzuhalten, schriftlich niederzulegen und durch Unterschrift von
beiden Parteien anerkennen zu lassen. Falls erforderlich, ist der
bestehende Zustand fotografisch festzuhalten. Einzubeziehen in diese
Aufnahme sind auch Wege und Grundstücke außerhalb der Arbeitsflächen im
Baustellenbereich, wenn sie für den Baustellenverkehr und -betrieb
benutzt und vom AG als notwendig und erforderlich anerkannt werden. Nach
Beendigung der Arbeiten sind die Flächen in Abstimmung mit dem AG
entspr. dem vor Baubeginn vorhandenen Zustand wieder herzurichten. Die
für die Bauarbeiten erforderlichen Zuwegungen und Stellflächen abseits
vorhandener Wege sind in Abstimmung mit dem AG rückzubauen. U.U. wird
vom AG die Aufrechterhaltung dieser Zuwegungen und Stellflächen und
nicht deren Rückbau gefordert. Dadurch ändern sich die vereinbarten
Einheitspreise nicht.
Freigelegte Leitungen und dergleichen sind sorgfältig gegen
Beschädigungen zu sichern. Darüber hinaus obliegt dem AN die
Beweissicherungspflicht gegenüber den Anliegern.

Verantwortlicher Bauleiter
Der AN hat den verantwortlichen Bauleiter bei Auftragsvergabe dem AG
schriftlich zu benennen. Der AG behält sich vor, sich bereits i. R. d.
Angebotsprüfung den verantwortlichen Bauleiter benennen zu lassen.

Unterlagen zur Ausführung und Abrechnung
Die für die Ausführung erforderlichen Pläne / Unterlagen werden dem AN
nach Auftragserteilung als PDF übergeben. Weiterhin erhält der AN soweit
erwünscht Vektorgraphiken der Planungsinhalte im DWG oder DXF Format
sowie DGM-Daten als XML. Weitere Schnittstellen sind in Absprache ggf.
möglich.
Alle Pläne werden darüber hinaus kostenfrei in 3-facher Ausfertigung
übergeben. Weitere Ausfertigungen werden auf Nachweis gegen Rechnung
ausgegeben.
Die vom AN zu liefernden Unterlagen (Aufmaße, Massenermittlungen, ggf.
Pläne,) sind in entsprechend BVB bezeichneter Anzahl vorzulegen. Alle
Aufmaße sind auch digital einzureichen.

Gesamtkalkulation
Der Bieter hat sich selbst über die örtlichen Gegebenheiten bereits
i.Z.d. Angebotsbearbeitung zu informieren. Evtl. Nachforderungen, die
mangels Ortsbesichtigung herrühren, werden nicht anerkannt.

Sondervorschläge
Sondervorschläge und Nebenangebote sind zugelassen unter der Bedingung,
dass das Hauptangebot mit vorgelegt wird. Ohne die Vorlage des
Hauptangebotes werden Nebenangebote nicht gewertet.

Baustoffe und Ökologie
Für alle vom AN vorgesehenen Materialien und Baustoffe sind bei Abruf
dem AG Eignung und Herkunft nachzuweisen. Es sind generell Baustoffe zu
verwenden, die in der Substanz ökologisch möglichst positiv sind. Soweit
möglich, ist für zu liefernde Baustoffe Recyclingmaterial oder
wiederaufbereitetes Material zu verwenden. Dies gilt besonders für die
Lieferung von Mineralstoffen. Der AG behält sich vor, ggf. die
Verwendung von bestimmten Materialien und / oder Baustoffen abzulehnen.
Erdaushub, Abbruchmaterial u.ä. ist so zu entsorgen, dass eine
bestmögliche Wiederverwertung sichergestellt ist. Die Vorgaben des
Abfallgesetzes (AbfG) und der Abfallsatzung des Landkreises sind
einzuhalten. Der AG behält sich vor, ggf. einen Entsorgungsnachweis zu
verlangen.

Nachträge
Zusätzliche, über das Leistungsverzeichnis nicht abgedeckte und zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erkennbare Leistungen, hat der AN vor
deren Ausführung unter Vorlage eines Nachtragsangebotes und der
Kalkulationsunterlagen dem AG gesondert anzuzeigen. Über deren
Ausführung entscheidet der AG.

Rahmenterminplan
Die Arbeiten sind mit dem erforderlichen Nachdruck und Engagement
innerhalb der vorgegebenen Bauzeit gemäß BVB und / oder dem
Leistungsverzeichnis anhängenden Rahmenterminplan auszuführen. Sofern
der Bieter die Termine des Rahmenterminplanes nicht als realisierbar
betrachtet oder die Zeitvorgaben einen relativ hohen kalkulatorischen
Aufwand mit sich führen, ist dies mit der Angebotsabgabe mitzuteilen;
ansonsten gilt der beiliegende Terminplan als Vertragsbestandteil.




Positionsarten im Leistungsverzeichnis - Langtext
Im Leistungsverzeichnis sind insgesamt 4 verschiedene Positionsarten
differenziert:
a.) Grundpositionen:
normale Positionen, die standardmäßig zur Ausführung vorgesehen sind

b.) Alternativpositionen:
Alternativen, die gegebenenfalls an Stelle einer Grundposition zur
Ausführung kommen; der Gesamtpreis wird nicht mit ausgeworfen

c.) Eventualpositionen:
wie Alternativpositionen, jedoch kein Bezug auf eine Grundposition;
dient zur Preisabfrage/ -festlegung von evtl. erforderlichen Leistungen;
Gesamtpreis wird nicht mit ausgeworfen

d.) Bedarfsposition:
Für Leistungen, die voraussichtlich anfallen, deren Mengen aber deutlic
differieren können; Gesamtpreis wird mit ausgeworfen

Für alle Positionen nach Pkt. b.) bis d.) ist vor deren Ausführung die
Abstimmung mit dem AG erforderlich.


Stundenlohnarbeiten
Für Stundenlohnarbeiten gelten Nr.4 und 21 KEVM(B)ZVB. Stundenlohnzette
müssen eindeutig erkennen lassen:
* Vor- und Zunamen
* Beruf mit Lohngruppe laut Tarif
* Personen - Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer
* Verbrauch an Baustoffen
* Benutzung von Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Ort
und Dauer.
Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschriebenen
Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein
und sind in der Regel täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zur
Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundenlohnzettel
werden nicht anerkannt. Die auf Anordnung der Bauleitung erforderlich
werdenden Stundenlohnarbeiten werden einschl. aller Lohnzuschläge,
Betriebsstoffe, Verwaltungskostenanteile gemäß der im Titel
"Stundenlohnarbeiten" anzugebender Einheitspreise abgerechnet. Zur
Angebotsprüfung und -vergleich behält sich der AG vor, die Regiearbeiten
als Bedarfspositionen zu werten.

Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg
Es wird durch auf das durch den Landtag verabschiedete "Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
hingewiesen.
Berücksichtigt werden nur Unternehmen, die sich bei der Angebotsabgabe
schriftlich verpflichten, "ihren Beschäftigten bei der Ausführung der
Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu
gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen
Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist". Die Abgabe des Blattes "KEV
179.3 AngErg" ist daher zwingend erforderlich!



Zahlungen und Freistellungsbescheinigung
Für Zahlungsmodalitäten gilt die VOB. Die Firmen haben ihr zuständiges
Betriebsfinanzamt mit dem Angebot anzugeben. Auf Anforderung - i.d.R.
vor Auftragsvergabe - ist die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug
bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes
vorzulegen.
Soweit die Freistellungsbescheinigung nicht vorgelegt wird, erfolgt
durch den Bauherrn bei Zahlungen ein Steuerabzug in Höhe von 15% der
Bruttovergütungen (auch bei Abschlagszahlungen), der Betrag wird an das
zuständige Betriebsfinanzamt weitergeleitet.
Falls die Freistellungsbescheinigung nicht vorgelegt werden kann bzw.
der Aufforderung zur Vorlage derselben nicht nachgekommen wird, behält
sich der Bauherr vor, den betreffenden Bieter bei der Auftragsvergabe
nicht zu berücksichtigen.
 
Technische Hinweise und Bedingungen

Ausführung
Die Ausführung hat nach den Ausführungsplänen, nach den Vorgaben des
vorliegenden Leistungsverzeichnisses sowie nach den allgemeinen
aktuellen Regeln der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen zu
erfolgen.

Mineralstoffe und Materialprüfungen
Die vom AN zu liefernden Mineralstoffe müssen den gestellten
Anforderungen genügen und güteüberwacht sein. Die Nachweise sind
vorzulegen. Insbesondere wird auf die Regelwerke ZTVT - StB 95/2002, RG
Min (Güteüberwachnung v. Mineralstoffen), TL Min (techn.
Lieferbedingungen), ZTVE - StB 17 verwiesen. Der AG behält sich vor, von
dem angelieferten Material Proben zu nehmen und in einem unabhängigen
Institut untersuchen zu lassen. Außer den DIN-gemäßen Güte- und
Eignungsprüfungen sind alle Eignungs- und Beständigkeitsnachweise (z.B.
BAM-Prüfung usw.) nach Forderung der Aufsichtsbehörde und der Bauleitung
für verwendete Materialien (nicht nur Mineralstoffe!) zu führen und mit
den Einheitspreisen abgegolten, soweit im LV nicht ausdrücklich anders
festgelegt.

Bestehende Versorgungsleitungen
Der AN hat sich über die Lage vorhandener Versorgungsleitungen
genauestens zu informieren. Die in den vom AG übergebenen Plänen
dargestellten, bestehenden Versorgungsleitungen sind als nachrichtlich
zu betrachten und entbinden den AN nicht von seiner Verpflichtung.

Verkehrssicherung, Verkehrsregelung und Fahrzeugreinigung
Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Alle Fahrzeuge, welche den Baubereich verlassen, um auf öffentlichen
Straßen zu verkehren, sind mindestens soweit zu reinigen, dass sie für
den öffentlichen Straßenverkehr keine Gefahr darstellen. Hierfür
geeignete Mittel sind vorzusehen. Ggf. sind hartnäckige größere
Verunreinigungen von Hand zu entfernen.
Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind vom AN
einzuholen. Die Zufahrt zu den im Ausbaubereich liegenden Grundstücken
ist stets offen zu halten und mit dem AG bzw. dem Anlieger so zu
koordinieren, dass Behinderungen minimiert werden.

Arbeitsschutz
Der AG legt allergrößten Wert darauf, dass die Vorgaben des
Arbeitsschutzes vollumfänglich eingehalten werden. Zuwiderhandlungen
können zum sofortigen Verweis und zu einem Betretungsverbot für die
betreffende(n) Person(en) führen.

Mantelverordnung / Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Auf die geltende Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und deren Einhaltung
wird hingewiesen. Das anfallende Abbruchmaterial ist sachgemäß und unter
Einhaltung der geltenden Vorschriften getrennt in Mieten zur
abfalltechnischen Beprobung zu lagern. Dem AN kann ggf. eine kleine
dafür geeignete Fläche zur Verfügung stellen. Ggf. größere Lagergflächen
sind durch den AN zu stellen. Der AN hat die entsprechende Dokumentation
zu führen, so dass stets die Herkunft des Aushubs und den Ort dessen
Zwischenlagerung auf der Zwischenlagerfläche nachvollziehbar ist. Eine
gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, die dafür anfallenden
Aufwendungen sind in den Einheitspreisen der Abbrucharbeiten
einzukalkulieren!
Eine vom AG beauftragte, dafür akkreditierte Untersuchungsstelle wird
die notwendigen Proben nehmen und die abfalltechnische Untersuchung
durchführen. Der Zeitpunkt der Probenahme wird in gemeinsamer Abstimmung
mit dem AG und AN bzw. Bauüberwachung festgelegt, so dass der
Baustellenablauf nicht behindert wird. Der AN hat die Terminabstimmung
mit dem AG bzw. der Bauüberwachung rechtzeitig aktiv und
eigenverantwortlich anzustoßen. Zwischen Probenahme und Freigabe zur
Entsorgung ist erfahrungsgemäß von einem etwa vierwöchigen Zeitraum
auszugehen und einzuplanen. Sollten die Kapazitäten der zur Verfügung
gestellten Zwischenlagerflächen in absehbarer Zeit ausgeschöpft werden,
hat der AN rechtzeitig dem AG bzw. Bauüberwachung mit einem Vorlauf von
zwei Wochen zu informieren.


Eine Überführung der Bezeichnungen aus den Vorläufigen Hinweisen zum
Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial nach EBV können folgender Tabelle
entnommen werden.





 
Umrechungsfaktoren für Materialien
Für Umrechnungen von Gewicht und Volumen gelten zur Massenermittlung
nachfolgende Faktoren. Sollten diese gegenüber dem(n) vom AN
ausgewählten Lieferwerk(en) angegebenen Faktoren abweichen, ist dies vom
AN über den Einheitspreis einzukalkulieren, ein Anspruch auf Änderung
der Faktoren besteht nicht.

I. rollige Mineralstoffe
Materialbezeichnung
unverdichtet
to/m3
verdichtet
to/m3
Verdichtungs-fa
ktor
Natursand 0/2
1,60
1,84
1,15
Natursand 0/4
1,60
1,84
1,15
Kiessand 0/8
1,60
1,84
1,15
Kiessand 0/16
1,70
2,04
1,20
Kiessand 0/32
1,80
2,30
1,28
Kiessand 0/56
1,80
2,30
1,28
Kiessand 0/63
1,80
2,30
1,28
Wandkies 0/X
1,80
2,30
1,28
Rollkies 16/32
1,60
1,76
1,10
Sand-Splitt-Gemisch 0/8-0/32
1,72
2,15
1,25
Brechsand 0/2
1,45
1,66
1,15
Splitt 2/8
1,70
--
--
Splitt 8/16
1,45
1,60
1,10
Splitt 16/32
1,45
1,60
1,10
Mineralbeton 0/45
1,80
2,30
1,28
Mineralbeton 0/56
1,80
2,30
1,28
Schotter 0/56
1,60
2,05
1,28
Schotter 0/200
1,40
1,72
1,23
Schotter 22/56
1,45
1,67
1,15
Grobschotter 32/45
1,52
1,75
1,15
Grobschotter 56/120, 80/X
1,45
1,60
1,10
Grobschotter 56/80
1,45
1,67
1,15
Schroppen 0/200
1,50
1,65
1,10
Felsbruch 0/400 (Kalkstein)
1,60
2,00
1,25
Siebschutt
1,80
2,08
1,16






II. bituminöses Mischgut
AC 32 TN (Bitukies) 0 / 32
1,78
2,343
1,32
AC 8 DN (Decke) 0 / 8
1,80
2,375
1,32

III. Beton
bis C10 (unbew.)
--
--
2,30
bis C15 (unbew.)
--
--
2,40

IV. Bodenaushub
BK 3 bis 6
--
--
1,80


Die Umrechnungsfaktoren für bit. Mischgut und Beton gelten nur, insoweit
keine Bohrkernuntersuchungen vorliegen. Ansonsten gelten die Ergebnisse
der über die Bohrkerne ermittelten Raumdichten.


 
Projektspezifische Bedingungen

Baustellenversorgung

Die Versorgung der Baustelle ist alleinige Sache des AN. Bzgl.
Anschlüssen für Strom und Telefon hat sich der AN direkt mit dem
jeweiligen Versorger in Verbindung zu setzen. Für Bauwasseranschlüsse
ist die Gemeinde zuständig. Verbrauchsabrechnungen haben direkt zwischen
AN und Versorgungsträger zu erfolgen, erforderliche Zähleinrichtungen
sind vom AN zu stellen.

Bestehende Versorgungsleitungen

Der AN hat sich über die Lage vorhandener Versorgungsleitungen
genauestens und eigenverantwortlich zu informieren.

Versorgungsanschlüsse der rückzubauenden Gebäude

Alle Gebäude sind stromseitig mit Erdkabel versorgt. Der Rückbau dieser
Erdleitungen wird vom AG vor Baubeginn über das zuständige
Energieversorgungsunternehmen organisiert.
Die Wasserversorgungsanschlüsse werden durch den AG vom Versorgungsnetz
abgeschiebert. Die bestehenden Wasserversorgungs-Hausanschlüsse sind
innerhalb der Kellergruben vom AN rückzubauen und am Grubenrand
abzutrennen. Die verbleibenden Rohrenden sind vom AN genau auf örtlich
nicht veränderbare Zwangspunkte einzumessen und digital in UTM-
Koordinaten zu übergeben.
Die bestehenden Entwässerungs-Hausanschlüsse sind innerhalb der
Kellergruben vom AN rückzubauen und am Grubenrand abzutrennen. Die
verbleibenden Rohrenden sind vom AN genau auf örtlich nicht veränderbare
Zwangspunkte einzumessen.
Die Information und Anmeldung zur Außerbetriebnahme mit dem Versorger
(Energieversorgung Rottweil) erfolgt durch den AG.
Bei sonstigen, unterirdischen Versorgungsanschlüssen (z.B. Telefon) wird
der AG im Zuge der Bauausführung veranlassen, dass die betreffenden
Leitungen vom jeweils zuständigen Versorgungsunternehmen rückgebaut
werden.

Abrechnung / Rechnungstrennung

Die in der Ausschreibungen beschriebenen Objekte sind alle im Eigentum
der Gemeinde Gosheim.
Der AG wird die jeweiligen Rechnungsempfänger noch benennen.
Für jedes Objekt ist eine gesonderte Abrechnung zwingend erforderlich.
Die Wiegescheine, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise usw. sind
entsprechend zu trennen.
Anfallende Gemeinkosten ( Titel 1.1 - Baustelleneinrichtung u.a.) sind
anteilig auf die Einzelabrechnungen umzulegen.
Bei auffällig disharmonischem und im Vergleich zu den Gesamtbaukosten
überhöhtem Einheitspreis der Baustelleneinrichtung behält sich der AG
vor, bei Abschlagszahlungen die Kosten der Baustelleneinrichtung nur
anteilig der erbrachten Bauleistung zu vergüten.

Abbruchumfang und -bedingungen

Der Abbruch der einzelnen Gebäude hat einschließlich aller Anbauten,
Gruben, Mauern und Zäune bis Unterkante Kellerfußboden bzw. Fundament zu
erfolgen. Die Abbruchfläche ist zu planieren.
Der Abbruch ist sukzessive von Gebäude zu Gebäude vorzunehmen. Die
jeweiligen Abbruchflächen sind in sauberem Zustand fertigzustellen,
bevor die wesentlichen Abbrucharbeiten des nächsten Gebäudes aufgenommen
werden.
Anfallendes Abbruch- und Aushubmaterial, das nicht mit Schadstoffen
verunreinigt ist, ist entsprechend dem Verwertungsgebot des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vorrangig einer
Wiederverwertung oder Wiederverwendung zuzuführen. Nur wenn eine
Verwertung in eigener Regie oder durch Dritte nicht möglich ist, kann
das Material auch den Entsorgungsanlagen des Landkreises bzw. der
Gemeinde (nur Erdaushub) angedient werden.
Voraussetzung ist, dass das Material schon an der Anfallstelle gemäß den
Anlieferbedingungen des Betreibers der (Entsorgungs-)Anlage sortiert
wird. Bei der Sortierung an der Anfallstelle ist insbesondere auch die
Trennung von unbelastetem Aushub- und Abbruchmaterial von mit
Schadstoffen belastetem Material zu achten.

Containerlagerung
Das bei den Rückbauarbeiten anfallende Material wird zur Beurteilung und
Zuordnung in die hierfür bereitzustellenden Container geladen. Aus
Gründen der Arbeitssicherheit ist die Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen
unabdingbar (Absetzen der Baggerschaufel etc.), den Anweisungen des
Gutachters ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die dadurch
entstehenden Behinderungen (Stillstand Bagger zur Probenahme,
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen etc.) sind einzukalkulieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass es durch die vorzunehmende Beprobung
des Abbruchmaterials zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abfuhr kommen
kann. Dies ist vor allem zum Bauabschluss hin zu berücksichtigen, da
dann evtl. bis auf die anstehende Abfuhr noch zwischengelagerten
Materials die Bautätigkeiten abgeschlossen sind. Dies ist in den
entsprechenden Positionen bzw. Einheitspreisen zu berücksichtigen und
entsprechend einzukalkulieren.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von
Containern, gem. dem von ihm geplanten Arbeitsfortschritt, allzeit
vorhanden ist. Dabei ist vor allem der oben angesprochene Zeitraum zur
Analyse der Proben einzukalkulieren und in der Vorratshaltung
entsprechend zu berücksichtigen. Behinderungen die aufgrund fehlender
Zwischenlagerkapazitäten entstehen gehen zu Lasten des AN.


Spez. Eignungsnachweise, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften

Beim Abbruch sind die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Den Arbeiten sind die "Allgemeinen technischen Vorschriften für
Abbrucharbeiten" (ATV - Abbruch- und Rückbauarbeiten) und die
Unfallverhütungsvorschriften zu Grunde zu legen. Alle Arbeiten sind nach
der Regel der Technik auszuführen.
Falls asbesthaltige Abfälle angetroffen werden, dürfen diese nur nach
den Vorgaben der TRGS 519 abgebrochen werden. Der AN hat in diesem Fall
die Sachkunde nach TRGS 519 vorzulegen oder - soweit er diesen Nachweis
nicht vorlegen kann - einen geeigneten Subunternehmer einzuschalten.
Während der Abbrucharbeiten ist die Abbruchstelle zur Verhinderung
erhöhter Staubentwicklung im erforderlichen Umfang mit Wasser zu
bespritzen.
Das Herabwerfen des Abbruchmaterials auf öffentliche Flächen ist
untersagt.
Der Abbruch hat unter größter Vorsicht zu erfolgen. Angrenzende Gebäude
und Grundstücke dürfen durch die Abbruchmaßnahmen nicht geschädigt
werden. Beeinträchtigungen sind bestmöglich zu vermeiden.
Arbeiter dürfen nicht so beschäftigt werden, dass sie ungeschützt in den
Stockwerken übereinander oder auf abzubrechenden Mauern und Wänden
stehen. Auch müssen Balkenlagen, deren Zwischenräume nicht mehr dicht
bzw. begehsicher sind, so lange abgedeckt werden, wie über Ihnen
gearbeitet wird.
Die Abbruchstelle ist ordnungsgemäß zu sichern (z.B. allseitig mit
Bauzaun zutrittssicher umstellen) und soweit erforderlich in den
Nachtstunden zu beleuchten. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten ist die
Abbruchfläche in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.
Das "Merkblatt zum Abbruch von Gebäuden im Landkreis Tuttlingen" ist zu
beachten.

Verkehrssicherung

Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen ist vom AN rechtzeitig
vor Baubeginn bei der Verwaltungsgemeinschaft dem
Gemeindeverwaltungsverband Heuberg als zuständige Straßenbehörde eine
verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.
Die Zugänge sind gegenüber der Baustelle zutrittssicher mit Bauzäunen
abzusichern.
Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Der Zugang zu rückwärtigen oder angrenzenden Anliegern muss jeder Zeit
gewährleistet sein!

Definition Baustelle / Baubereich und Grundstücke,
Baustelleneinrichtungsfläche

Der Baustellenbereich kann dem beigelegten Lageplan entnommen werden.
Baustelle ist der unmittelbare Bereich, in dem die Bauarbeiten
stattfinden.
Für die Bauarbeiten hat sich der AN genau an die Vorgaben des AG
hinsichtlich der möglichen Grundstücksnutzungen für die für die
Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke zu halten. Dies gilt
insbesondere für Zwischenlagerungen, Fahrwege und Baustelleneinrichtung.
Hierzu und für evtl. Aufbereitungsanlagen kann der AG ausschließlich das
Baufeld zu Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Flächen dürfen nicht
beansprucht werden.

Altlastenverdachtsflächen

Sind in dieser Ausschreibung nicht vorhanden.


Ortsbesichtigung

Dem Bieter wird ausdrücklich empfohlen, die Gebäude vorher zu
besichtigen. Hierzu kann jederzeit vom Bieter beim AG bzw. seinem
Beauftragten ein Besichtigungstermin kurzfristig abgestimmt werden.

Beweissicherung zu Privateigentümern

Dem AN obliegt die Beweissicherungspflicht gegenüber den Anliegern. Die
hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in der eigens dafür
vorgesehenen Position im Teil 1 des Leistungsverzeichnisses
einzukalkulieren (für die Gesamtarbeiten).

Baugrubenverfüllung und Materialaufbereitung

Die Verfüllung der Abbruchgruben ist mit Boden der Bodenklasse 3 - 6
vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Massen sind vom AN zu liefern und
einzubauen, deren Abrechnung erfolgt nach Aufmaß zu den im
Leistungsverzeichnis separat ausgeworfenen Positionen.
Die Verfüllung der Baugruben mit auf der Baustelle anfallendem,
mineralischem Abbruchmaterial ist nur statthaft, wenn dieses nach den
gültigen Richtlinien aufbereitet, zerkleinert und sortiert wird, sodass
es nachweislich unbelastet ist und den Forderungen von
wiederverwendbarem Recyclingmaterial genügt. Die hierfür erforderlichen
Eignungsnachweise sind vom AN zu liefern. Die Vergütung erfolgt dann
über die als Alternative ausgeworfene Verfüllposition. Hinsichtlich den
Materialeignungsnachweisen und -klassifizierungen wird insbesondere auf
die Regelwerke ZTVT - StB, RG Min (Güteüberwachung v. Mineralstoffen),
TL Min (techn. Lieferbedingungen), ZTVE - StB verwiesen.
Der Betrieb von Aufbereitungsanlagen auf der Baustelle ist nur dann
zulässig, wenn die normalen Tagbetriebszeiten einschl. Mittagsruhe von
12 - 14 Uhr eingehalten werden und die Anlage so gekapselt ist, dass an
dem der Anlage nächstgelegenen Immissionspunkt (bewohntes Gebäude) den
nach TA Lärm / VDI 2058 für "Gebiete mit vorwiegend gewerblichen
Anlagen" vorgegebenen Immissionsrichtwert von 65dB(a) - Tagwert nicht
überschritten wird. In Zweifelsfällen sind die Lärmimmissionen vom AN
messtechnisch nachzuweisen.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen zur Entsorgung
des Aushubmaterials angegebenen Massen geschätzt sind und sich diese
aufgrund des wirklich vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf
eine stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders zu achten.
Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene Einheitspreise erfolgt kein
Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen oder
Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf Grundlage der
angebotenen Einheitspreise.
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 Gemeinde Gosheim - Abbrucharbeiten für innerörtliche Entwick
LV: Gewerk 0 Gewerk 013 - Abbrucharbeiten Uhren-Herml
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
1
Entkernung und Abbrucharbeiten
 
1.1
Baustelleneinrichtung
 
 
1.1.1
Baustelle einrichten
Betriebsfertiges Einrichten, Vorhalten und Unterhalten
der für die Durchführung der Bauarbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtung. Baubüros, Unterkünfte,
Sanitäranlagen, Werkstätten, Lagerschuppen, Geräte und
Maschinen etc., antransportieren, aufbauen und
einrichten. Abschieben und seitliches Lagern von
Oberboden im Bereich der Einrichtungsfläche wird nicht
gesondert vergütet. Unterhaltungskosten der Geräte und
Maschinen sind nicht in diese Pauschale, sondern in die
jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Die Pauschale
der Baustelleneinrichtung wird bei Abschlagszahlungen
entsprechend der tatsächlich erbrachten und anerkannten
Bauleistungen anteilig vergütet.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.2
Baustelle räumen
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und
dergleichen nach Abschluss der Maßnahme Räumen. Das
gesamte Baufeld ist in sauberem Zustand zu
hinterlassen. Abfälle sind getrennt nach Wertstoffen,
Restmüll und Sondermüll entsprechend der Abfallsatzung
des Landkreises auf Kosten des AN entsorgen.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.3
Verkehrsregelung
Aufstellen, Vorhalten und Betreiben aller
erforderlichen Einrichtungen - mit Ausnahme von
Ampelanlagen - zur Sicherung und Kennzeichnung der
Baustelle sowie Regelung und Aufrechterhaltung des
Verkehrs innerhalb des Baubereichs für Anlieger- und
Baustellenverkehr. Die Vergütung erfolgt analog Pos.
*.1.1.

   
       
    1  psch
 
 
1.1.4
Beweissicherung / Dokumentation
Beweissicherung / Dokumentation
Erstellen der Unterlagen für die Beweissicherung zu den
Privatgrundstücken und Häusern unter Verwendung der vom
AG zur Verfügung gestellten Bestandsvermessung. Vor
Beginn der Bauarbeiten hat der AN den bestehenden
Zustand von den im Baufeld angrenzenden Gärten und
Häusern aufzunehmen, photographisch zu dokumentieren
und zu beschreiben; die Dokumentation ist so
aufzubauen, dass evtl. zu Tage tretende Fragen
hinsichtlich Beschädigungen o.ä. eindeutig zu klären
sind. Dem AN obliegt die Beweissicherungspflicht (siehe
auch Vorbemerkungen). Die Dokumentationsunterlagen sind
binnen 14 Tagen nach Baubeginn in 2-facher Ausfertigung
dem AG zu übergeben. Bei auffälligen
Schadensfeststellungen ist der AG sofort zu
informieren.


   
       
    1  psch
 
 
Gerüstpositionen zum Rückbau der Dachplatten auf
Gebäude B
 
 
1.1.5
Arbeits- und Schutzgerüst für Arbeiten des AN
Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN
4420-1, als längenorientiertes Standgerüst,
Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3-4,
Breitenklasse W06, Einrüstung für Mauer- und
Betonarbeiten des AN, auf Gelände, direkt belastbar,
Einschl. oberste Lage mit Ausbau zum Dachfanggerüst DIN
4420-1.
Vorhaltedauer ab Herstellung EG mit dem Baufortschritt
mitführen, während der gesamten Bauzeit des AN. Die
Vorhaltedauer endet mit der mängelfreien Abnahme des
AN. Das Gerüst ist dritten zum Gebrauch zu überlassen.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.6
Standgerüst ausbauen Dachfanggerüst B 0,5-0,6m Netz 4Wochen
Standgerüst ausbauen zum Dachfanggerüst DIN 4420-1,
Abstand zwischen Schutzwand und Traufkante 0,7 m,
Breite des Dachüberstandes über 0,5 bis 0,6 m,
Schutzwand aus Netzen, Vorhaltedauer ab Herstellung
OG/DG mit dem Baufortschritt mitführen, während der
gesamten Bauzeit des AN. Die Vorhaltedauer endet mit
der mängelfreien Abnahme des AN. Das Dachfanggerüst ist
dritten zum Gebrauch zu überlassen. Länge Dachkante ca.
215m.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 1.1
 
Baustelleneinrichtung
1.2
Entkernung Gebäude 22
 
 
1.2.1
Entkernung des nachfolgend näher bezeichneten Gebäudes von OK Dach bis
UK Kellersohle. Sortieren des Rückbaumaterials nach gültigen
Vorschriften und den Vorgaben der Abfallsatzung des Landkreises.
Entkernung des nachfolgend näher bezeichneten Gebäudes
von OK Dach bis UK Kellersohle. Sortieren des
Rückbaumaterials nach gültigen Vorschriften und den
Vorgaben der Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Rückbau unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rolläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.


Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.


Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 22, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Lagerraum im UG
Versand im EG
Uhrenmontage im 1. OG
Uhrenmontage im 2. OG
Lagerraum, Pendelvorfertigung und Graviererei im DG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Sattel-, Walmdach - Holzkonstruktion mit
Ziegeleindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 33m
Breite i.M. ca. 14m
Höhe i.M. ca. 13m
Grundfläche ca. 471m2
Umfassungsabwicklung ca.110m



   
       
    1  psch
 
 
1.2.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    1  t
 
 
1.2.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    1  t
 
 
1.2.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    3  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt. Die belasteten
Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt und der
Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird im inneren auf
Rohbauniveau zurückgeführt. Die Fassaden, Türen,
Fenster, sowie die Dachhaut werden im Ursprungszustand
belassen. Im Nachgang wird das Gebäude entsprechend
Position 1.18.gesichert.
 
 
1.2.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  m2
 
 
1.2.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    2.000  m2
 
 
1.2.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Putz Außenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 4,5kN/m3
v.Hand laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch von Putz an Außenwand, innen,
Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 4,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    3.400  m2
 
 
1.2.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 2560 mm H 2890 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 2560 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2890 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.2.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1750 mm H 2890 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1750 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2890 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.2.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    20  St
 
 
1.2.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm
v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer
Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Geländer 900 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 10 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    75  m
 
 
1.2.12
Feuerungseinr. Öl demont. trennen auf-/abladen
Feuerungseinrichtung für Öl aus verzinktem Stahl,
demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen
einschl. Auf-, Abladen und entsorgen.
   
       
    1  St
 
 
1.2.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    30  St
 
 
1.2.14
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
1.2.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Waschbecken Stahl niro abbrechen nicht schadstoffbelastet B 600-650mm
Ausladung 400-450mm 10-15kg v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Waschbecken, aus nichtrostendem Stahl, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Breite über 600 bis 650
mm, Ausladung über 400 bis 450 mm, Einzelgewicht über
10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.2.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
WC Sanitärporzellan abbrechen nicht schadstoffbelastet H bis 290mm
Ausladung bis 450mm 10-15kg v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch WC, aus Sanitärporzellan, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Höhe bis 290 mm, Ausladung
bis 450 mm, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung
innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung
erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80
dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.2.17
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Aufzug nicht schadstoffbelastet abbrechen 1000kg/13Personen 2Türen
Hydraul.Triebwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Aufzug, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, Nennlast 1000 kg oder 13
Personen,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Fabrik-Nr n. B.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Baujahr n. B.

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Hersteller und Typ n. B.

mit 2 Türen, sämtliche durch die Demontage entstandenen
Öffnungen unmittelbar absichern gemäß DGUV Information
209-053, mit Hydraulischem Triebwerk im Schacht,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.2.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.2.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.2.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.2.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.2.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.2.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.2.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.2.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.2.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.2.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.2.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.2.29
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.2.30
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.2.31
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.2
 
Entkernung Gebäude 22
1.3
Entkernung Gebäude 23
 
 
1.3.1
Entkernung des nachfolgend näher bezeichneten Gebäudes von OK Dach bis
UK Kellersohle. Sortieren des Rückbaumaterials nach gültigen
Vorschriften und den Vorgaben der Abfallsatzung des Landkreises.
Entkernung des nachfolgend näher bezeichneten Gebäudes
von OK Dach bis UK Kellersohle. Sortieren des
Rückbaumaterials nach gültigen Vorschriften und den
Vorgaben der Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Rückbau unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rolläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.


Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.


Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 23, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Stanzerei im UG
Montage im EG
Versand im 1. OG
Kontrollraum im 2. OG
Bühnenraum im DG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Sattel-, Walmdach - Holzkonstruktion mit
Ziegeleindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca.26,15m
Breite i.M. ca. 11m
Höhe i.M. ca. 13m
Grundfläche ca. 287,65m2
Umfassungsabwicklung ca. 87m



   
       
    1  psch
 
 
1.3.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    1  t
 
 
1.3.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    1  t
 
 
1.3.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    3  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt. Die belasteten
Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt und der
Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird im inneren auf
Rohbauniveau zurückgeführt. Die Fassaden, Türen,
Fenster, sowie die Dachhaut werden im Ursprungszustand
belassen. Im Nachgang wird das Gebäude entsprechend
Position 1.18.gesichert.
 
 
1.3.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  m2
 
 
1.3.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.200  m2
 
 
1.3.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Putz Außenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 4,5kN/m3
v.Hand laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch von Putz an Außenwand, innen,
Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 4,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.900  m2
 
 
1.3.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    6  St
 
 
1.3.9
Feuerungseinr. Öl demont. trennen auf-/abladen
Feuerungseinrichtung für Öl aus verzinktem Stahl,
demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen
einschl. Auf-, Abladen und entsorgen.
   
       
    2  St
 
 
1.3.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    55  St
 
 
1.3.11
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
1.3.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Waschbecken Stahl niro abbrechen nicht schadstoffbelastet B 600-650mm
Ausladung 400-450mm 10-15kg v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Waschbecken, aus nichtrostendem Stahl, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Breite über 600 bis 650
mm, Ausladung über 400 bis 450 mm, Einzelgewicht über
10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    6  St
 
 
1.3.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
WC Sanitärporzellan abbrechen nicht schadstoffbelastet H bis 290mm
Ausladung bis 450mm 10-15kg v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch WC, aus Sanitärporzellan, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Höhe bis 290 mm, Ausladung
bis 450 mm, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung
innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung
erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80
dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    15  St
 
 
1.3.14
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Aufzugsgruppe nicht schadstoffbelastet abbrechen 1000kg/13Personen
Anz3St Anz3St Hydraul.Triebwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Aufzugsgruppe, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, Nennlast 1000 kg oder 13
Personen,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Fabrik-Nr n. B.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Baujahr n. B.

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Hersteller und Typ n. B.

mit 3 Schachttüren, mit 3 Fahrkorbtüren, sämtliche
durch die Demontage entstandenen Öffnungen unmittelbar
absichern gemäß DGUV Information 209-053, mit
Hydraulischem Triebwerk im Schacht, Abbruch von
Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung
erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80
dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.3.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.3.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.3.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.3.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.3.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.3.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.3.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.3.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.3.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.3.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.3.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.3.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.3.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.3.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.3
 
Entkernung Gebäude 23
1.4
Entkernung Gebäude 26
 
 
1.4.1
Entkernung des nachfolgend näher bezeichneten Gebäudes von OK Dach bis
UK Kellersohle. Sortieren des Rückbaumaterials nach gültigen
Vorschriften und den Vorgaben der Abfallsatzung des Landkreises.
Entkernung des nachfolgend näher bezeichneten Gebäudes
von OK Dach bis UK Kellersohle. Sortieren des
Rückbaumaterials nach gültigen Vorschriften und den
Vorgaben der Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Rückbau unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rolläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.


Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.


Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 26, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Werkzeugbau, Stanzerei, Lagerraum im UG
Fertigung, Spritzraum, Werkzeugmacherei im EG
Werkmontage, Zwischenlager, Magazin, Werkpackerei im 1.
OG
Technisches Büro, Jahresuhren im 2. OG
Elektronikabteilung im DG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 50,42m und ca. 5,00m
Breite i.M. ca. 13,00m und 11,00m
Höhe i.M. ca. 13m
Grundfläche ca. 712,46m2
Umfassungsabwicklung ca.170,00m


   
       
    1  psch
 
 
1.4.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    5  t
 
 
1.4.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.4.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt. Die belasteten
Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt und der
Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird im inneren auf
Rohbauniveau zurückgeführt. Die Fassaden, Türen,
Fenster, sowie die Dachhaut werden im Ursprungszustand
belassen. Im Nachgang wird das Gebäude entsprechend
Position 1.18.gesichert.
 
 
1.4.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  m2
 
 
1.4.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Außenjalousie/Raffstore abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000mm
15-20kg Behang Alu v.Hand Stoffe laden LKW AN
Abbruch Außenjalousie/Raffstore, an Fenster/Tür, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Schienen, Profile
und Behang, als Einzelanlage, Einzelbehangbreite 1000
mm, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Behang mit
Lamellen aus Aluminium, Schienen und Profile aus
Aluminium, Antrieb durch Elektromotor,
Befestigungsuntergrund Aluminium, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 13,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    86  St
 
 
1.4.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    3.500  m2
 
 
1.4.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Metallwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl.
Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus Aluminium, als
großformatiges Bekleidungselement, Abbruch
Unterkonstruktion wird gesondert vergütet, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 14 m,
Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm
DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm
TRGS 559, Ausführung im Freien, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    200  m2
 
 
1.4.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tragprofil Wandbekl. Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm 40/40 D
0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 78,5kN/m3 im Freien v.Hand
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tragprofils der Wandbekleidung, aus
Stahlprofil, verzinkt,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Ständerachsabstand 625 mm, 40/40 mm, Blechdicke 0,7

mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 14 m, Erschwernis gemäß Abbruchplan,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    25  m2
 
 
1.4.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 6500 mm H 3500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 6500 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 3500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.4.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    40  St
 
 
1.4.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm
v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer
Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Geländer 900 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 10 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    80  m
 
 
1.4.13
Feuerungseinr. Öl demont. trennen auf-/abladen
Feuerungseinrichtung für Öl aus verzinktem Stahl,
demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen
einschl. Auf-, Abladen und entsorgen.
   
       
    1  St
 
 
1.4.14
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    150  St
 
 
1.4.15
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
1.4.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Waschbecken Stahl niro abbrechen nicht schadstoffbelastet B 600-650mm
Ausladung 400-450mm 10-15kg v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Waschbecken, aus nichtrostendem Stahl, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Breite über 600 bis 650
mm, Ausladung über 400 bis 450 mm, Einzelgewicht über
10 bis 15 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    17  St
 
 
1.4.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
WC Sanitärporzellan abbrechen nicht schadstoffbelastet H bis 290mm
Ausladung bis 450mm 10-15kg v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch WC, aus Sanitärporzellan, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Höhe bis 290 mm, Ausladung
bis 450 mm, Einzelgewicht über 10 bis 15 kg, Ausführung
innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung
erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80
dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten
Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    20  St
 
 
1.4.18
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Aufzug nicht schadstoffbelastet abbrechen 1000kg/13Personen 2Türen
Hydraul.Triebwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Aufzug, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, Nennlast 1000 kg oder 13
Personen,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Fabrik-Nr n. B.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Baujahr n. B.

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Hersteller und Typ n. B.

mit 2 Türen, sämtliche durch die Demontage entstandenen
Öffnungen unmittelbar absichern gemäß DGUV Information
209-053, mit Hydraulischem Triebwerk im Schacht,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    2  St
 
 
1.4.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.4.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.4.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.4.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.4.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.4.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.4.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.4.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.4.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.4.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.4.29
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.4.30
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.4.31
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.4.32
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV130208* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 130208* Maschinen-,
Getriebe- und Schmieröle,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu
Entsorgungsanlagen-Nr, Sammelentsorgungsnachweis gemäß
Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der
Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.4.33
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.4
 
Entkernung Gebäude 26
1.5
Abbruch Gebäude 13
 
 
1.5.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 13
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Vorab statische und bauliche Trennung zu den
angrenzenden Gebäudeteilen 23 und 26 -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 13, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Stanzerei im UG
Werkzeugmacherei im EG
Werkmontage, Zwischenlager, Magazin im 1. OG
Jahresuhren im 2. OG
Elektronikabteilung im DG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 26,00m
Breite i.M. ca. 10,00m
Höhe i.M. ca. 13m
Grundfläche ca. 274,56m2
Umfassungsabwicklung ca.86m

   
       
    1  psch
 
 
1.5.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    1  t
 
 
1.5.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    1  t
 
 
1.5.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    3  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.5.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    380  m2
 
 
1.5.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Außenjalousie/Raffstore abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000mm H
2200mm 15-20kg Behang Alu v.Hand Stoffe laden LKW AN
Abbruch Außenjalousie/Raffstore, an Fenster/Tür, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Schienen, Profile
und Behang, als Einzelanlage, Einzelbehangbreite 1000
mm, Höhe 2200 mm, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg,
Behang mit Lamellen aus Aluminium, Schienen und Profile
aus Aluminium, Antrieb durch Elektromotor,
Befestigungsuntergrund Aluminium, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 13,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist
vorh.,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    31  St
 
 
1.5.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.400  m2
 
 
1.5.8
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.400  m2
 
 
1.5.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Metallwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl.
Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus Aluminium, als
großformatiges Bekleidungselement, Abbruch
Unterkonstruktion wird gesondert vergütet, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 14 m,
Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm
DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm
TRGS 559, Ausführung im Freien, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    500  m2
 
 
1.5.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tragprofil Wandbekl. Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm 40/40 D
0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 78,5kN/m3 im Freien v.Hand
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tragprofils der Wandbekleidung, aus
Stahlprofil, verzinkt,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Ständerachsabstand 625 mm, 40/40 mm, Blechdicke 0,7

mm, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 14 m, Erschwernis gemäß Abbruchplan,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    100  m2
 
 
1.5.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    13  St
 
 
1.5.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm
v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer
Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Geländer 900 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 10 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    140  m
 
 
1.5.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    51  St
 
 
1.5.14
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
1.5.15
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Aufzug nicht schadstoffbelastet abbrechen 1000kg/13Personen 2Türen
Hydraul.Triebwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Aufzug, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, Nennlast 1000 kg oder 13
Personen,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Fabrik-Nr n. B.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Baujahr n. B.

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Hersteller und Typ n. B.

mit 2 Türen, sämtliche durch die Demontage entstandenen
Öffnungen unmittelbar absichern gemäß DGUV Information
209-053, mit Hydraulischem Triebwerk im Schacht,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.5.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    200  t
 
 
1.5.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    200  t
 
 
1.5.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    300  t
 
 
1.5.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.5.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.5.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.5.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.5.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    365  t
 
 
1.5.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.5.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.5.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.5.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    2  t
 
 
1.5.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    3  t
 
 
1.5.29
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.5
 
Abbruch Gebäude 13
1.6
Abbruch Gebäude 16
 
 
1.6.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 16
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Vorab statische und bauliche Trennung zu den
angrenzenden Gebäudeteilen 23 und 26 -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 13, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Entgiftungsanlage, Heizraum, Benzinabscheider im UG
Brünieren, Lackieren, Trockenofen, Galvanik, Beizen,
Härterei im EG
Mechanik im 1. OG
Montageraum im 2. OG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 32,00m
Breite i.M. ca. 14,00m
Höhe i.M. ca. 13,00m
Grundfläche ca. 454,76m2
Umfassungsabwicklung ca.105m

   
       
    1  psch
 
 
1.6.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    1  t
 
 
1.6.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    1  t
 
 
1.6.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    3  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.6.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    310  m2
 
 
1.6.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Außenjalousie/Raffstore abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000mm H
2200mm 15-20kg Behang Alu v.Hand Stoffe laden LKW AN
Abbruch Außenjalousie/Raffstore, an Fenster/Tür, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Schienen, Profile
und Behang, als Einzelanlage, Einzelbehangbreite 1000
mm, Höhe 2200 mm, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg,
Behang mit Lamellen aus Aluminium, Schienen und Profile
aus Aluminium, Antrieb durch Elektromotor,
Befestigungsuntergrund Aluminium, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 13,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist
vorh.,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    76  St
 
 
1.6.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.600  m2
 
 
1.6.8
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.600  m2
 
 
1.6.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Putz Außenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 4,5kN/m3
v.Hand laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch von Putz an Außenwand, innen,
Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 4,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    690  m2
 
 
1.6.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    35  St
 
 
1.6.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm
v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer
Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Geländer 900 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 10 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    40  m
 
 
1.6.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    24  St
 
 
1.6.13
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
1.6.14
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Aufzug nicht schadstoffbelastet abbrechen 1000kg/13Personen 2Türen
Hydraul.Triebwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Aufzug, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, Nennlast 1000 kg oder 13
Personen,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Fabrik-Nr n. B.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Baujahr n. B.

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Hersteller und Typ n. B.

mit 2 Türen, sämtliche durch die Demontage entstandenen
Öffnungen unmittelbar absichern gemäß DGUV Information
209-053, mit Hydraulischem Triebwerk im Schacht,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.6.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    200  t
 
 
1.6.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    200  t
 
 
1.6.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Schwermetall TRGS 524, DGUV-Regel
101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    360  t
 
 
1.6.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.6.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.6.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.6.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.6.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Schwermetall TRGS 524,
DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    695  t
 
 
1.6.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.6.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.6.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.6.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.6.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.6.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.6
 
Abbruch Gebäude 16
1.7
Abbruch Gebäude 17
 
 
1.7.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 17
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Vorab statische und bauliche Trennung zu den
angrenzenden Gebäudeteilen 23 und 26 -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 17, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Entgiftungsanlage, Heizraum im UG
Mechanik im EG
Uhrenmontage im 1. OG
Uhrenmontage im 2. OG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 32,00m
Breite i.M. ca. 14,00m
Höhe i.M. ca. 13,00m
Grundfläche ca. 458,25m2
Umfassungsabwicklung ca.105m

   
       
    1  psch
 
 
1.7.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    1  t
 
 
1.7.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    1  t
 
 
1.7.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    3  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.7.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    360  m2
 
 
1.7.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Außenjalousie/Raffstore abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000mm H
2200mm 15-20kg Behang Alu v.Hand Stoffe laden LKW AN
Abbruch Außenjalousie/Raffstore, an Fenster/Tür, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Schienen, Profile
und Behang, als Einzelanlage, Einzelbehangbreite 1000
mm, Höhe 2200 mm, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg,
Behang mit Lamellen aus Aluminium, Schienen und Profile
aus Aluminium, Antrieb durch Elektromotor,
Befestigungsuntergrund Aluminium, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 13,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist
vorh.,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    60  St
 
 
1.7.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    2.000  m2
 
 
1.7.8
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    2.000  m2
 
 
1.7.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Putz Außenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 4,5kN/m3
v.Hand laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch von Putz an Außenwand, innen,
Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 4,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    600  m2
 
 
1.7.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    20  St
 
 
1.7.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm
v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer
Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Geländer 900 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 10 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    40  m
 
 
1.7.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    24  St
 
 
1.7.13
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
1.7.14
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Aufzug nicht schadstoffbelastet abbrechen 1000kg/13Personen 2Türen
Hydraul.Triebwerk v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Aufzug, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, Nennlast 1000 kg oder 13
Personen,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Fabrik-Nr n. B.

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Baujahr n. B.

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Hersteller und Typ n. B.

mit 2 Türen, sämtliche durch die Demontage entstandenen
Öffnungen unmittelbar absichern gemäß DGUV Information
209-053, mit Hydraulischem Triebwerk im Schacht,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.7.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    235  t
 
 
1.7.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    300  t
 
 
1.7.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Schwermetall TRGS 524, DGUV-Regel
101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    400  t
 
 
1.7.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.7.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.7.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.7.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.7.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Schwermetall TRGS 524,
DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    395  t
 
 
1.7.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.7.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.7.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.7.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.7.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.7.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.7
 
Abbruch Gebäude 17
1.8
Abbruch Gebäude 14
 
 
1.8.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 14
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Vorab statische und bauliche Trennung zu den
angrenzenden Gebäudeteilen 23 und 26 -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 14, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Büroräume/Heizraum im UG
Büroräume im EG
Büroräume im 1. OG
Büroräume/Ausstellung im 2. OG
Elektronikabteilung im DG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 19,60m und 15,11m
Breite i.M. ca. 10,49m und 11,19m
Höhe i.M. ca. 13,00m
Grundfläche ca. 374,90m2
Umfassungsabwicklung ca.125m

   
       
    1  psch
 
 
1.8.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    5  t
 
 
1.8.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.8.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.8.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    200  m2
 
 
1.8.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Außenjalousie/Raffstore abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000mm H
2200mm 15-20kg Behang Alu v.Hand Stoffe laden LKW AN
Abbruch Außenjalousie/Raffstore, an Fenster/Tür, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Schienen, Profile
und Behang, als Einzelanlage, Einzelbehangbreite 1000
mm, Höhe 2200 mm, Einzelgewicht über 15 bis 20 kg,
Behang mit Lamellen aus Aluminium, Schienen und Profile
aus Aluminium, Antrieb durch Elektromotor,
Befestigungsuntergrund Aluminium, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 13,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist
vorh.,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    101  St
 
 
1.8.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.500  m2
 
 
1.8.8
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.500  m2
 
 
1.8.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Putz Außenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 4,5kN/m3
v.Hand laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch von Putz an Außenwand, innen,
Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 4,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 4 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1.140  m2
 
 
1.8.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1000 mm H 2500 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, der Innentür aus beschichtetem Stahl,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2500 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.8.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tür Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet B 890 mm H 2010 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Tür, Innentür, aus Holz, Nadelholz, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 890 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, einschl. Beschlag, einschl.

Zarge, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    56  St
 
 
1.8.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm
v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer
Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Geländer 900 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 10 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    60  m
 
 
1.8.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Heizkörper Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H 550-600mm T bis
30mm L 2400-2500mm 15-20kg v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Heizkörper, aus Stahl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Bauhöhe über 550 bis 600
mm, Bautiefe bis 30 mm, Baulänge über 2400 bis 2500 mm,
Einzelgewicht über 15 bis 20 kg, Ausführung innerhalb
des Bauwerks,
Arbeitshöhe
bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
erforderlichen Gerüstes, Abbruch von Hand/mit
handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS
559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren,
sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    88  St
 
 
1.8.14
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchma??nahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.8.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    200  t
 
 
1.8.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    300  t
 
 
1.8.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    300  t
 
 
1.8.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.8.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.8.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    25  t
 
 
1.8.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.8.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    395  t
 
 
1.8.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.8.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.8.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
AVV170601* LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170601* Dämmmaterial,
das Asbest enthält,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.8.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    60  t
 
 
1.8.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.8.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.8.29
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.8
 
Abbruch Gebäude 14
1.9
Abbruch Gebäude 25
 
 
1.9.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 25
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Vorab statische und bauliche Trennung zu den
angrenzenden Gebäudeteilen 22, 23 und 26 -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 13, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Lagergebäude, Lackieren und Polieren im EG
Mauerwerk: keines vorhanden, Aufgeständerte
Stahlkonstruktion zwischen den größten Gebäudekomplexen
Unterkellerung: keine Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte
Decken: keine voirhanden
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 46,30m
Breite i.M. ca. 14,58m
Höhe i.M. ca. 8,00m
Grundfläche ca. 675,00m2
Umfassungsabwicklung ca.129,00m

   
       
    1  psch
 
 
1.9.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    10  t
 
 
1.9.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.9.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    700  m2
 
 
1.9.6
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    700  m2
 
 
1.9.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Metallwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl.
Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus Aluminium, als
großformatiges Bekleidungselement, Abbruch
Unterkonstruktion wird gesondert vergütet, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 8 m,
Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm
DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm
TRGS 559, Ausführung im Freien, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    90  m2
 
 
1.9.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Außenwand Leichtbetonstein abbrechen nicht schadstoffbelastet 15kN/m3
D 20 cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis
10km AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
Abbruch der Außenwand aus Mauerwerk aus
Leichtbetonstein, ohne Bekleidungen und Beschichtungen,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 20 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 8 m, Erschwernis gemäß
Abbruchplan,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur
Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km,
Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    200  m3
 
 
1.9.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tragprofil Wandbekl. Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm 40/40 D
0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 78,5kN/m3 im Freien v.Hand
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tragprofils der Wandbekleidung, aus
Stahlprofil, verzinkt,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Ständerachsabstand 625 mm, 40/40 mm, Blechdicke 0,7

mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 8 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    20  m2
 
 
1.9.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 2000 mm H 3000 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 2000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 3000 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.9.11
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.9.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.9.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.9.14
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.9.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    90  t
 
 
1.9.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.9.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.9.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    75  t
 
 
1.9.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.9.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.9.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.9.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV130208* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 130208* Maschinen-,
Getriebe- und Schmieröle,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu
Entsorgungsanlagen-Nr, Sammelentsorgungsnachweis gemäß
Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der
Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet EBV 2023
RuVA A LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km
Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer
und teerhaltige Produkte,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische,
nicht schadstoffbelastet, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.9.28
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170301* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer
und teerhaltige Produkte,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170301*
kohlenteerhaltige Bitumengemische,
schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis
10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.9
 
Abbruch Gebäude 25
1.10
Abbruch Gebäude 10
 
 
1.10.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 13
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Entkernung Gebäude, Abbruch Gebäude -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 10, Bahnhofstraße, Flst. 2649
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
Lagergebäude im EG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 40,54m
Breite i.M. ca. 14,77m
Höhe i.M. ca. 6,00m
Grundfläche ca. 597,00m2
Umfassungsabwicklung ca.116,00m

   
       
    1  psch
 
 
1.10.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    5  t
 
 
1.10.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.10.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.10.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    260  m2
 
 
1.10.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    600  m2
 
 
1.10.7
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    600  m2
 
 
1.10.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Metallwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl.
Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus verzinktem
Stahl, als Trapezprofil, Abbruch Unterkonstruktion wird
gesondert vergütet, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 6 m,
Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm
DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm
TRGS 559, Ausführung im Freien, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    400  m2
 
 
1.10.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tragprofil Wandbekl. Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm 40/40 D
0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 78,5kN/m3 im Freien v.Hand
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tragprofils der Wandbekleidung, aus
Stahlprofil, verzinkt,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Ständerachsabstand 625 mm, 40/40 mm, Blechdicke 0,7

mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 14 m, Erschwernis gemäß Abbruchplan,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    50  m2
 
 
1.10.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 2000 mm H 3000 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 2000 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 3000 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    2  St
 
 
1.10.11
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.10.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.10.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.10.14
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.10.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
AVV170101 schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg.
AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton,
schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.10.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.10.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.10.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.10.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.10.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.10.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.10.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.10.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    75  t
 
 
1.10.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.10.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.10.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.10.27
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV130208* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 130208* Maschinen-,
Getriebe- und Schmieröle,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu
Entsorgungsanlagen-Nr, Sammelentsorgungsnachweis gemäß
Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der
Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.10
 
Abbruch Gebäude 10
1.11
Abbruch Gebäude 29
 
 
1.11.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 29
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude 29, Bahnhofstraße 6
Bauart: Fabrikgebäude mit der Nutzung als:
unbekannt im EG
Mauerwerk: Stahlbetonstützen mit Porotonziegel
ausgemauert Umfassungswände Untergeschoss, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss ; Innenwände teils
massiv, teils Trockenbauweise mit Holzkonstruktionen
Unterkellerung: Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte in allen Geschossen
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Flachdachkonstruktion mit Blecheindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 17,81m und 11,32m
Breite i.M. ca. 14,85m und 7,16m
Höhe i.M. ca. 6,00m
Grundfläche ca. 345,00m2
Umfassungsabwicklung ca.86,00m

   
       
    1  psch
 
 
1.11.2
STLB-Bau: 10/2016 Leistungsbereich: 084
Inventar entfernen 20-50kg
Inventar entfernen, Einzelgewicht über 20 bis 50 kg.

   
       
    5  t
 
 
1.11.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 200301 gemischte
Siedlungsabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter des AN laden, mit
LKW des AN transportieren, entsorgen, max.
Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach
Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.11.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
Dieser Gebäudeteil wir entkernt und abgebrochen. Die
belasteten Baustoffe gemäß Gutachten werden entfernt
und der Entsorgung zugeführt. Das Gebäude wird auf
Rohbauniveau zurückgeführt und anschließend
abgebrochen.
 
 
1.11.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet 3-4m2
Maulweite/WD 95mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 15 mm v.Hand Stoffe laden
transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit
Verglasung, 2-teilig, aus Kunststoff-Aluminium, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Einzelfläche über 3 bis 4
m2, einschl. Zarge, Maulweite/Wanddicke 95 mm,
Isolierverglasung,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Dicke Rahmen 68 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Dicke Verglasung 15 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 4 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    10  m2
 
 
1.11.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenbelag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 6 cm
15kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, als
Verbundestrich, ohne Beläge und Beschichtungen, im
Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 6 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN

1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 2 m,
Erschwernis durch horizontale und vertikale Förderwege
von der Abbruchstelle zur Bereitstellungsfläche/zum
Ladeplatz,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
vertikaler Förderweg 10 m,

Ergänzung 13 des Ausschreibenden
horizontaler Förderweg 50 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, aufgenommene
Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter
des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW
des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN, Mengenermittlung nach Aufmaß,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    350  m2
 
 
1.11.7
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    350  m2
 
 
1.11.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Metallwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl.
Stoffe laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus verzinktem
Stahl, als Trapezprofil, Abbruch Unterkonstruktion wird
gesondert vergütet, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 6 m,
Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm
DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm
TRGS 559, Ausführung im Freien, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    100  m2
 
 
1.11.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tragprofil Wandbekl. Stahlprofil verz Ständerachsabst. 625 mm 40/40 D
0,7mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 78,5kN/m3 im Freien v.Hand
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tragprofils der Wandbekleidung, aus
Stahlprofil, verzinkt,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Ständerachsabstand 625 mm, 40/40 mm, Blechdicke 0,7

mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht
schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 78,5 kN/m3, Ausführung im Freien,
Arbeitshöhe bis 14 m, Erschwernis gemäß Abbruchplan,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    50  m2
 
 
1.11.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 2560 mm H 2890 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 2560 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2890 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, ohne
Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.11.11
Elektroinstallationen abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden
LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Elektroinstallationen, Auf- und
Unterputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.
   
       
    1  psch
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Positionen
zur Entsorgung des Aushubmaterials angegebenen Massen
geschätzt sind und sich diese aufgrund des wirklich
vorhandenen Schadstoffgehaltes ändern können. Auf eine
stabile Einzelkalkulation beim EP ist deshalb besonders
zu achten. Auf offensichtlich spekulativ ausgeworfene
Einheitspreise erfolgt kein Zuschlag.
Bei Abweichungen von den Ausgeschriebenen Schadstoffen
oder Entsorgungskategorien erfolgt die Preisbildung auf
Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
 
 
1.11.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.11.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    30  t
 
 
1.11.14
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170106* schadstoffbelastet DKI LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170106* Gemische aus
oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen
und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.11.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.11.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    2  t
 
 
1.11.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    2  t
 
 
1.11.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.11.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.11.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.11.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170603* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170603* Dämmstoff,
schadstoffbelastet, Schadstoff PCP nach
PCP-Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.11.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  t
 
 
1.11.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.11.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170801* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170801* Baustoff
Gipsbasis (gefährl. Stoffe),
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    20  t
 
 
1.11.25
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.11.26
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV130208* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 130208* Maschinen-,
Getriebe- und Schmieröle,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu
Entsorgungsanlagen-Nr, Sammelentsorgungsnachweis gemäß
Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der
Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.11
 
Abbruch Gebäude 29
1.12
Abbruch Trafostation Flst. 2649 und
Bahnhofstraße 6, sowie in den
Betriebsgebäuden. Alle Trafostationen
inkl. aller Einrichtungsgegenstände des
kompletten Uhren
 
 
1.12.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 13
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch unter Einhaltung
folgender Reihenfolge:
- Entkernung Gebäude, Abbruch Gebäude -

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Gebäude Trafostation, Bahnhofstraße, Flst.
2649
Bauart: Trafostation
Mauerwerk: Stahlbetonbauweise Umfassungswände
Unterkellerung: keine Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte
Decken: Stahlbetondecken
Treppen: keine Treppen vorhanden
Dach: Flachdachkonstruktion mit Schweißbahn und
Bekiesung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 3,00m
Breite i.M. ca. 2,50m
Höhe i.M. ca. 2,20m
Grundfläche ca. 7,00m2
Umfassungsabwicklung ca.13,20m

   
       
    1  psch
 
 
1.12.2
Demontage, Ausbau und Entsorgung Transformator
Vorhandenen Leistungstransformator innerhalb der
Trafostation vollständig demontieren, ausbauen und zur
weiteren fachgerechten Entsorgung abtransportieren.
Die Leistung umfasst sämtliche für die Demontage und
den Ausbau erforderlichen Arbeiten, einschließlich der
erforderlichen Arbeitskräfte, Werkzeuge, Hebezeuge,
Transportmittel und Hilfsmittel.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Transformator durch den
zuständigen Anlagenverantwortlichen freizuschalten und
gegen Wiedereinschalten zu sichern. Die
Spannungsfreiheit ist durch entsprechend qualifiziertes
Fachpersonal festzustellen. Erforderliche Erdungs- und
Kurzschließmaßnahmen sind nach den geltenden
elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften
durchzuführen.
Folgende Leistungen sind im Einheitspreis enthalten:
Überprüfung der Zugänglichkeit und der örtlichen
Einbausituation des Transformators.
Abstimmung der Demontagearbeiten mit dem Auftraggeber
und dem Anlagenverantwortlichen.
Herstellen und Sichern des Arbeitsbereiches.
Fachgerechtes Abklemmen sämtlicher elektrischer
Anschlüsse auf der Mittelspannungs- und
Niederspannungsseite durch qualifiziertes Fachpersonal.
Kennzeichnen und Dokumentieren der vorhandenen
Anschlüsse, soweit erforderlich.
Demontage vorhandener Anschlussverbindungen,
Kabelanschlüsse und Anschlussbrücken.
Lösen sämtlicher mechanischer Befestigungen und
Verankerungen.
Demontage gegebenenfalls vorhandener Anbauteile und
Zubehörkomponenten.
Bereitstellen und Einsetzen geeigneter Hebe- und
Transportmittel.
Herausheben bzw. Herausfahren des Transformators aus
seiner Einbaulage.
Schutz angrenzender Bauteile und vorhandener
technischer Einrichtungen vor Beschädigungen.
Aufnehmen, Verladen und Abtransport des Transformators.
Reinigen des ehemaligen Aufstellbereiches von losen
Verschmutzungen und Rückständen.
Fachgerechte Übergabe des ausgebauten Transformators an
eine zugelassene Verwertungs- oder Entsorgungsanlage.
Vorlage der erforderlichen Übernahme-, Verwertungs-
oder Entsorgungsnachweise.
Bei ölgekühlten Transformatoren sind erforderliche
Maßnahmen zum Schutz gegen das Austreten von
Transformatorenöl vorzusehen. Das Ablassen, Auffangen,
Verpacken, Transportieren und Entsorgen des
Transformatorenöls ist gesondert zu beschreiben und
abzurechnen, sofern nicht ausdrücklich Bestandteil
dieser Position.
Vorhandene Transformatorenöle und sonstige
Betriebsmittel sind hinsichtlich möglicher
Schadstoffbelastungen, insbesondere PCB, vor der
Entsorgung entsprechend zu beurteilen.
Die Demontage hat unter Beachtung der geltenden
Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und
Umweltschutzvorschriften sowie der einschlägigen
elektrotechnischen Regelwerke zu erfolgen.
Der Transformator ist einschließlich sämtlicher zur
Position gehörender Nebenleistungen vollständig
auszubauen.

   
       
    5  St
 
 
1.12.3
Demontage, Ausbau und Entsorgung Mittelspannungsanlage
Die vorhandene Mittelspannungsschaltanlage innerhalb
der Trafostation ist vollständig zu demontieren,
auszubauen und einer fachgerechten Entsorgung
zuzuführen.
Die Leistung umfasst sämtliche für den vollständigen
Ausbau erforderlichen Arbeiten einschließlich Personal,
Werkzeugen, Geräten, Hebezeugen, Transportmitteln und
sonstigen erforderlichen Hilfsmitteln.
Vor Beginn der Demontagearbeiten ist die
Mittelspannungsschaltanlage durch den zuständigen
Anlagenverantwortlichen bzw. den zuständigen
Netzbetreiber ordnungsgemäß freizuschalten und gegen
Wiedereinschalten zu sichern. Die Spannungsfreiheit ist
durch entsprechend qualifiziertes und beauftragtes
Fachpersonal festzustellen. Erforderliche Erdungs- und
Kurzschließmaßnahmen sind gemäß den geltenden
elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften
durchzuführen.
Die Demontage darf erst nach ausdrücklicher Freigabe
der Anlage durch den zuständigen
Anlagenverantwortlichen erfolgen.
Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere folgende
Arbeiten:
Besichtigung und Überprüfung der vorhandenen
Mittelspannungsschaltanlage sowie der örtlichen
Einbausituation.
Abstimmung der Demontagearbeiten mit dem Auftraggeber
und dem zuständigen Anlagenverantwortlichen.
Absicherung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches.
Dokumentation und Kennzeichnung der vorhandenen
Schaltfelder und Kabelanschlüsse vor Beginn der
Demontage.
Fachgerechtes Abklemmen sämtlicher vorhandener
Mittelspannungskabel durch qualifiziertes Fachpersonal
nach erfolgter Freigabe.
Demontage und Ausbau sämtlicher Kabelanschlüsse,
Anschlussgarnituren und Verbindungselemente.
Demontage vorhandener Steuer-, Melde- und
Hilfsstromleitungen.
Ausbau vorhandener Schutz-, Steuer- und
Messeinrichtungen, soweit Bestandteil der Schaltanlage.
Demontage vorhandener Sammelschienen und
Verbindungsbrücken, soweit konstruktionsbedingt
erforderlich.
Lösen sämtlicher mechanischer Befestigungen und
Verankerungen.
Abschnittsweise Demontage der einzelnen Schaltfelder,
sofern erforderlich.
Bereitstellung und Einsatz geeigneter Hebe- und
Transportmittel.
Herausheben bzw. Herausfahren der Schaltanlage aus
ihrer Einbaulage.
Schutz angrenzender Bauteile und vorhandener
technischer Einrichtungen vor Beschädigungen.
Aufnehmen, Verladen und Abtransport der demontierten
Schaltanlage.
Verschließen und Sichern der verbleibenden Kabelenden
und Kabeleinführungen nach Vorgabe des Auftraggebers.
Reinigung des ehemaligen Aufstellbereiches von losen
Verschmutzungen und Rückständen.
Fachgerechte Übergabe der demontierten Schaltanlage an
den Auftraggeber bzw. an eine zugelassene Verwertungs-
oder Entsorgungsanlage.
Vorlage der erforderlichen Verwertungs- und
Entsorgungsnachweise.
Bei gasisolierten Mittelspannungsschaltanlagen sind
vorhandene Isoliergase, insbesondere SF6, vor dem
Ausbau durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal
fachgerecht zu behandeln, zurückzugewinnen und einer
ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Die hierfür erforderlichen Arbeiten sind gesondert zu
beschreiben und abzurechnen, sofern sie nicht
ausdrücklich Bestandteil dieser Position sind.
Die Demontage und der Ausbau haben unter Beachtung der
geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz-, Umwelt-
und elektrotechnischen Vorschriften sowie der
einschlägigen technischen Regelwerke zu erfolgen.
Die Mittelspannungsschaltanlage ist einschließlich
sämtlicher zur Position gehörender Nebenleistungen
vollständig auszubauen und zu entsorgen.
   
       
    5  St
 
 
1.12.4
Demontage, Abbruch und Entsorgung der Niederspannungshauptverteilung
Die vorhandene Niederspannungshauptverteilung innerhalb
der Trafostation ist vollständig zu demontieren,
auszubauen und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw.
fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die Leistung umfasst sämtliche für den vollständigen
Ausbau erforderlichen Arbeiten einschließlich Personal,
Werkzeugen, Geräten, Hebezeugen, Transportmitteln und
sonstigen erforderlichen Hilfsmitteln.
Vor Beginn der Demontagearbeiten ist die
Niederspannungshauptverteilung durch den zuständigen
Anlagenverantwortlichen ordnungsgemäß freizuschalten
und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Die
Spannungsfreiheit ist durch entsprechend qualifiziertes
und beauftragtes Fachpersonal festzustellen.
Erforderliche Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen sind
gemäß den geltenden elektrotechnischen
Sicherheitsvorschriften und den betrieblichen Vorgaben
durchzuführen.
Die Demontage darf erst nach ausdrücklicher Freigabe
der Anlage durch den zuständigen
Anlagenverantwortlichen erfolgen.
Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere folgende
Arbeiten:
Besichtigung und Überprüfung der vorhandenen
Niederspannungshauptverteilung sowie der örtlichen
Einbausituation.
Abstimmung der Demontagearbeiten mit dem Auftraggeber
und dem zuständigen Anlagenverantwortlichen.
Absicherung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches.
Dokumentation und Kennzeichnung der vorhandenen
Schaltfelder, Abgänge und Kabelanschlüsse vor Beginn
der Demontage.
Fachgerechtes Abklemmen sämtlicher vorhandener
elektrischer Anschlüsse durch qualifiziertes
Fachpersonal nach erfolgter Freigabe.
Demontage und Ausbau sämtlicher ankommender und
abgehender Kabelanschlüsse einschließlich
Anschlussverbindungen und Verbindungselementen.
Ausbau vorhandener Steuer-, Melde- und
Hilfsstromleitungen.
Demontage vorhandener Sicherungslasttrennschalter,
Leistungsschalter und sonstiger Schaltgeräte.
Ausbau vorhandener Mess-, Schutz- und
Überwachungseinrichtungen.
Demontage vorhandener Sammelschienen und
Sammelschienenverbindungen, soweit konstruktionsbedingt
erforderlich.
Ausbau vorhandener Stromwandler, Spannungswandler und
sonstiger Messeinrichtungen, soweit Bestandteil der
Niederspannungshauptverteilung.
Demontage vorhandener
Blindleistungskompensationsanlagen, soweit Bestandteil
der NSHV.
Lösen sämtlicher mechanischer Befestigungen und
Verankerungen.
Abschnittsweise Demontage der einzelnen Schrankfelder
und Verteilungseinheiten, sofern erforderlich.
Bereitstellung und Einsatz geeigneter Hebe- und
Transportmittel.
Herausheben bzw. Herausfahren der
Niederspannungshauptverteilung aus ihrer Einbaulage.
Schutz angrenzender Bauteile und vorhandener
technischer Einrichtungen vor Beschädigungen.
Aufnehmen, Verladen und Abtransport der demontierten
Niederspannungshauptverteilung.
Sichern und Kennzeichnen verbleibender Kabelenden sowie
Verschließen nicht mehr benötigter Kabeleinführungen
nach Vorgabe des Auftraggebers.
Reinigung des ehemaligen Aufstellbereiches von losen
Verschmutzungen und Rückständen.
Fachgerechte Übergabe der demontierten
Niederspannungshauptverteilung an den Auftraggeber bzw.
an eine zugelassene Verwertungs- oder
Entsorgungsanlage.
Vorlage der erforderlichen Verwertungs- und
Entsorgungsnachweise.
Die Demontage und der Ausbau haben unter Beachtung der
geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz-,
Umweltschutz- und elektrotechnischen Vorschriften sowie
der einschlägigen technischen Regelwerke zu erfolgen.
Die Niederspannungshauptverteilung ist einschließlich
sämtlicher zur Position gehörender Nebenleistungen
vollständig auszubauen und zu entsorgen.

   
       
    5  St
 
 
1.12.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Steuergerät-einr. Einbaumontage abbrechen nicht schadstoffbelastet
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des/der Steuergerätes/-einrichtung,
Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.12.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Schutzgerät-einr. Einbaumontage abbrechen nicht schadstoffbelastet
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des/der Schutzgerätes/-einrichtung,
Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.12.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Zählgerät-einr. Einbaumontage abbrechen nicht schadstoffbelastet
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des/der Zählgerätes/-einrichtung,
Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.12.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Messgerät Einbaumontage abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe
laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Messgerätes, Einbaumontage, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.12.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Installationskanal Stahl verz D 1mm B 450 mm H 120 mm abbrechen nicht
schadstoffbelastet Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Installationskanals aus verzinktem Stahl,
Dicke mind. 1 mm,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Innenmaß Breite 450 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Innenmaß Höhe 120 mm, im Rahmen einer

Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung
erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80
dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    200  m
 
 
1.12.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Blitzschutzgerät-einr. Einbaumontage abbrechen nicht
schadstoffbelastet Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des/der Blitzschutzgerätes/-einrichtung,
Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.12.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Erdungsgerät-einr. Einbaumontage abbrechen nicht schadstoffbelastet
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des/der Erdungsgerätes/-einrichtung,
Einbaumontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des
Bauwerks, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150,
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
auf LKW des AN laden,
Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    5  St
 
 
1.12.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV160213* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160213* gefährliche
Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.14
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170401 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401
Kupfer/Bronze/Messing,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.16
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203
Bau-/Abbruchabfall, Kunststoff,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.17
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV160214 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160214 gebrauchte
Geräte,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.18
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tor Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1200 mm H 2400 mm
Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch des Tores, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite Nennmaß Wandöffnung 1200 mm,

Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Höhe Nennmaß Wandöffnung 2400 mm, einschl. Zarge,

einschl. Beschlag,
Ergänzung 13 des Ausschreibenden
Türblattdicke 40 mm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe
bis 3 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des
AN, auf LKW des AN laden, transportieren zur
zugelassenen Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    2  St
 
 
1.12.19
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.20
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.21
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.22
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170903* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170903* sonstiger
Bau-/Abbruchabfall,
schadstoffbelastet, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.23
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf
Gipsbasis,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.12.24
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.12
 
Abbruch Trafostation Flst. 2649 und
Bahnhofstraße 6, sowie in den
Betriebsgebäuden. Alle Trafostationen
inkl. aller Einrichtungsgegenstände des
kompletten Uhren

1.13
Abbruch Holzschuppen
 
 
1.13.1
Abbruch Bahnhofstraße 6, Gebäude 17
Rückbau und Abbruch des nachfolgend näher bezeichneten
Gebäudes von OK Dach bis UK Kellersohle einschl.
Rückbau der Fundamente. Sortieren des Rückbaugutes nach
gültigen Vorschriften und den Vorgaben der
Abfallsatzung des Landkreises.
Abbruch als selektiver Abbruch

1. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der technischen
Gebäudeausrüstung wie technisches Gerät, technische,
Verrohrungen, Verkabelungen, Einbauten u.a.
2. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der nicht
konstruktiven Bauelemente wie Fenster, Rollläden,
Bodenbeläge, Wandbeläge, Dachdeckung,
Fassadenvorbauten, Fassadenverkleidungen u.a.
3. Demontage, Vorsortierung und stofflich Lagerung -
in Behälter des AN - der konstruktiven Bauelemente
Dach, Träger, Decken, Wände; Rückbau "von oben nach
unten".
4. Demontage, Sortierung und stofflich getrennte
Lagerung - in Behälter des AN - der verbleibenden
Rohbaukonstruktion und Fundamente.

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Geräteeinsatz beim Rückbau ist möglich. Die Ausführung
hat erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, und staubarm
zu erfolgen.

Objekteigenschaften:
Bezeichnung: Lagerschuppe, Bahnhofstraße 6
Bauart: Lagerschuppen in Holzbauweise:
Lagerschuppen im EG
Mauerwerk: Holzkonstruktion mit Boden-Deckel Schalung
verkleidet
Unterkellerung: keine Unterkellerung vorhanden
Bodenplatten: Stahlbetonbodenplatte
Decken: keine
Treppen: Massivtreppe/Stahlbeton
Dach: Satteldachkonstruktion mit Eterniteindeckung

Masse: Hauptgebäude
Länge i.M. ca. 16,00m
Breite i.M. ca. 8,00m
Höhe i.M. ca. 4,00m
Grundfläche ca. 128,00m2
Umfassungsabwicklung ca.52,00m

   
       
    1  psch
 
 
1.13.2
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Faserzementtafelbekl. abbrechen schadstoffbelastet 0,25kN/m2 v.Hand
Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bekleidung aus Faserzementtafeln,
großformatig, Abbruch Unterkonstruktion wird gesondert
vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
schadstoffbelastet, Schadstoff Asbest TRGS 519,
Abfall ist gefährlich, belastet nach Deponieverordnung
für DK III, Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN
1991-1-1 0,25 kN/m2, Arbeitshöhe bis 4 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe
zur Entsorgung sortieren, sammeln, auf LKW des AN
laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    130  m2
 
 
1.13.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Balken Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet 5,5kN/m3 Geräteeinsatz
mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170904
Vergüt.Entsorg. AN
Abbruch des Balkens aus Holz, Nadelholz, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5,5 kN/m3,
Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis
gemäß Abbruchplan,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der
Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage,
Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.13.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Sparren Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet 5,5kN/m3 Geräteeinsatz
mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170904
Vergüt.Entsorg. AN
Abbruch des Sparrens aus Holz, Nadelholz, im Rahmen
einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5,5 kN/m3,
Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis
gemäß Abbruchplan,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der
Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage,
Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    10  t
 
 
1.13.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Pfette Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet 5,5kN/m3 Geräteeinsatz
mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170904
Vergüt.Entsorg. AN
Abbruch der Pfette aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II,
Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5,5 kN/m3,
Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis
gemäß Abbruchplan,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der
Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage,
Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Wandbekl. Holz abbrechen schadstoffbelastet 5,5kN/m3 D 3 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Wandbekleidung aus Holz, Nadelholz, im
Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet,
Schadstoff Xylol TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
Schadstoff 2 Asbest TRGS 519,
Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Wichte
des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5,5 kN/m3,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 3 cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,

Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis gemäß Abbruchplan,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der
Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AG,
Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    200  m2
 
 
1.13.7
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Bodenpl. Stahlbeton abbrechen nicht schadstoffbelastet 26kN/m3 D 25 cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch der Bodenplatte aus Stahlbeton, Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

ohne Bekleidungen und Beschichtungen, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 26 kN/m3,
Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 25 cm, Ausführung innerhalb des

Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur
Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, im
Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN,
auf LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AG, Transportweg bis 10 km,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    130  m2
 
 
1.13.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0
(uneingeschränkter Einbau),
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170107 schadstoffbelastet DKI LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und
Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus
Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK I, Schadstoff Sulfat,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A II,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.11
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170201 schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201
Bau-/Abbruchabfall Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A III,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.12
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff
und Holz,
schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Sammelentsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.13
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau-
und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.14
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
1.13.15
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170605* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170605* Baustoff,
asbesthaltig,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff Asbest TRGS 519,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    5  t
 
 
Summe 1.13
 
Abbruch Holzschuppen
1.14
Abbruch und Entsorgung Heizöllagertank
 
 
Der Auftragnehmer hat die vorhandene Heizöllageranlage
einschließlich sämtlicher zugehöriger Anlagenteile
fachgerecht stillzulegen, zu reinigen, zu demontieren
und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Arbeiten sind durch einen hierfür qualifizierten
und gegebenenfalls nach § 62 AwSV zertifizierten
Fachbetrieb auszuführen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die vorhandenen
Tankanlagen hinsichtlich Bauart, Werkstoff,
Tankvolumen, Füllstand, Zugänglichkeit und Zustand
aufzunehmen.
Sämtliche wassergefährdenden Stoffe sind getrennt zu
erfassen, aufzunehmen, zu transportieren und einer
zugelassenen Entsorgung bzw. Verwertung zuzuführen.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Brand,
Explosion, austretende wassergefährdende Stoffe und
Bodenverunreinigungen sind während der gesamten
Ausführung sicherzustellen.


 
 
1.14.1
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tank/Behälter Stahl verz WD außen 3mm WD innen 3mm Heizöl abbrechen
nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Tank/Behälter, aus verzinktem Stahl,
doppelwandig, Wanddicke außen 3 mm, Wanddicke innen 3
mm, genutzt für Heizöl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Inhalt/Volumen Behälter mind. 50000 l, ohne

Innenbeschichtung, ohne Einbauteile, ohne Anbauteile,
Behälter geleert, gereinigt, Mantelraum entleert, auf
Fundament, geklebt, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Arbeitshöhe bis 2 m, vor Ort zerlegbar, Abbruch von
Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.14.2
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tank/Behälter Stahl verz WD außen 3mm WD innen 3mm Heizöl abbrechen
nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Tank/Behälter, aus verzinktem Stahl,
doppelwandig, Wanddicke außen 3 mm, Wanddicke innen 3
mm, genutzt für Heizöl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Inhalt/Volumen Behälter mind. 20000 l, ohne

Innenbeschichtung, ohne Einbauteile, ohne Anbauteile,
Behälter geleert, gereinigt, Mantelraum entleert, auf
Fundament, geklebt, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Arbeitshöhe bis 2 m, vor Ort zerlegbar, Abbruch von
Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.14.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tank/Behälter Stahl verz WD außen 3mm WD innen 3mm Heizöl abbrechen
nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden LKW AN
ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch Tank/Behälter, aus verzinktem Stahl,
doppelwandig, Wanddicke außen 3 mm, Wanddicke innen 3
mm, genutzt für Heizöl, im Rahmen einer
Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Inhalt/Volumen Behälter mind. 100000 l, ohne

Innenbeschichtung, ohne Einbauteile, ohne Anbauteile,
Behälter geleert, gereinigt, Mantelraum entleert, auf
Fundament, geklebt, Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Arbeitshöhe bis 2 m, vor Ort zerlegbar, Abbruch von
Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung
lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln,
in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße
nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    1  St
 
 
1.14.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tank/Behälter entleeren reinigen 10000-20000l Heizöl
Behälter entleeren und reinigen, Volumen über 10000 bis
20000 l, Rückstände entsorgen, Entsorgung wird
gesondert verg??tet, genutzt für Heizöl.

   
       
    1  St
 
 
1.14.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tank/Behälter entleeren reinigen 40000-50000l Heizöl
Behälter entleeren und reinigen, Volumen über 40000 bis
50000 l, Rückstände entsorgen, Entsorgung wird
gesondert vergütet, genutzt für Heizöl.

   
       
    1  St
 
 
1.14.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Tank/Behälter entleeren reinigen 90000-100000l Heizöl
Behälter entleeren und reinigen, Volumen über 90000 bis
100000 l, Rückst??nde entsorgen, Entsorgung wird
gesondert vergütet, genutzt für Heizöl.

   
       
    1  St
 
 
1.14.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV130701* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus flüssigen Brennstoffen,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 130701* Heizöl und
Diesel,
schadstoffbelastet, Schadstoff Antimon,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage
nach Wahl des AN gemäß beigefügtem Formblatt zu
Entsorgungsanlagen-Nr, Entsorgungsnachweis gemäß
Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der
Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.14.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170405 nicht schadstoffbelastet LKW AN
transp. entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.14.9
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170409* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170409* Metallabfälle,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis
10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
1.14.10
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV160708* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks
und Fässern,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 160708* ölhaltige
Abfälle,
schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis
10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    15  t
 
 
Summe 1.14
 
Abbruch und Entsorgung Heizöllagertank
1.15
Abbruch und Entsorgung Asphaltflächen
 
 
1.15.1
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Rückbau Asphaltdeckschicht Asphaltbeton Hoffläche nicht
schadstoffbelastet 0,23kN/m2/cm D 3-6cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe
laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN
Rückbau der Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton, in
Hofflächen, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005,
Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,23
kN/m2/cm, Dicke über 3 bis 6 cm,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der
Geräte ohne Beschränkung, Ausführung erschütterungsarm
DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm
TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur
Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km,
Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
170302 Bitumengemische,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  m3
 
 
1.15.2
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 080
Asphaltoberbau schneiden D 10-15cm T 140mm
Asphaltoberbau schneiden, Dicke der Befestigung über 10
bis 15 cm, Ausführung mit Fugenschneidgerät, Tiefe bis
140 mm, Restdicke trennen, Entsorgung wird gesondert
vergütet.

   
       
    200  m
 
 
1.15.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Rückbau Bitumenh.Befestigung Fahrbahn nicht schadstoffbelastet EBV
2023 20kN/m3 D 10 cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN
entsorgen bis 10km AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN
Rückbau der bitumenhaltigen Befestigung, in Fahrbahnen,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Wichte
des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 10 cm,

Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 10 t,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden,
transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage,
Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische,
Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005,
Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    300  m2
 
 
1.15.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Rückbau Bitumenh.Befestigung Fahrbahn schadstoffbelastet 20kN/m3 D 10
cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN bis 10km
ges.Vergüt.Entsorg.
Rückbau der bitumenhaltigen Befestigung, in Fahrbahnen,
schadstoffbelastet, Schadstoff PAK TRGS 524, DGUV-Regel
101-004, TRGS 551,
Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN
1991-1-1 20 kN/m3,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Abbruchdicke 10 cm,

Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 10 t,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern,
Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,
transportieren zur zugelassenen Lagerfläche des AG,
Transportweg bis 10 km, Einschneiden oder Abkanten wird
gesondert vergütet,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.

   
       
    200  m2
 
 
1.15.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170301* schadstoffbelastet LKW AN transp.
entsorgen Beseitigungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer
und teerhaltige Produkte,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170301*
kohlenteerhaltige Bitumengemische,
schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines
Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Schadstoff
PAK TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, TRGS 551,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis
10 km, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.15.6
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet EBV 2023
RuVA A LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km
Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer
und teerhaltige Produkte,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische,
nicht schadstoffbelastet, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis
10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.15.7
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 084
Rückbau TS Beton Fahrbahn nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 D bis 10cm
Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km
AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN
R??ckbau der Betontragschicht aus Normalbeton,
Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine
Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß
Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten
Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw.
charakteristische Festigkeiten) bis zu 2
Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Betonfestigkeitsklasse n. B.

in Fahrbahnen, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Dicke bis 10
cm,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 10 t,
Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur
Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km,
Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
170101 Beton,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    50  m3
 
 
1.15.8
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet EBV 2023
BM-0 Sand LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km
Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein,
nicht schadstoffbelastet, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung Bodenmaterial Klasse BM-0 Sand nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW
des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht
ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg
bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
Summe 1.15
 
Abbruch und Entsorgung Asphaltflächen
1.16
Deklarationsanalytik
 
 
Der AG behält sich vor die nachfolgenden Positionen an
einen dritten Gutachter zu vergeben.
Die Nachfolgenden Positionen sind für alle
Rückbauobjekte gültig. Die Zuordnung zur Abrechnung
erfolgt per Aufmass.
 
 
1.16.1
*** Bedarfsposition ohne GB
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Untersuchung Abfalldeklaration
Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA-Merkblatt
20, Tabelle II.1.4-4 Untersuchungsprogramm für die
Bewertung von schadstoffbelasteten Gebäuden, Bauteilen
oder Bauschutt vor der Aufbereitung, Untersuchung im
Feststoff aus Haufwerken, einschl. Bewertung der
Analyseergebnisse.

   
       
    30  St
 
 
1.16.2
*** Bedarfsposition ohne GB
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Untersuchung Abfalldeklaration
Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA-Merkblatt
20, Tabelle II.1.2-2 Untersuchungsprogramm für die
Bewertung von schadstoffbelastetem Boden, Untersuchung
im Feststoff aus Haufwerken, einschl. Bewertung der
Analyseergebnisse.

   
       
    25  St
 
 
1.16.3
*** Bedarfsposition ohne GB
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Untersuchung Abfalldeklaration
Untersuchung zur Abfalldeklaration nach LAGA-Merkblatt
20, Tabelle II.1.4-4 Untersuchungsprogramm für die
Bewertung von schadstoffbelasteten Gebäuden, Bauteilen
oder Bauschutt vor der Aufbereitung, Untersuchung im
Feststoff aus Haufwerken, einschl. Bewertung der
Analyseergebnisse.

   
       
    25  St
 
 
Summe 1.16
 
Deklarationsanalytik
1.17
Erdarbeiten
 
 
1.17.1
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 002
Boden lösen sammeln laden transp. LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. geböschte
Wände T bis 2m TM
Boden ab Geländeoberfläche,
profilgerecht lösen, im Behälter des AN sammeln, auf
LKW des AN laden, transportieren zur zugelassenen
Lagerfläche des AN,
die Entsorgung wird gesondert vergütet, Abfall ist
gefährlich, Aushub schadstoffbelastet gemäß Gutachten,
ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums
LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Behältergröße nach Wahl des AN,
mit geböschten Wänden und mit Verbau, Verbau wird
gesondert vergütet,
Aushubtiefe bis 2 m,
Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1
TM DIN 18196 (mittelplastischer Ton), Tiefe oberer
Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer
Horizont des Homogenbereiches bis 1 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.

   
       
    200  m3
 
 
1.17.2
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170505* schadstoffbelastet DKII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170505* Baggergut,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK II, Schadstoff 2 PCB nach PCB-Richtlinie/TRGS 524,
DGUV-Regel 101-004, Schadstoff FCKW,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    150  t
 
 
1.17.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170505* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170505* Baggergut,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff 2 LHKW TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,
Schadstoff FCKW,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.17.4
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170505* schadstoffbelastet DKIII LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170505* Baggergut,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK III, Schadstoff 2 Arsen, Schadstoff PAK TRGS 524,
DGUV-Regel 101-004, TRGS 551,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
1.17.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 087
Abfall gefährlich AVV170505* schadstoffbelastet DKIV LKW AN transp.
entsorgen Vergüt.Entsorg. AN
Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV
(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170505* Baggergut,
schadstoffbelastet, belastet nach Deponieverordnung für
DK IV, Schadstoff 2 Arsen, Schadstoff Blei TRGS 505,
DGUV-Regel 101-004,
in Behälter auf Baustelle lagernd, mit LKW des AN
transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne
Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum
zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,
Anlage (Bezeichnung/Ort)
Ergänzung 11 des Bieters
....................................................

vom Bieter einzutragen,
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist
erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    100  t
 
 
Die Nachfolgenden Positionen sind für alle
Rückbauobjekte gültig. Die Zuordnung zur Abrechnung
erfolgt per Aufmass.
 
 
1.17.6
Boden liefern einschl. profilgerechter, lagenweiser Einbau von Boden
der Bodenklasse 3 - 6 zur Verfüllung vom Arbeitsräumen und Baugruben.
Die Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand nach Aufmaß über
Querprofile an der Einbaustelle.
Boden liefern einschl. profilgerechter, lagenweiser
Einbau von Boden der Bodenklasse 3 - 6 zur Verfüllung
vom Arbeitsräumen und Baugruben. Die Abrechnung erfolgt
im verdichteten Zustand nach Aufmaß über Querprofile an
der Einbaustelle.
Verfüllhöhe ab bestehender GOK: bis 3,00m

   
       
    500  m3
 
 
1.17.7
Bodeneinbau Recyclingmaterial 0/32
Bodeneinbau wie vor, jedoch Mineralstoff:
Recyclingmaterial 0/32; klassifiziert, Fremdlieferung

   
       
    100  m3
 
 
1.17.8
Bodeneinbau Schotter 0/56
Bodeneinbau wie vor, jedoch Mineralstoff: Schotter 0/56

   
       
    50  m3
 
 
1.17.9
Grobschotter für Einzelflächen
Liefern und Einbauen von Mineralstoffen für
Auftragsquerschnitte und Profilierungen; Einbau in
Einzelflächen nach Angabe des AG;
Material: gebrochenes Material Körnung 0/100

   
       
    50  t
 
 
Summe 1.17
 
Erdarbeiten
1.18
Gebäudesicherung
 
 
Die Nachfolgenden Positionen sind zur Sicherung der
Gebäude nach dem Rückbau. Z.B. Schließen der offenen
Wände, Sicherung von ausgebauten Türen, Sicherung der
Dachhaut
 
 
1.18.1
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 012
Mauerwerk Außenwand KS SFK20 RDK2 D 24cm M5 fk 5 N/mm2
4DF(240/240/113) alle Geschosse
Mauerwerk der Außenwand, ohne Stoßfugenvermörtelung,
Kalksandstein, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN
20000-402, KS, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2,
Mauerwerksdicke 24 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder
DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2,
Ergänzung 11 des Ausschreibenden
charakteristische Mauerwerksdruckfestigkeit fk 5

N/mm2, 4 DF (240/240/113), Arbeitshöhe bis 13,5 m, das
Traggerüst Bemessungsklasse B wird gesondert vergütet,
Ausführung in allen Geschossen.

   
       
    800  m2
 
 
1.18.2
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 013
Ortbeton Außenwand Stahlbeton C20/25 D 15-25cm
Ortbeton Außenwand, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25
DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Dicke über 15
bis 25 cm.

   
       
    100  m3
 
 
1.18.3
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 013
Schalung Außenwand Randschalung D 20-25cm H 2-3m
Schalung Außenwand, als Randschalung, Wanddicke über 20
bis 25 cm, Bauteilhöhe über 2 bis 3 m.

   
       
    200  m2
 
 
1.18.4
Ringankerausbildung 36,5 cm U Schale, gedämmt Beton C35/40
Ringanker aus Leichtziegel-U-Schale zur
Ringankerausbildung,
Wanddicke bis 36,5 cm mit ausreichender Zusatzdämmung
innenseitig (EnEV-gerecht) nach Angaben der Statik
herstellen. Einschließlich Verfüllen mit Beton C35/40,
Baustahl wird gesondert vergütet.
   
       
    500  m
 
 
1.18.5
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 013
Ortbeton Einzelfundament Stahlbeton C20/25 0,25-0,5m3
Ortbeton Einzelfundament, obere Betonfläche waagerecht,
aus Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2,
natürliche Gesteinskörnung, Einzelvolumen über 0,25 bis
0,5 m3.

   
       
    50  m3
 
 
1.18.6
Traglattung 50/30mm
Traglattung ergänzen passend zur Dachdeckung, aus
Nadelholz DIN 68365, Sortierklasse S 10 DIN 4074-1,
Querschnitt 50/30 mm, Chemischer Holzschutz DIN
68800-3, Untergrund Stahlbeton, Abstand passend zur
Deckung mit Dachziegel Typ Doppelfalzziegel,
Dachneigung 35-40 Grad.

   
       
    500  m2
 
 
1.18.7
STLB-Bau: 10/2025 Leistungsbereich: 020
Dachschalung OSB OSB/4 D 22mm
Dachschalung als Unterlage für Deckung, aus OSB-Platten
DIN EN 13986, Plattentyp OSB/4 DIN EN 300, Dicke 22 mm.

   
       
    500  m2
 
 
Summe 1.18
 
Gebäudesicherung
 
Summe 1
 
Entkernung und Abbrucharbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2
Stundenlohnarbeiten
 
2.1
Arbeitskräfte ohne Geräte
 
 
2.1.1
Vorarbeiter / Polier
Vorarbeiter / Polier; Baustellenlohn und Gehaltskosten

   
       
    70  h
 
 
2.1.2
Facharbeiter - Meister
Facharbeiter - Meister; Baustellenlohn und
Gehaltskosten

   
       
    70  h
 
 
2.1.3
Facharbeiter - Geselle
Facharbeiter - Geselle; Baustellenlohn und
Gehaltskosten

   
       
    70  h
 
 
2.1.4
Bauhelfer
Bauhelfer; Baustellenlohn und Gehaltskosten

   
       
    70  h
 
 
2.1.5
Auszubildender
Auszubildender; Baustellenlohn und Gehaltskosten

   
       
    70  h
 
 
Summe 2.1
 
Arbeitskräfte ohne Geräte
2.2
Maschinen und Geräte
 
 
2.2.1
Radlader (1 m3)
Radlader (1 m3); einschließlich Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.2
Baggerstunden («0,6 m3)
Baggerstunden («0,6 m3); einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.3
Baggerstunden (»0,6 m3)
Baggerstunden (»0,6 m3); einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.4
Kleinlaster / Transporter («7,5 t)
Kleinlaster / Transporter («7,5 t); einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.5
Lastwagenstunden («25 t)
Lastwagenstunden («25 t); einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.6
Lastwagenstunden («35 t)
Lastwagenstunden («35 t); einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.7
Kompressor mit Abbruchhammer
Kompressor mit Abbruchhammer; einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
2.2.8
Kleingeräte (Flex, Kreissäge, Bohrer)
Kleingeräte (Flex, Kreissäge, Bohrer); einschließlich
Bedienungspersonal

   
       
    30  h
 
 
Summe 2.2
 
Maschinen und Geräte
 
Summe 2
 
Stundenlohnarbeiten
 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 Gemeinde Gosheim - Abbrucharbeiten für innerörtliche Entwick
LV: Gewerk 0 Gewerk 013 - Abbrucharbeiten Uhren-Herml
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1
Entkernung und Abbrucharbeiten
 
1.1
Baustelleneinrichtung  
1.2
Entkernung Gebäude 22  
1.3
Entkernung Gebäude 23  
1.4
Entkernung Gebäude 26  
1.5
Abbruch Gebäude 13  
1.6
Abbruch Gebäude 16  
1.7
Abbruch Gebäude 17  
1.8
Abbruch Gebäude 14  
1.9
Abbruch Gebäude 25  
1.10
Abbruch Gebäude 10  
1.11
Abbruch Gebäude 29  
1.12
Abbruch Trafostation Flst. 2649 und
Bahnhofstraße 6, sowie in den
Betriebsgebäuden. Alle Trafostationen
inkl. aller Einrichtungsgegenstände des
kompletten Uhren
 
1.13
Abbruch Holzschuppen  
1.14
Abbruch und Entsorgung Heizöllagertank  
1.15
Abbruch und Entsorgung Asphaltflächen  
1.16
Deklarationsanalytik  
1.17
Erdarbeiten  
1.18
Gebäudesicherung  
 
Summe 1
 
Entkernung und Abbrucharbeiten
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2
Stundenlohnarbeiten
 
2.1
Arbeitskräfte ohne Geräte  
2.2
Maschinen und Geräte  
 
Summe 2
 
Stundenlohnarbeiten
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Gewerk 0
 
1
Entkernung und Abbrucharbeiten  
2
Stundenlohnarbeiten  
  LV  Gewerk 013 - Abbrucharbeiten Uhren-Herml