Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Bewerbermemorandum unter Ziffer 4.2.2 dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 und maximal 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden.
Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase:
Die weiteren Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgeforderten Bewerbern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt. Neben einem Honorarangebot umfasst dies auch ein Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung, sowie ein Personalkonzept.
Die Bieter haben ihre Konzepte, das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, im Rahmen einer Bieterpräsentation vorzustellen.
Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein.
Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen.
Sofern eine Bieterpräsentation vorgesehen ist, behält sich die Vergabestelle zudem vor, lediglich die nach der ersten Wertung besser platzierten Bieter zur Präsentation aufzufordern. Ein Anspruch sämtlicher Bieter auf Teilnahme an der Bieterpräsentation besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich auch vor, das erste und die ggf. folgenden Verhandlungsgespräche im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen.
Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Die Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmatrix:
Honorar 30%, Konzept zur Herangehensweise (Projektabwicklung) 40%, Qualifikation und Personalkonzept 30%. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt werden. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTWRKZRPV
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID der Gemeinde Winterbach aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.