Bewirtschaftung der Betriebskantine, Sicherstellung der Frühstücks- und Zwischenverpflegung sowie Bereitstellung der Sitzungsverpflegung inkl. zugehöriger Nebenaufgaben
Abschluss eines Cateringvertrags zur Bewirtschaftung der Betriebskantine und zur Erbringung weiterer Catering-Leistungen mit nachfolgendem Inhalt:
- Speisenplanung- Zubereitung und Bereitstellung von Frühstücks- und Zwischenverpflegung- Zubereitung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung- Zubereitung und Bereitstellung von Sitzungsverpflegung- Betreuung der Kaffeemaschinen/ Mitarbeiter Wasserversorgung- Stellen des eigenen Küchen- und Servicepersonals- Reinigung des Wirtschaftsbereichs
Umfang: ca. 100 Mittagessen pro Tag
Vertragslaufzeit:
- Grundlaufzeit: 4 Jahre ab Ausführungsbeginn- Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung- Ausführungsbeginn: 01.07.2026
Das Vertragsverhältnis verlängert sich zweimal stillschweigend um jeweils 12 Monate, es sei denn, eine Vertragspartei erklärt die Kündigung. Die Kündigung ist mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende zu erklären. Die Erklärung erfolgt schriftlich.
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Der KVBW kommt es im Rahmen der Mittagsverpflegung insbesondere auf die Berücksichtigung des Einsatzes von nachhaltigen Produkten an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 4 DIN-A4 Seiten ein Konzept zur Planung der Mittagessensverpflegung und zum Einsatz nachhaltiger Produkte einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er die Speiseplanung für die Essensteilnehmer der KVBW attraktiv und abwechslungsreich gestaltet. In der Darstellung für die Speiseplanung soll der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:
- Vorgehen bei der Planung der Speisen, z.B. Einsatz von regionalen Produkten und Vermeidung einer Überproduktion- Vorgehen beim Wareneinkauf hinsichtlich Verfügbarkeit der Produkte zu geplantem Zeitpunkt und deren Lagerung- Einsatz von biologischen Erzeugnissen und Anteil am gesamten Essensangebot pro Woche- Einsatz von Erzeugnissen aus fairem Handel und Anteil am gesamten Essensangebot pro Woche
Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen an.
Hinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil und somit Gegenstand der geschuldeten Leistung.
Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung unter anderem auf die kurzen Stand-/ Warmhaltezeiten von Warmspeisen an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Konzept zur Bewerkstelligung von kurzen Stand-/ Warmhaltezeiten von Warmspeisen einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er die Stand- / Warmhaltezeiten von Warmspeisen möglichst kurz hält. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:
- Definition der logistischen Abläufe- Definition der Produktionsabläufe- Definition der regenerationstechnischen Abläufe
Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen an. Hinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil und somit Gegenstand der geschuldeten Leistung.
Benennen Sie Ihre geplante durchschnittliche Warmhaltezeit ab Fertigstellung der Mahlzeiten in Minuten. Die Angabe bezieht sich nur auf eine Zahl für sämtliche Speisen an der Warmspeisenausgabe, ohne Differenzierung von Produktgruppen.
Hinweis: Zeitspannen (von - bis) werden nicht gewertetDabei erfolgt die Punkteverteilung gemäß nachfolgender Berechnung:
Ihre rechnerisch ermittelte Punktzahl =
Kürzeste Warmhaltezeit in Minuten x max. Punktzahl / Ihre Warmhaltezeit in Minuten
Hinweis: Die Angabe wird Vertragsbestandteil und somit zum Gegenstand der geschuldeten Leistung.
Bedarfsgerechter Abruf von Catering für Sonderveranstaltungen (u.a. Ausrichtung von Sommerfesten und Weihnachtsfeiern) für ca. 500 Gäste
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen erfolgt gem. § 56 VgV
Ausschlussschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
1. Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Existenznachweis bei Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister oder einem Vereinsregister eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland durch Angabe der Registerart, des Registergerichts und der Registernummer; alternativ durch Einreichung einer Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache .
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Sofern erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Nachunternehmererklärung, Nachunternehmerverpflichtungserklärung
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr
3.0 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind
3.1 Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Mindestens eine Referenz über einen im Umfang vergleichbaren Auftrag aus den letzten drei Kalenderjahren unter Angabe des Auftraggebers, Auftragsvolumens, Ausführungszeitraums und Ansprechpartners inkl. Kontaktmöglichkeit,
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn eine Betriebskantine bei einem Vertragspartner für die Dauer von mindestens 12 Monate ununterbrochen bewirtschaftet wurde und hierbei durchschnittlich pro Tag mindestens 80 Essen zubereitet und ausgegeben wurden.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des LTMG Baden-Württembergs- Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung der KVBW - Erklärung zu EU-Sanktionen bzgl. Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022