- Vorlage Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche-rung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
--> Die Angaben sind im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu tätigen.
- Vorlage Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. (vgl. § 124 Abs. 2 GWB)
--> Die Angaben sind in dem gesonderten Formular zu § 124 Abs. 2 GWB zu tätigen
Achtung: Falls die aufgeführten Eigenerklärungen nicht abgegebem werden, muss auf einer gesonderten Anlage detailliert dargelegt werden, dass eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB stattgefunden hat oder dargelegt werden, dass der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist.
- Angabe des Berufs-/Handelsregisters
- Eigenerklärung - Kein Verstoß gegen Russland-Sanktionen