NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Planungsleistungen für Teilflächenentsiegelungen und ökologische Umwandlungen in H...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.04.2026
17.04.2026 10:00 Uhr
30.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Herrenberg - Stabstelle Klima- und Umweltschutz
08115021-A1592-15
Seeländerplatz 3
71083
Herrenberg
Deutschland
DE112
vergabe@herrenberg.de
+497032924166

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219269730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die gezielte Teilflächenentsiegelung in der Stadt Herrenberg, also das Entfernen von Asphalt oder Pflaster, um Platz für neues Stadtgrün zu schaffen. Im Rahmen des Vorhabens sollen ausgewählte Flächen innerhalb von vier Straßenzügen rückgebaut und durch Baumquartiere mit entsprechenden Baumpflanzungen sowie versickerungsfähiger Stellplatzflächen mittels Rasengittersteinen ersetzt werden. Ebenfalls ist die ökologische Aufwertung und Umgestaltung des Hasenplatzes und Umgebung mit ca. 2.640 m2 Grünflächen intendiert und weitere kleinflächige Entsiegelungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe Vergabeleitfaden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Seeländerplatz 3
71083
Herrenberg
Deutschland
DE112

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YMSYTQVQGMP1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vor-liegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
- Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
- Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind.
- Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
- Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich über-nimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
- Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

4
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestvoraussetzungen für die Eignung ist der Nachweis von einer Referenz, welche den Mindestanforderungen aus dem Vergabeleitfaden (Seite 14) entspricht - Anzahl Referenzen - Jede zusätzliche Referenz gibt einen zusätzlichen Bewertungspunkt. Die vier Bieter mit den meisten Punkten, werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestvoraussetzungen für die Eignung ist der Nachweis von einer Referenz, welche den Mindestanforderungen aus dem Vergabeleitfaden (Seite 14) entspricht - Anzahl Referenzen - Jede zusätzliche Referenz gibt einen zusätzlichen Bewertungspunkt. Die vier Bieter mit den meisten Punkten, werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl, entscheidet das Los.
- Es müssen mindestens die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 i.S.v. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 der HOAI erbracht worden sein.
- Die Leistungsphase 8 muss im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein.
- Im Teilnahmeantrag muss für jede Referenz ein Ansprech-partner des Refe-renzgebers für Rückfragen angegeben wer-den.
- Für jede Referenz muss dem Teilnahmeantrag eine aussagekräftige Pro-jektbeschreibung beigefügt werden.
- Bei der Referenz muss es sich um eine Maßnahme handeln, bei der eine versiegelte Fläche - beispielsweise Straßenfläche, versiegelte Vorgärten oder Höfe - in Grünfläche umgewandelt wurde. Hierzu gehört zum Beispiel die Anlage neuer Baumquartiere in Verkehrsflächen oder Plätzen, die Anlage von Staudenbeeten oder Verkehrsgrünflächen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Eignungskriterium

Informationssicherheit

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversiche-rung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). - - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen ge-troffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be-zwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GW - - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufent-haltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsge - - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vor-liegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Ver-knüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. - - Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzu-geben: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. - - Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzu-geben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung Eintragung ins Berufs-/ Handelsregister - siehe Teilnahmeantrag

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Planungsleistungen relevant sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 oder in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR [DMP1] [SE2] für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden..(weiter siehe Beschreibung) - ...jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
ODER Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, abgeschlossen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nur von Bewerbergemeinschaften abzugeben: Bewerbergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nur bei Bewerbergemeinschaften und Bewerbern mit Nachunternehmern abzugeben: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll. Die Angaben sind in der Anlage 1, Teilnahmeantrag, zu machen. - Hinweis: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll.
- Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

siehe Vertrag "Objektplanung Freianlagen"

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend, bevollmächtigter Vertreter muss benannt werden.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Bedingungen gemäß den Vergabeunterlagen.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Erstangebot abgegeben werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung