Gebäudeinnenreinigung Buldungshaus Winkelwiese
Unterhalts und Grundreinigung ohne Glasreinigung
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Der Auftraggeber geht davon aus, dass Unternehmerstundenlohnsätze mit einem Aufschlag von weniger als 80 % auf den Tariflohn, Lohngruppe 1 unauskömmlich sind.Es bleibt dem Bieter freigestellt die Auskömmlichkeit eines geringeren Stundenlohns durch Vorlage seiner Einzelkalkulation hierzu nachzuweisen.
Zur Qualitätssicherung wird die Leistungsgrenze vom Auftraggeber mit einem Zuschlag in Höhe von 10 % auf die Durchschnittsleistung aller Angebote festgelegt.
Angebote deren Reinigungsleistungen oberhalb der festgelegten Leistungsgrenze liegen werden ausgeschlossen
Das Objekt ist zu besichtigen.
Angebote ohne Besichtigungsnachweis werden ausgeschlossen.
- für Personenschäden pro Schadensfall 1.000.000 EUR- für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall 500.000 EUR- für Bearbeitungsschäden 50.000 EUR- für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen 50.000 EUR
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung erfoerderlich. Besichtigungstermine finden statt:
- 18.09.26 09:00 Uhr- 22.09.26 14:00 Uhr- 24.09.26 09:00 Uhr- 28.09.26 14:00 Uhr- 30.09.26 09:00 Uhr- 01.10.26 14:00 Uhr- 05.10.26 09:00 Uhr- 08.10.26 14:00 Uhr
Zu Vertragsablauf
Vorgabe zu Reinigungsmitteln
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Entsprechend den Vorgaben der VgV / VOB/A
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mit der Mindesteckungssumme:- für Personenschäden pro Schadensfall 1.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall 500.000 EUR- für Bearbeitungsschäden 50.000 EUR- für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen 50.000 EUR
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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