Schlüsselfertige Erstellung und Rückbau einer temporären Flüchtlingsunterkunft,in Modulbauweise, 2 - 3 geschossig mit Auf- und Rückbau
Mindestanforderungen: Die Unterkunft ist für mind. 70 - 80 Personen.Die einzelnen Wohnquartiere sind mit Küche, Bad (Dusche) und WC auszustatten.
Es handelt sich um eine Anschlussunterbringung (keine Erstaufnahme)Bestehend aus: - Wohnquartiere- Gemeinschaftsräume- Waschmaschinen-/Trockenraum- Technik- Kinderwagen/Fahrradraum- Hausmeister-/Sozialarbeiterbüro
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Der Entwurf des Mietvertrages incl. Verlängerungs- und Kaufoption ist durch den Bieter mit dem Angebot abzugeben. Er wird zum Gegenstand der Verhandlungsgespräche.
Die Auftraggeber-Freundlichkeit des Vertragstextes wird in diesem Kriterium bewertet.
Soweit im Rahmen der Verhandlungen definiert wird, das Leistungen nicht vom Auftragnehmer erbracht werden sondern bauseits zu erbringen sind werden diese Leistungen optional abgefragt.
Bieter, die diese optionale Leistung anbieten erhalten mit diesem Kriterium einen Wertungsbonus.
Es werden Zwischenpunkte vergeben
- Klare und konstruktiv optimierte Gesamtkonstruktion- Flexibilität der Grundrisse (für eine mögliche spätere Umnutzung)
Bewertet wird der prognostizierte Wärmebedarf und sonstige Maßnahmen zur Einsparung von vom Betreiber zu tragenden Folgekosten.
Bewertet wird im relativen Vergleich der Angebote.
Beschreiben Sie auf max. 1 DIN-A4-Seite wie im konkreten Projekt die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt wird. Können folgende Aspekte berücksichtgt werden:
- Klimaschutz - Verwendung von zertifizierten Bauteilen für die Bauteile der Tragkonstruktion.- geplante Wiederverwendung- Cradle-to-Cradle-Zertifizierung- Photovoltaik/-thermie
Es besteht die Option die Anmietung über den vorgesehenen Mietzeitraum hinaus zu verlängern.
Es besteht die Option während oder nach der Mietzeit den Mietgegenstand zu erwerben.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit auf beiden Wertungsstufen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabegespräche sind für den 07.08.2025 vorgesehen. Das bis dahin einzureichende Angebot ist indikativ, d.h. unverbindlich. Nach den Vergabegesprächen erfolgt die Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote.
Es kann auch ein Alternativangebot zum Kauf abgegeben werden.