Dachabdichtungsarbeiten
Baustelleneinrichtung1 psch. Erstellen Montageplanung "Dachabdichtungen" + Windsogberechnungen + Statischer Nachweis Solaraufständerung
ca. 800m2 Retentions-Flachdach ohne Gefällediverse Flachdachabläufe/ Notüberläufe/ Dachhauben SW/ Dachhauben Lüftung/ etc.
ca. 3 St. Flachdachfenster 1,50x1,50m kuppelförmig gewölbtca. 1 St. Flachdachfenster 1,20x1,20m als Dachausstiegca. 2 St. Flachdachfenster 1,20x1,20m als RWA
ca. 125 St. PV-Aufständerung 15° für Gründach, auflastgehalten
ca. 800 m2 Herstellungspflege für Extensivbegrünung (Ansaat)ca. 800 m2 Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege Extensivbegrünung nach FLL
diverse Verwahrungsblechediverse Flüssigkunststoffabdichtungsarbeiten (Türen, Fenster, PR-Fassade, etc.)diverse Fassaden- und Terrassenrinnendiverse Dichtungsanschlüsse Wandsockel
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
NBBW
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- keine -
Entsprechend den Vorgaben der VgV / VOB/A
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Entsprechend VOB
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängel entsprechend VOB
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Keine