Im Zuge der Übernahme der Luftsicherheitskontrollen zum 01.11.2026 ergaben sich erst im März 2026 zusätzliche und zuvor nicht vorhersehbare Anforderungen an die Verarbeitung von VS?NfD-Daten. Hierdurch entstand kurzfristig der Bedarf an einer BSI-konformen Full-Managed-Cloudlösung. Die Marktansprache zeigte, dass nur wenige Anbieter die technischen und regulatorischen Anforderungen grundsätzlich erfüllen konnten. Nach technischer, zeitlicher und wirtschaftlicher Bewertung erwies sich die Datagroup AG als einzig geeignetes Unternehmen zur fristgerechten Leistungserbringung. Die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens hätte die termingerechte Bereitstellung der Lösung und damit die Übernahme der Luftsicherheitskontrollen gefährdet.
Die Flughafen Stuttgart GmbH beabsichtigt, die Datagroup AG mit der Bereitstellung und dem Betrieb einer zentralen, BSI-konformen Full-Managed-Cloudlösung zur offenen Verarbeitung von VS-NfD-Dokumenten zu beauftragen.Der Beschaffungsbedarf ergab sich im Rahmen des Projekts zur Übernahme der Luftsicherheitskontrollen zum 01.11.2026. Erst nach Freigabe und Überarbeitung des Betriebskonzeptes durch die Bundespolizei im März 2026 wurden zusätzliche Anforderungen an die Verarbeitung von VS-NfD-Daten konkretisiert, insbesondere hinsichtlich zentraler Speicherung, Nachvollziehbarkeit, Änderungsverfolgung, Auswertbarkeit sowie informationssicherheits- und geheimschutzrechtlicher Vorgaben, wobei sich dieser Konkretisierungsprozess bis in den Juni 2026 erstreckte. Diese Anforderungen waren für die Auftraggeberin auf Grundlage der zuvor vorliegenden Informationen nicht in dieser Form vorhersehbar.Die Leistung weist aufgrund der besonderen sicherheitsrechtlichen, technischen, integrativen und zertifizierungsbezogenen Anforderungen nach dem Geheimschutzhandbuch der Bundesrepublik Deutschland besondere technische Merkmale auf. Eine rechtzeitige Eigenerstellung, Selbstakkreditierung oder der Aufbau einer alternativen Lösung hätte den zwingenden Inbetriebnahmetermin nicht gewährleisten können.Zur Prüfung verfügbarer Alternativen wurde eine Marktansprache durchgeführt. Die hierbei betrachteten Anbieter wurden hinsichtlich technischer Eignung, regulatorischer Umsetzbarkeit, Bereitstellung als Cloudlösung, Realisierbarkeit innerhalb des zwingenden Zeitrahmens sowie Wirtschaftlichkeit bewertet. Dabei zeigte sich, dass nur ein sehr begrenzter Kreis von Anbietern die Anforderungen grundsätzlich erfüllen konnte.Nach Abschluss der technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Bewertung erwies sich die Datagroup AG als einzig wirtschaftlich und technisch geeignetes Unternehmen, das die geforderte Leistung im erforderlichen Zeitrahmen bereitstellen kann. Andere geprüfte Alternativen waren entweder technisch nicht in der geforderten Form realisierbar, nicht rechtzeitig verfügbar oder unter Berücksichtigung des Beschaffungszwecks wirtschaftlich nicht vertretbar.Die Einhaltung der regulären Verfahrensfristen wäre mit dem zwingenden Beschaffungszeitpunkt nicht vereinbar gewesen und hätte die rechtzeitige Bereitstellung der Lösung sowie die termingerechte Übernahme der Luftsicherheitskontrollen zum 01.11.2026 erheblich gefährdet. Die beabsichtigte Beauftragung der Datagroup AG ist daher aufgrund der besonderen technischen Anforderungen, der nicht vorhersehbaren zeitlichen Dringlichkeit sowie der dokumentierten Markt- und Wirtschaftlichkeitsprüfung sachlich geboten und vergaberechtlich nachvollziehbar begründet.
Zur Prüfung verfügbarer Alternativen wurde eine Marktansprache durchgeführt. Die hierbei betrachteten Anbieter wurden hinsichtlich technischer Eignung, regulatorischer Umsetzbarkeit, Bereitstellung als Cloudlösung, Realisierbarkeit innerhalb des zwingenden Zeitrahmens sowie Wirtschaftlichkeit bewertet. Dabei zeigte sich, dass nur ein sehr begrenzter Kreis von Anbietern die Anforderungen grundsätzlich erfüllen konnte.Nach Abschluss der technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Bewertung erwies sich die Datagroup AG als einzig wirtschaftlich und technisch geeignetes Unternehmen, das die geforderte Leistung im erforderlichen Zeitrahmen bereitstellen kann. Andere geprüfte Alternativen waren entweder technisch nicht in der geforderten Form realisierbar, nicht rechtzeitig verfügbar oder unter Berücksichtigung des Beschaffungszwecks wirtschaftlich nicht vertretbar.Die Einhaltung der regulären Verfahrensfristen wäre mit dem zwingenden Beschaffungszeitpunkt nicht vereinbar gewesen und hätte die rechtzeitige Bereitstellung der Lösung sowie die termingerechte Übernahme der Luftsicherheitskontrollen zum 01.11.2026 erheblich gefährdet. Die beabsichtigte Beauftragung der Datagroup AG ist daher aufgrund der besonderen technischen Anforderungen, der nicht vorhersehbaren zeitlichen Dringlichkeit sowie der dokumentierten Markt- und Wirtschaftlichkeitsprüfung sachlich geboten und vergaberechtlich nachvollziehbar begründet.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.