Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Chatbots als Software -as-a-Service (SaaS) für Kommunen und Landkreise.
Über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung sollen Kommunen und Landkreisen (insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch deutschlandweit) mehrere KI-Assistenten in Form von Chatbots als Software-as-a-Service (SaaS) aus der Cloud zur Verfügung gestellt werden, die ein Datenschutzniveau entsprechend der DSGVO gewährleisten.
Kündigt die Auftraggeberin die bestehende Vereinbarung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende, verlängert sich diese jeweils um weitere 12 Monate, maximal 24 Monate.
Angebotspreis inkl. Rabatten
Systemarchitektur, Technologie, Datenschutz, Zukunftsfähigkeit
Konzept für Schulungen und Durchführung des Projektes
Das Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:Phase 1 TeilnahmewettbewerbInteressierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Teilnahmeformular dargestellten Kriterien werden unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs maximal fünf Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Phase 2 Angebots- und ggf. Verhandlungsverfahren: Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden. Das Erstangebot ist als verbindliches Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird die Erstangebote auf Grundlage der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe dargestellten Zuschlagskriterien bewerten und damit den Bestbieter sowie eine Bieterreihenfolge ermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Falls die Vergabestelle nicht bereits auf das bestplatzierte Erstangebot den Zuschlag erteilt, wird sie mit allen Bietern in Verhandlungen treten. Nach Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der finalen Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."