Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (gemäß Formblatt 124 LD).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im vorgenannten Formblatt 124 LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer) geführt werden.