1.) - Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
2.) - Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) vorzulegen.
3.) - Maschinen für die Unterhaltsreinigung werden vom Auftraggeber gestellt.