Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für die Montage von Strom- und Rohrmedienzähler für die Jahre 2026 und 2027 in den Netzgebieten Mannheim (Stadt Mannheim und Nachbarkommunen) und Offenbach am Main (Stadt und Teile Landkreis Offenbach).
Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Montagedienstleistung von Strom- und Rohrmedienzählern für die Soluvia Energy Services GmbH sowie Wartungsdienstleistungen im Rohrmedienbereich für die MVV Netze GmbH.
Die Ausschreibung besteht aus drei Losen:- Los 1: Netzgebiet Mannheim - Turnuswechsel Stromzähler und Montage intelligente Messsysteme - Los 2: Netzgebiet Mannheim - Turnuswechsel Rohrmedienzähler, Überprüfung von Gashausanschlüssen sowie für die Wartung von Fernwärmestationen- Los 3: Netzgebiet Offenbach - Turnuswechsel Stromzähler und Montage intelligente Messsysteme
Es können Angebote für alle Lose abgegeben werden oder für Einzellose. Der Auftraggeber behält sich, den Auftrag je Los an bis zu zwei Bieter zu vergeben.
s. "Kurze Beschreibung"
Der Auftrag kann max. drei (3) mal jeweils um ein Jahr verlängert, bis 31.12.2030
Stadt und Teile Landkreis Offenbach
Stadt Mannheim und Nachbarkommunen
!!! ABGABE DES FINALEN ANGEBOTS !!!
Abzugeben sind:- Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot als PDF-Datei.- Das ausgefüllten Preisblätter (Excel-Datei)
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.