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Verfahrensangaben

Postdienstleistungen für das Universitätsklinikum Heidelberg und Universitätsklini...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64110000-0
64100000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Postdienstleistungen für das Universitätsklinikum Heidelberg und Universitätsklinikum Mannheim

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Postdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg und Universitätsklinikum Mannheim. Sämtliche an Externe zu versendende Post ist hiervon erfasst. Die interne Postverteilung ist hingegen nicht Leistungsbestandteil.
Der Begriff "Post" umfasst folgende Produkte:
- Standardbrief
- Kompaktbrief
- Großbrief
- Maxibrief
- Einschreiben
- Ausland (Kilopost)

Umfang der Auftragsvergabe

4.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029

Der Vertrag beginnt zum 01.01.2026 und endet ohne besondere Kündigung zum 31.12.2027, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.6.2027 schriftlich die ihm eingeräumte 1. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2028 wahrgenommen hat.

Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf der 1. Verlängerungsoption zum 31.12.2028, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.06.2028 schriftlich die ihm eingeräumte 2. Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2029 wahrgenommen hat.

Die Vertragslaufzeit endet im Falle der Wahrnehmung der 2. Verlängerungsoption ohne besondere Kündigung zum 31.12.2029.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Poststelle

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167
Mannheim
Deutschland
DE126

Universitätsklinikum Mannheim
Poststelle, Haus 6, Ebene 2, Zimmer 10
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Bieter hat für jedes der in Anlage 3 aufgeführten Produkte einen Angebotspreis (gesetzlicher Portopreis je Portogruppe abzüglich Rabatt) für das Universitätsklinikum Heidelberg und das Universitätsklinikum Mannheim einzureichen. Dieser Angebotspreis wird anschließend mit der Gesamtmenge aus dem Durchschnitt der Jahreswerte aus 2023 und 2024 multipliziert. Daraufhin wird die Summe aus den Angebotswerten aller Portogruppen für 1 Jahr über beide Leistungsempfänger gebildet (=Gesamtwert Inland und Ausland).

Der Preis wird im Anschluss mit 50 % bewertet.

Die Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" werden ermittelt, indem der Gesamtwert des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Gesamtwert aller Bieter gesetzt wird:
Punktwert Preis = (Niedrigster Gesamtwert Inland und Ausland / Gesamtwert Inland und Ausland des jeweiligen Bieters) * 100 Punkte * 50 % Preisgewichtung

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Das Kriterium der Qualität wird in sechs Unterkriterien aufgegliedert:
- Geringe Laufzeit 40%
- Korrekte Zustellung 15%
- Beschädigungsfreiheit 15%
- Ungerechtfertigte Rücksendung 15%
- Externe Messungen 10%
- Mitnahme von Paketen 5%

Der Bieter hat in Anlage 3 zu jedem der o.g. Kriterien anzugeben, welche Quote er erfüllen kann. Entsprechend erhält der Bieter Punkte je Kriterium, die wie o.a. anteilig gewichtet werden. Durch Addition der erreichten, gewichteten Punkte (max. 100) ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Bieters für das Kriterium "Qualität".

Die Qualität wird im Anschluss mit 50 % bewertet.

Die Punkte im Zuschlagskriterium "Qualität" werden mit folgender Formel ermittelt:
Punktwert Qualität = Punktzahl aus Qualitätskonzept * 50 % Qualitätsgewichtung

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
0

Größe der Unternehmen

2
2
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2025-139
Postdienstleistung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

arriva gmbh
DE213325811
Mittleres Unternehmen
Freibühlstr. 4
78224
Singen
Deutschland
DE138
Ausschreibung@arriva-service.de
0773159132 83
0773159132 39
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.12.2025
29.12.2025

Angaben zum Angebot

2025-139
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung