Das Vergabeportal-BW sieht keine spezielle Verfahrensform für die elektronische Durchführung eines "Miniwettbewerbs" vor. Insofern wird dieser Miniwettbewerb auf dem Vergabeportal-BW aus rein technischen Gründen als eine "Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb" nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgebildet. Der vorliegende Miniwettbewerb wird in Folge des nach EU-Recht abgeschlossenen Vergabeverfahrens "Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen für Technische Ausrüstung ELT (Elektro- und Informationstechnik) entsprechend § 55 HOAI im Zusammenhang mit Bauprojekten in der Größenordnung bis 5,382 Mio. Euro netto für das Universitätsklinikum Heidelberg" (Nr. 2023/S 203-634809) zwischen den auf dieser Basis bezuschlagten Rahmenvereinbarungspartnern durchgeführt.
Der Miniwettbewerb erfolgt lediglich in Anlehnung an eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach der UVgO. Die Regelungen der UVgO finden jedoch keine Anwendung. Zur Ausgestaltung des Verfahrens vgl. Ziffer 5 des Anschreibens an alle Bieter/Bieterleitfaden für den Miniwettbewerb Nr. 4 (ELT).
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.