Rahmenvereinbarung für IT Security / Firewallsysteme
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Heidelberg
08-A8120-40
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125
Geschäftsbereich Konzerneinkauf
vergabestelle.GB3@med.uni-heidelberg.de
+49 6221-560

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48510000-6
72700000-7
48900000-7
72000000-5
48732000-8
71630000-3
51611100-9
32424000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es soll ein Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Implementierung und Migration von Produkten bzw. Lizenzen/Subscriptions sowie Support für IT Security Produkte abgeschlossen werden.
Diese Rahmenvereinbarung soll es dem Klinikum ermöglichen durch Abrufbestellungen im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft die benötigten Produkte/Leistungen aus einer Hand zu beauftragen.

Hierzu muss somit der Auftragnehmer insbesondere für die folgenden Hersteller Checkpoint, Fortinet, HID, Tufin, Broadcom und Qualys ein umfassendes KnowHow und Prdoduktportfolio anbieten und supporten können.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR - 3.500.000,- EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.

In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.
Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.
Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
- Lieferung und Installation
- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware)
- Einweisung in die gelieferten Systeme
- Pentesting Dienstleistungen
- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption

Die Ausschreibung umfasst im wesentlichen Komponenten, Produkte und Leistungen der Hersteller Checkpoint, Fortinet, HID und Tufin.
Weitere nicht explizit genannte Hersteller können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzukommen und werden über Abrufbestellungen zu marktüblichen Projektpreisen abgewickelt.

Geliefert dürfen ausschließlich fabrikneue Originalprodukte der Hersteller in Originalverpackung, die vor Auslieferung auf die bezugsberechtigte Einrichtung lizensiert werden.
Die zu liefernde Ware muss ausschließlich über autorisierte Vertriebswege bezogen werden.
Explizit ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Lieferung von gebrauchten Artikeln und sogenannter Grauware und Ware, die im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen ist.
Auf Anforderung des Auftragsgebers muss der Lieferant einen Echtheitsnachweis, ausgestellt durch die Hersteller, innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für Erweiterungen des Leistungsumfanges der genannten Hersteller oder neuen Herstellern in diesem Segment schriftlich durch ein Angebot zu informieren und während der Laufzeit der Vereinbarung Produkte oder Produktgruppen, die im Rahmen dieser Ausschreibung nicht angefragt wurden, zu marktüblichen Konditionen vom Auftragnehmer gesetzten Rabattsatzes anzubieten (Innovationsklausel).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
2.941.176,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Im Neuenheimer Feld 672
69120
Heidelberg
Deutschland
DE125

Gesamter Campus des Auftraggebers

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zu Zuschlagskriterium Preis:

Zur Berechnung des Gesamtwertungspreises ist von den Bietern das Tabellenblatt 4. Preisblatt auszufüllen. Hierfür sind in die dafür vorgesehenen Zellen die Preise einzutragen. Mit Hilfe hinterlegter Formeln wird auf Grundlage der Angaben letztlich der Gesamtwertungspreis berechnet.
Der Punktwert Preis eines jeden Bieters wird ermittelt, indem der Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten eingereichten Gesamtwertungspreis gesetzt wird. Hierfür werden folgende Formeln angewandt:

Punktwert Preis = (Gesamtwertungspreis des Bieters mit den geringsten Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des jeweiligen Bieters) *80

Im Zuschlagskriterium Preis kann somit eine Maximalpunktzahl von 80 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Zu Zuschlagskriterium Qualität:

Zur Ermittlung des Punktwertes "Qualität" haben die Bieter das Tabellenblatt "A3. Leistungskriterien" auszufüllen und geforderte Unterlagen einzureichen. Berücksichtigt werden zur Ermittlung lediglich die B-Kriterien. A-Kriterien fließen nicht in der Bewertung "Qualität" ein. Bewertet werden die einzelnen B-Kriterien auf Grundlage der angegebenen Bewertungschemas. Insgesamt sind für das Zuschlagskriterium "Qualität", 22 Punkte zu errreichen.

Der Punktwert "Qualität" eines jeden Bieters wird anhand folgender Formel ermittelt:

Punktwert "Qualität" = (Punktzahl des jeweiligen Bieters / 22) * 20

Im Zuschlagskriterium "Qualität" kann somit eine Maximalpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden Abrufbestellungen mit einem Gesamtvolumen von ca. EUR - 3.500.000,- EUR (inkl. MwSt) inkl. Wartung / Lizenzierung / Dienstleistungen abgerufen.
In der Rahmenvereinbarung ist keine Mindestabnahme vorgesehen, die im Preisblatt genannten Mengen sind ausschließlich indikativ zu betrachten.
Der Kauf erfolgt in Abrufbestellungen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben.
Der Auftragnehmer liefert im Rahmen von Einzelabrufen bestellte Komponenten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
- Lieferung und Installation
- Support für Hard- und Software (Neugeräte plus Bestandshardware)
- Einweisung in die gelieferten Systeme
- Pentesting Dienstleistungen
- Dienstleistungen zur Beratung / Konzeption

Rahmenvereinbarung mit 2 Jahren Laufzeit und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.

Die Rabatte in den einzelnen Kategorien werden auf die jeweils offiziellen Listenpreise des Herstellers gewährt.
Bei Preisänderungen der offiziellen Listenpreise für Endkunden können Produkte und/oder Services anderen Kategorien zugeordnet oder neue Kategorien eingeführt werden. Die vertraglich vorausgesetzten Leistungsgegenstände werden hierdurch jedoch nicht grundlegend geändert. Dies ist vorher schriftlich mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die im Preisblatt genannten ""erwarteten"" Mengen dienen nur zur zusätzlichen Information und Indikation und sind rechtlich nicht bindend.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
2.941.176,00
EUR
EUR
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

584986-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
0

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2025-228
Rahmenvereinbarung für IT Security / Firewallsysteme
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

NTT DATA Deutschland SE
DE811163149
Großunternehmen
Hans-Döllgast-Str. 26
80807
München
Deutschland
DE212
publicservicesNTTDATADE@nttdata.com
+49 89 9936-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

24.10.2025
24.10.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

1.418.099,00
EUR

Angaben zum Angebot

CX225882588
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung

584986-2025