Der Auftraggeber behält sich vor, neben sich selbst auch diejenigen Unternehmen als berechtigte Auftraggeber in den Vertrag einzubeziehen, an denen die Universitätsklinikum Heidelberg AöR die Mehrheit der Gesellschaftsanteile hält ("verbundene Unternehmen" genannt). Diese verbundenen Unternehmen kann der Auftragnehmer der Website der Universitätsklinikum Heidelberg AöR mit der entsprechenden Beteiligungshöhe jeweils entnehmen (https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/organisation/unternehmen/toechter-beteiligungen).
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, neben sich selbst auch die nachfolgend benannten Unternehmen als berechtigte Auftraggeber in den Vertrag einzubeziehen:
1. Universitätsklinikum Mannheim GmbH (unter dem Vorbehalt und mit der Maßgabe, dass zum Zeitpunkt des Mittelabrufs das Universitätsklinikum Heidelberg AöR die Mehrheit der Geschäftsanteile an der Universitätsklinikum Mannheim GmbH hält).
2. Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Mannheim GmbH, die mehrheitlich vom Universitätsklinikum Mannheim GmbH gehalten werden (unter dem Vorbehalt und mit der Maßgabe, dass zum Zeitpunkt des Mittelabrufs das Universitätsklinikum Heidelberg AöR die Mehrheit der Geschäftsanteile an der Universitätsklinikum Mannheim GmbH hält).
Die Tochterunternehmen der Universitätsklinikum Mannheim GmbH sind einsehbar unter: https://www.umm.de/unternehmen/beteiligungen/
Die verbundenen Unternehmen sind berechtigt, Leistungen aus diesem Vertrag zu den gleichen Konditionen, Bedingungen und Preisen wie der Auftraggeber abzurufen und eigene Einzelabrufe zu erteilen. In diesem Fall treten die verbundenen Unternehmen im Rahmen der jeweiligen Einzelabrufe als eigene Auftraggeber auf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechende Aufträge zu den vereinbarten Vertragsbedingungen auch gegenüber diesen verbundenen Unternehmen zu erfüllen.