1.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen, vergleichbaren Berufsregistern für den Leistungserbringer, soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
2.
Nachweis der Eintragung einer "zugelassenen Person" des Bieters beim Netzbetreiber.
3.
Mittels Eigenerklärung sind je angebotenem Los mindestens 3 Referenzen mit nach Art und Umfang vergleichbaren Projekten seit 2022 zu erbringen und kurz zu beschreiben.