1.
Die nachfolgend geforderten Nachweise sowie das KEV-Formular 179 sind mit dem Angebot abzugeben. Eine Präqualifikation ist nicht ausreichend!
2.
Mindestens 2 qualifizierte Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Formblatt KEV 179 über die Errichtung/Herstellung von vergleichbaren Deponieabdichtungssystemen (Basisabdichtung oder Oberflächenabdichtung) ähnlicher Flächengröße mit Kunststoffdichtungsbahn und mineralischer Dichtung/technischer Barriere gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung einschl. Qualitätsmanagement. Hiervon mindestens 1 Referenz für eine Basisabdichtung.
Für die benannten Referenzen ist jeweils auch ein Ansprechpartner des Auftraggebers anzugeben und die durchgeführten Leistungen (mit Angabe der Massen) und die Deponieklasse zu benennen.
3.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen, vergleichbaren Berufsregistern für den Leistungserbringer, soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
4.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für
- Sachschäden mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und
- Personenschäden mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall