1.
Berufliche Befähigung (Mindestanforderung)
Der Bieter muss mindestens eine namentlich benannte Person stellen, die über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 bzw. inhaltsgleicher VdS-/vfdb-Richtlinie verfügt, die erforderlichen Fortbildungen zum Erhalt der Fachkunde nachweisen kann, über ausreichende Kenntnisse des vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes verfügt.
Nachweis: Zertifikat und Fortbildungsnachweise.
2.
Berufserfahrung
Mindestens 3 Jahre Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter,
Betreuung mehrerer Standorte oder vergleichbarer Industrie-, Verwaltungs- oder Logistikstandorte.
Nachweis: Eigenerklärung
3.
Referenzen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge innerhalb der letzten 3 bis 5 Jahre,
möglichst mit mehreren Gebäuden bzw. Standorten.
Nachweis: Referenzblatt mit Ansprechpartner, Leistungsumfang und Leistungszeitraum.