Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt VVB 124 einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, im Beiblatt VVB 124.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer
vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der
Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat, nicht älter als 6 Monate.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates,
aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung
von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist, nicht älter als 6 Monate.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates,
aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat,
in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt), nicht älter als 6 Monate.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen erfolgen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt VVB 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Vorzulegende Nachweise:
Angaben zum Jahresumsatz - Angabe im Formblatt VVB 124; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Finanzamt; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung