I. Befähigung zur Berufsausübung - 1. Existenznachweis über die Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister oder einem Vereinsregister eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland durch Angabe der Registerart, des Registergerichts und der Registernummer; alternativ durch Einreichung einer Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/ -ummeldung, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache
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2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 VgV
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3. Sofern erforderlich
- Bietergemeinschaftserklärung
- Nachunternehmererklärung
- Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1. Andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
- In beiden Konstellationen müssen der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen/Nachunternehmer bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz).
- Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen(s)/Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s)/Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber bzw. Bieter bzw. der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
- In der ersten Konstellation müssen der/die Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- In der zweiten Konstellation müssen die Bewerber bzw. Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zu der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.