1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Be-rufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Her-kunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Nachunternehmers.
Der Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein,
2. Erklärungen des Nachunternehmers, dass keine Ausschlussgründe nach
§ 31 UVgO vorliegen,
3. ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Ab einer Auftragssumme von 25.000 Euro wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Vorzulegende Nachweise:
1. Befähigung zur Berufsausübung; - Existenznachweis bei Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister oder einem Vereinsregister eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland durch Angabe der Registerart, des Registergerichts und der Registernummer; alternativ durch Einreichung einer Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Sofern erforderlich:
Bietergemeinschaftserklärung,
Nachunternehmererklärung,
Nachunternehmerverpflichtungserklärung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung