Arbeitsmedizinische Betreuung für das Landratsamt und den Eigenbetrieb Gebäudemanagement
Arbeitgeber sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Betriebsärzte zu bestellen, die bei der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit im Betrieb unterstützen sollen. Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst die Tätigkeiten als Betriebsarzt nach der DGUV Vorschrift 2 sowie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die sog. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Summen: 1979 Mitarbeiter Gesamteinsatzzeiten: 733 h
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.01.2026 bis 31.12.2027, mit Option der Verlängerung um ein Jahr bis 31.12.2028. Sollte die Option der Verlängerung gezogen werden, so wird dies bis zum 30.09.2027 mitgeteilt.
Außenstellen sowie Appartement des Betriebsarztes (Krankenhaus BB)
Preis
keine